…3-Jahres-Frist. Daran ändere im Übrigen auch die VO (EG) Nr.2888/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften nichts, weil diese nicht unmittelbar auf das Verhältnis Verwaltung - Wirtschaftsbeteiligte anwendbar sei. Nebenbei werde in diesem Zusammenhang auch eingewendet, dass die Betriebsprüfung…
…dass (zum damaligen Zeitpunkt) keine "festen" Beweisregeln in Bezug auf die dem Grunde nach für den Wirtschaftsbeteiligten bestehende Nachweispflicht des Gemeinschaftsursprungs des von diesem unter Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung exportierten Produkte (Art.13 Abs.9 der VO (EWG) Nr.805/68) existierten (siehe dazu auch Christof…
…§ 74 ZollR-DG normierte 3-Jahres-Frist. Daran ändere im Übrigen auch die VO (EG) Nr.2888/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften nichts, weil diese nicht unmittelbar auf das Verhältnis Verwaltung - Wirtschaftsbeteiligte anwendbar sei. Nebenbei werde in diesem Zusammenhang auch…
…noch wenig Erfahrung im Umgang mit dem Ausfuhrerstattungsrecht hatten und andererseits keine "festen Beweisregeln" in Bezug auf die dem Grunde nach für den Wirtschaftsbeteiligten bestehende Nachweispflicht des Gemeinschaftsursprungs des von diesem unter Inanspruchnahme einer Ausfuhrerstattung exportierten Produkte (Art.13 Abs.9 der VO (EWG) Nr…
…48/94, festgehalten, dass dies von der Komplexität der einzuhaltenden Vorschriften, der Erfahrungen sowie der an den Tag gelegten Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsbeteiligten abhänge. Bezüglich der "Komplexität der Vorschrift" werde für den vorliegenden Fall festgestellt, dass in der Anlage 1 der oberwähnten Bewilligung, insbesondere in…
…48/94, festgehalten, dass dies von der Komplexität der einzuhaltenden Vorschriften, der Erfahrungen sowie der an den Tag gelegten Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsbeteiligten abhänge. Bezüglich der "Komplexität der Vorschrift" werde für den vorliegenden Fall festgestellt, dass in der Anlage 1 der oberwähnten Bewilligung, insbesondere in…
…nicht exakt festlegende Entscheidung dafür, dass zum damaligen Zeitpunkt eine "Gesetzesunschärfe" bestanden hat , welche von einem Wirtschaftsbeteiligten quasi legal "ausgenützt" werden konnte, um sich Eingangsabgaben zu "ersparen".) Für den Unabhängigen Finanzsenat ist aus den ihm zur Verfügung stehenden Verwaltungsakten keineswegs ableitbar, dass bei der Anmeldung…
…erwartenden Nachforderung an Zollabgaben und dem Umstand begründet, dass der A sämtliche Bewilligungen für das "Informatikverfahren" entzogen wurden und damit keine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Wirtschaftsbeteiligter im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften gegeben sei. Mit Eingabe vom 11. Jänner 2010 wurde gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel…
…als unbegründet abgewiesen. Im Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/12/EWG werde nämlich klargestellt, dass abweichend von Artikel 15 Absatz 1 ein Empfänger auch ein gewerblicher Wirtschaftsbeteiligter sein könne, der kein zugelassener Lagerinhaber sei. Die Begründung für die Abweisung entspräche geltendem EU-Recht…
…keine Einschränkung gegenüber der in Art. 19 Abs. 2 der neunen SystemRL formulierten. Dass eine Sicherheit schon vor Erteilung der Bewilligung geleistet werden darf/kann, begünstigt die Wirtschaftsbeteiligten vielmehr. Erst dadurch wird es möglich, registrierten Empfängern eine Dauerbewilligung zu erteilen, so dass sie nicht jeden…
…des erstmaligen Grenzübertritts wird auf die Entscheidung vom heutigen Tag zu Zl. ZRV/0176-Z3K/12 verwiesen. Der Bf mag zwar kein "Wirtschaftsbeteiligter" gewesen sein, aber er befand sich im zollrechtlich relevanten Reiseverkehr. Und die Voraussetzungen für eine abgabenfreie Einfuhr von in Drittländern zugelassenen Kraftfahrzeugen…
… 9 Finanzstrafgesetz zugekommen sei, würden besondere Umstände im Sinne des Art 239 ZK vorliegen. Weiters wird argumentiert, der Bf habe sich im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbeteiligten, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befunden. Das Ersuchen seiner Bekannten um Überlassung des Fahrzeugs aus…
…der Anwendung von Art. 239 ZK über einen Wertungsspielraum, wobei es gilt, zum einen das Interesse der Gemeinschaft an der vollen Beachtung der Zollvorschriften und zum anderen das Interesse der Wirtschaftsbeteiligten daran, keine Nachteile zu erleiden, die über das normale Geschäftsrisiko hinausgehen, gegeneinander abzuwägen (vgl…
…zollrechtlichen Belangen sorgfältig handle, ein ihr erteiltes AEO-Zertifikat, "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter-Zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC)" sowie eine statistische Auswertung über die von ihr beantragten Überführungen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferungen ("Verfahren 4200") vor. Aus dieser Statistik geht u.a. hervor…
…zollrechtlichen Belangen sorgfältig handelt, ein ihr erteiltes AEO-Zertifikat, "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter-Zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC)" sowie eine statistische Auswertung über die von ihr beantragten Überführungen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferungen ("Verfahren 4200") vor. Aus dieser Statistik geht u.a. hervor…
…Wien, die im Carnet TIR - Verfahren nach Österreich und hier zum gemäß §§ 55 Abs.2 und 11 Abs.7 ZollR-DG zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten Bf. zwecks Durchführung der Anmeldung als direkter Vertreter für den Import zum freien Verkehr gebracht worden war, mittels Einheitspapier vom Mitarbeiter M…
…Kommission eine Bescheinigung erhalten, mit der er nachweisen könne, dass er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft hätte. Damit könne demnach ein ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter, der unfreiwillig in einen von seinem Geschäftspartner verübten Betrug verwickelt worden wäre, nachweisen, dass er in gutem…
…unmittelbar anwendbar, da er sich auf schriftliche Unterlagen und nicht auf solche Gegenproben bezieht. Aus dieser Bestimmung ergibt sich aber, dass ein Wirtschaftsbeteiligter Unterlagen über die grundsätzliche Aufbewahrungsdauer hinaus aufzubewahren hat, wenn sie in einem Verfahren gebraucht werden (könnten), von dem er Kenntnis hat. Bei…
…Bf., diese Bestimmungen seien dadurch verdrängt, dass sie ohnehin zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, geht ins Leere. Ein Wirtschaftsbeteiligter unterliegt unabhängig davon, ob er eine Abgabe letztlich trägt oder ob sie bei ihm nur ein weitergewälzter "Durchlaufposten" ist, der abgabenrechtlichen Wahrheitspflicht des § 119 BAO, auch bei…
…Ob dem Bf. die interne Verwaltungsverordnung MO-8407/32-III/12a/95 vom 11. September 1995 bekannt gewesen sei oder nicht, sei im Hinblick auf seine Verpflichtung als Wirtschaftsbeteiligter, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausfuhrerstattung zu schaffen, zu gewährleisten und zu erweisen, nicht maßgeblich…