…ihre (freie) Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangt hatte und damit eine echte Rückgängigmachung des in Frage stehenden Erwerbsvorganges vorliegt. Das Finanzamt verneinte eine solche Rückgängigmachung mit den in den Begründungen des Bescheides und in der Berufungsvorentscheidung angeführten Argumenten. Bei der Beurteilung dieser…
…ihre (freie) Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangt hatte und damit eine echte Rückgängigmachung des in Frage stehenden Erwerbsvorganges vorliegt. Das Finanzamt verneinte eine solche Rückgängigmachung mit den in den Begründungen des Bescheides und in der Berufungsvorentscheidung angeführten Argumenten. Bei der Beurteilung dieser…
…Bedingungen und Preisen, so ist der frühere Kaufvertrag zwar formal aufgehoben, aber nicht rückgängig gemacht. Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.4.1984, 82/16/0165 vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor…
…wiedererlangt (VwGH vom 27.1.2000, 99/16/0481; vom 12.11.1997, 97/16/0390; vom 26.6.1997, 97/16/0024; vom 27.2.1995, 94/16/0074 u.a.). Ein Erwerbsvorgang ist also nur dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht…
…wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss inne hatte, wiedererlangt hatte. Erfolgte die Rückgängigmachung des Kaufvertrages nur, um den Verkauf des Grundstückes an den im Voraus bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des…
…die G. Immobilien GmbH ihre ursprüngliche, volle Verfügungsmacht nicht wiedererlangt. Der Aufhebungsvertrag zum gegenständlichen Vertrag wurde von den Käufern am 13. September 2001 unterschrieben, an dem Tag, an dem auch S.S. den neuen Kaufvertrag bezüglich der gegenständlichen Liegenschaft unterfertigt hat. Bereits am 14. September…
…82/16/0165, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor Vertragsabschluss hatte. Eine Rückgängigmachung liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer hiedurch wiederum jene (freie) Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt, die er vor Abschluss des Kaufvertrages…
…mit Abs. 4 GrEStG für die beantragte Nullfestsetzung ("Rückerstattung") der Grunderwerbsteuer vorliegt, ist von folgender Rechtslage auszugehen. Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.4.1984, 82/16/0165 vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die…
…Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges mit völliger Wiedererlangung der Verfügungsmacht über die gegenständliche Liegenschaft durch die Verkäufer, wie sie im § 17 GrEStG gefordert wird, erscheint dem Finanzamt aus folgenden Gründen nicht gegeben: Die Veräusserer haben sich erst nach Feststehen eines neuen Erwerbers zur "Rücknahme"der Liegenschaft bereiterklärt…
…sich im Übrigen die Wiedererlangung der Verfügungsmacht durch die Verkäuferin. Außerdem sprechen die eingewendeten Auffassungsunterschiede über die Vertragsabwicklung, die im Ergebnis ursächlich für die Nichtbezahlung des Kaufpreises waren und außerdem der Umstand, dass zweifelsfrei der nunmehrige Grundstücksankauf durch den Leasingnehmer den wirtschaftlichen Interessen der Bw…
…Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor Vertragsabschluss innehatte. Diese Voraussetzung ist jedoch nicht erfüllt, wenn die Rückgängigmachung zwecks Ermöglichung des Verkaufes an einen im Voraus bestimmten neuen Käufer erfolgt und Auflösung des alten und Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu vollzogen werden, da der…
…die Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht im Wesentlichen mit dem Argument, die Aufhebungsvereinbarung sei am 17.4.2001 und damit erst nach Abschluss des neuen Kaufvertrages (22.3.2001) unterfertigt worden. Die Berufungswerberin replizierte im Vorlageantrag letztlich damit, sie habe das ihr vom Rechtsanwalt der Verkäufer…
…der den vorliegenden Berufungsfall entscheidenden rechtlichen Beurteilung, ob das allein strittige Tatbestandsmerkmal einer echten Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 2 GrEStG vorliegt, war daher unter Beachtung obiger Ausführungen davon auszugehen, dass der Verkäufer jene freie Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangt…
…zu welchem Zeitpunkt der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht bezahlt war. Zu diesem Zeitpunkt lag keine Vereinbarung hinsichtlich eines Weiterverkaufes vor. Die Verkäuferin hat daher jene Verfügungsmacht über die Liegenschaft, die sie vor Abschluss des Kaufvertrages hatte, ab 20.4.2011 wiedererlangt und konnte über die…
…16/0165, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zum grunderwerbsteuerrechtlich wirksamen Vertragsrücktritt die Ansicht, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor Vertragsabschluss hatte. Eine Rückgängigmachung liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer hierdurch wiederum jene (freie) Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt, die…
…erwägen: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Z.B. VwGH 28.10.1998, 98/16/0115,0116)) ist ein Erwerbsvorgang dann rückgängig gemacht, wenn der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, welche er vor Vertragsabschluss inne gehabt hatte, wiedererlangt hat. Nach der Rechtsprechung des…
…die Verkäuferin Wohnbaugesellschaft ihre ursprüngliche Rechtsstellung und damit ihre (freie) Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangt hatte und damit ein echte Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges (Kaufvertrag vom 26. April 2000) vorliegt. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer echten Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges ist von nachstehendem…
…mit Abs. 4 GrEStG für die beantragte Nichtfestsetzung ("Rückerstattung") der Grunderwerbsteuer vorliegt, ist von folgender Rechtslage auszugehen. Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.4.1984, 82/16/0165 vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die…
…jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss innehatte, wiedererlangt hat (vgl. VwGH 30.06.2005, 2005/16/0094, und 26.01.2006, 2005/16/0261). Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH 2.4.1984, 82/16/0165, vertritt der Gerichtshof…
…jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor Vertragsabschluss innehatte, wiedererlangt hat (vgl. VwGH 30.06.2005, 2005/16/0094, und 26.01.2006, 2005/16/0261). Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH 2.4.1984, 82/16/0165, vertritt der Gerichtshof…