Bescheid Der Finanzstrafsenat Linz 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Waltraud Schirz und Angela Pühringer als weitere Mitglieder des Senates im…
…Weiterleitung des Mietvertages an diesen. Auch an die Rechtsmittelbehörde unterblieb eine Mitteilung über das neue Mietverhältnis. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bundesabgabenordnung (BAO) sieht zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten von Wiederaufnahmeverfahren vor. Wird das Verfahren durch einen Parteienantrag in Gang gesetzt (§ 303 Abs 1…
Mit Schreiben vom 27. Dezember 2010 brachte der Berufungswerber (unter anderem) einen "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO ein. Zur Begründung verweist der Berufungswerber im Wesentlichen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23.9.2010, 2007/15/0206, auf Grund dessen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 13. Juli 2011 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. R.M. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung, Gruppe Gebühren und Verkehrsteuern, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Unternehmen gehabt habe. Somit könne es sich auch ab 31.5.195 nicht um einen Konzern im Sinne des § 15 AktG gehandelt haben. Auszuführen sei noch, dass die verfahrensgegenständlichen Modelle im Zeitraum Februar/März angeschafft und am 18. März 1994 - also zu einem Zeitpunkt zu…
…an die Finanzverwaltung übermittelt worden, wobei der Bw. niemals eine Ausfertigung der Lohnzettel zukommen sei. Im [Anm.: seinerzeitigen] Wiederaufnahmsverfahren habe die Bw. das Schreiben der X-Kammer nicht geltend machen können, weil ihr weder der Sachverhalt bekannt gewesen noch dieses Schreiben, welches erst nach Rechtskraft…
…dass die RiAA-Reise beruflich veranlasst war und bleibt und kein Mischprogramm darstellt. Diese zum Wiederaufnahmsgrund ins Treffen geführten Abzugsposten sind im Wiederaufnahmsverfahren neu und stellen eine andere Sache dar. Eine auf § 289 Abs 2 BAO gestützte Bescheidänderung darf jedoch nicht zu einer Entscheidung führen…
…vermeidbarer) Mehraufwand würde insbesondere durch aufwendige, die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerverfahren betreffende Wiederaufnahmsverfahren (vor allem bei Wiederaufnahmsanträgen die Prüfung des der Bewilligung allenfalls entgegenstehenden groben Verschuldens des Wiederaufnahmswerbers) entstehen. Weiters soll die Möglichkeit antragsgemäßer Aufhebung rechtswidriger, zu Unrecht auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheide vorsorglich…
…keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren Würdigung oder Wertung des der Partei bekannten Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich demnach bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das Wiederaufnahmsverfahren soll die Möglichkeit bieten, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen…
…Bescheide auf einem Nichtbescheid basierten, diese nicht aufgehoben, sondern nur deren Begründung ausgetauscht und somit unverändert im Rechtsbestand gelassen. Dies sei rechtswidrig. Wenn die Behörde mit ihrem Bescheid im Wiederaufnahmsverfahren die Entscheidung, die das frühere Verfahren abschloss, abändert, anstatt sie aufzuheben, verstoße sie gegen die…
…Beurteilung, ob die Unterlagen, im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden des Bw. nicht geltend gemacht werden konnten, ergibt Folgendes: Wäre der Bw., wie nunmehr im Wiederaufnahmsverfahren, anlässlich der Veranlagung der Meinung gewesen, die Unterlagen könnten seinem Standpunkt dienlich sein, hat er es verabsäumt, diese vorzulegen. Die…
…iSd § 103 Abs 2 lit a BAO ist weder ausdrücklich noch indirekt erfolgt. Vielmehr betrifft die Zustellungsbevollmächtigung alle im gegenständlichen Wiederaufnahmsverfahren (das freilich nur mehr aus dem Abschluss des diesbezüglichen Berufungsverfahrens besteht) noch zu ergehenden Erledigungen, und alle im gegenständlichen Berufungsverfahren noch zu ergehenden Erledigungen…
…Ob diese Eignung vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die im Wiederaufnahmsverfahren zu beantworten ist (ob tatsächlich ein anderes Ergebnis des Verfahrens zu Stande kommt, ist sodann eine Frage, die im wiederaufgenommenen Verfahren zu klären wäre). Tauglich ist ein Beweismittel als Wiederaufnahmsgrund ungeachtet des Erfordernisses seiner Neuheit…
…nicht anwendbar, weil der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar sei. Der Vertreter des Finanzamtes entgegnete diesen Ausführungen zunächst, dass die Stattgabe der Berufung im Wiederaufnahmsverfahren des Finanzamtes C keine Auswirkungen auf das gegenständliche Verfahren habe. In der Frage, ob…
…vom 3. März 2008 zu Recht abgewiesen. Das Vorbringen der Bw. in der Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 15. Juli 2008 betrifft ausschließlich das Haftungsverfahren selbst und nicht das berufungsgegenständliche Wiederaufnahmsverfahren. Weitere Gründe, die eine Wiederaufnahme im Sinne des § 303 BAO rechtfertigen würden, werden weder…
…Fahrzeug ist heute mit dem amtlichen Kennzeichen FR-HU 467 zum Verkehr zugelassen worden für: Ungeheuer GmbH und CoKG, Freiburg am 21.07.1995" Der Senat hat erwogen: Das Wiederaufnahmsverfahren öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen…
…wurde irrtümlich ein unrichtiges Datum angeführt), wird hiezu ausgeführt, dass ein diesbezügliches Eingehen im Wiederaufnahmsverfahren nicht entscheidungswesentlich ist. Im gegenständlichen Verfahren ist nämlich nur das Vorliegen der bereits oben zitierten Voraussetzungen zu prüfen und auf das materiellrechtliche Vorbringen, welches ausschließlich im Abgabenverfahren hinsichtlich der Sachentscheidung…
…den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nicht ein, wird hiezu ausgeführt, dass ein diesbezügliches Eingehen im Wiederaufnahmsverfahren nicht entscheidungswesentlich ist. Im gegenständlichen Verfahren ist nämlich nur das Vorliegen der bereits oben zitierten Voraussetzungen zu prüfen und auf das materiellrechtliche Vorbringen, welches ausschließlich im Abgabenverfahren hinsichtlich der…
…Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid (unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides) zu verbinden. Der Ansicht des Bw., dass die Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides erst nach der Rechtskraft des Wiederaufnahmebescheides zulässig sei (und jedenfalls der Ausgang des Wiederaufnahmsverfahrens abzuwarten sei, bevor ein neuer Einkommensteuerbescheid erlassen werde)…