…grundsätzlich zurückgenommen werden. Die Zurücknahme einer Berufung ist eine unwiderrufliche einseitige prozessuale Erklärung. Die Zurücknahme ist schriftlich oder zur Niederschrift, somit mündlich zu erklären. Der Berufungswerber behauptet das Vorliegen eines Willensmangels, nämlich die Berufung nicht freiwillig zurückgenommen zu haben. Nur ein wesentlicher, von der Behörde…
…des Privatrechtes (VwGH 20.12.1954, 1988/52). Eine Verzichtserklärung ist somit dann von Unwirksamkeit bedroht, wenn Willensmängel in Form von Irrtum, Zwang, List oder Drohung vorliegen. Von der Handlungsfähigkeit des Bf. im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung ist auszugehen, zumal sich Gegenteiliges aus dem evidenten Akteninhalt…
…die gleichen allgemeinen Erfordernisse wie in dem des Privatrechtes (VwGH 20.12.1954, 1988/52). Eine Verzichtserklärung ist somit dann von Unwirksamkeit bedroht, wenn Willensmängel in Form von Irrtum, Zwang, List oder Drohung vorliegen. Von der Handlungsfähigkeit des Bf. im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung ist auszugehen…
…die gleichen allgemeinen Erfordernisse wie in dem des Privatrechtes (VwGH 20.12.1954, 1988/52). Eine Verzichtserklärung ist somit dann von Unwirksamkeit bedroht, wenn Willensmängel in Form von Irrtum, Zwang, List oder Drohung vorliegen. Von der Handlungsfähigkeit des Bf. im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung ist auszugehen…
…der genannten Gesetzesstelle). Wurde eine Berufung zurückgenommen, so hat die Abgabenbehörde die Berufung mit Bescheid als gegenstandslos zu erklären (Abs. 3). Willensmängel betreffende zivilrechtliche Normen (wie zB § 871 ABGB zum Irrtum) gelten auch für Prozesshandlungen der Parteien im Anwendungsbereich der BAO (Ritz, BAO 4. Auflage…
…Z 2 bzw. 3 GrEStG beantragt, weil die Aufhebung des Übergabevertrages vom 13. Dezember 2002 hinsichtlich des Grundstückes 001/5 wegen Willensmängel (Irrtum) erfolgt sei (§ 10 der Vereinbarung). Mit Bescheiden vom 22. September 2010 wurde den Eltern für diesen Rechtsvorgang Grunderwerbsteuer vom dreifachen, anteiligen Einheitswert…
…Z 2 bzw. 3 GrEStG beantragt, weil die Aufhebung des Übergabevertrages vom 13. Dezember 2002 hinsichtlich des Grundstückes 001/5 wegen Willensmängel (Irrtum) erfolgt sei (§ 10 der Vereinbarung). Mit Bescheiden vom 22. September 2010 wurde den Eltern für diesen Rechtsvorgang Grunderwerbsteuer vom dreifachen, anteiligen Einheitswert…
…natürliches Ende ist nicht die Erfüllung, sondern der Zeitablauf. Rücktritt im technischen Sinn ist nach Vollzug des Bestandverhältnisses unmöglich, auch Willensmängel äußern nicht dieselben Wirkungen wie bei anderen Schulden. Der Bestandgeber hat dem Bestandnehmer den Gebrauch der Sache zu gewähren. (Klang in Klang, ABGB2 V…
…natürliches Ende ist nicht die Erfüllung, sondern der Zeitablauf. Rücktritt im technischen Sinn ist nach Vollzug des Bestandverhältnisses unmöglich, auch Willensmängel äußern nicht dieselben Wirkungen wie bei anderen Schulden. Der Bestandgeber hat dem Bestandnehmer den Gebrauch der Sache zu gewähren. (Klang in Klang, ABGB2 V…
…natürliches Ende ist nicht die Erfüllung, sondern der Zeitablauf. Rücktritt im technischen Sinn ist nach Vollzug des Bestandverhältnisses unmöglich, auch Willensmängel äußern nicht dieselben Wirkungen wie bei anderen Schulden. Der Bestandgeber hat dem Bestandnehmer den Gebrauch der Sache zu gewähren. (Klang in Klang, ABGB2 V…
…natürliches Ende ist nicht die Erfüllung, sondern der Zeitablauf. Rücktritt im technischen Sinn ist nach Vollzug des Bestandverhältnisses unmöglich, auch Willensmängel äußern nicht dieselben Wirkungen wie bei anderen Schulden. Der Bestandgeber hat dem Bestandnehmer den Gebrauch der Sache zu gewähren. (Klang in Klang, ABGB2 V…
…natürliches Ende ist nicht die Erfüllung, sondern der Zeitablauf. Rücktritt im technischen Sinn ist nach Vollzug des Bestandverhältnisses unmöglich, auch Willensmängel äußern nicht dieselben Wirkungen wie bei anderen Schulden. Der Bestandgeber hat dem Bestandnehmer den Gebrauch der Sache zu gewähren. (Klang in Klang, ABGB2 V…
… 871 Abs. 1 ABGB über Willensmängel gelten nach Meinung des BMF (hier wohl nicht alleine) auch für Prozesshandlungen der Parteien im Anwendungsbereich der BAO (auch bei unwiderruflichen Anträgen). In der Berufung wurde ausführlich erläutert, dass von einer unrichtigen Rechtsansicht ausgehend in der ursprünglichen Erklärung auf…
… 871 Abs. 1 ABGB über Willensmängel gelten nach Meinung des BMF (hier wohl nicht alleine) auch für Prozesshandlungen der Parteien im Anwendungsbereich der BAO (auch bei unwiderruflichen Anträgen). In der Berufung wurde ausführlich erläutert, dass von einer unrichtigen Rechtsansicht ausgehend in der ursprünglichen Erklärung auf…
…Geschenkes nicht nur in Fällen des Widerrufs gemäß §§ 947 ff ABGB sondern auch bei Vorliegen anderer Rückgabepflichten (z.B. Anfechtung, Willensmängel, Wegfall der Geschäftsgrundlage) kommen kann. Es ist daher zu prüfen, ob die Bw., wie behauptet, wegen Motivirrtums zur Herausgabe der streitgegenständlichen Liegenschaft verpflichtet war…
…sei. Der Hinweis, "dass es viel schlimmer kommen könnte", mache den Rechtsmittelverzicht unwirksam, da er nicht frei von Willensmängeln abgeschlossen worden sei (unter Hinweis auf VfGH 17.6.1992, B 1167/91). Da die Bw. rechtsunkundig sei und der bei der Schlussbesprechung anwesende Herr M…
…ist etwa an gesetzliche Herausgabeansprüche Dritter auf Grund von Anfechtungen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens, an die Geltendmachung von Willensmängeln, an die Herausgabe im Gefolge eines Rücktritts wegen Nichtigkeit oder wegen eines unwirksam zustande gekommenen oder unwirksam gewordenen Erwerbes zu denken." Weiters führte der Verfassungsgerichtshof…
…gemäß § 189 UGB und Gewinnermittlungsart § 4 Abs. 1 EStG 1988 versus § 5 Abs. 1 EStG 1988 auseinandergesetzt. Willensmängel betreffende zivilrechtliche Normen ("zB § 871 ABGB") würden auch für Prozesshandlungen der Parteien im Anwendungsbereich der BAO, zB. für Anträge (unter Hinweis auf Christoph Ritz, BAO, 4. Auflage…
…natürliches Ende ist nicht die Erfüllung, sondern der Zeitablauf. Rücktritt im technischen Sinn ist nach Vollzug des Bestandverhältnisses unmöglich, auch Willensmängel äußern nicht dieselben Wirkungen wie bei anderen Schulden. Der Bestandgeber hat dem Bestandnehmer den Gebrauch der Sache zu gewähren. (Klang in Klang, ABGB2 V…
…subjektiver Hinsicht tatsächlich begangen hat, dem Ergebnis des gemäß §§ 114 ff. FinStrG durchzuführenden weiteren Untersuchungsverfahrens vorbehalten. Insbesondere sind auch die geltend gemachten Willensmängel (§§ 9, 10 FinStrG) regelmäßig nicht schon in der Beurteilung der Verdachtslage, sondern erst im weiteren Untersuchungsverfahren bzw. bei allfälliger Bestrafung zu beachten…