… 185 Abs. 8 FinStrG hat der Beschuldigte als Wiederaufnahmeswerber die Kosten des Wiederaufnahmsverfahrens in Höhe von € 500,00 zu tragen. III. Die Beschwerde der B-KG gegen den Bescheid des Spruchsenates über die Abweisung des Antrages des Beschuldigten auf Verfahrenswiederaufnahme wird mangels Legitimation der…
Bescheid Der Finanzstrafsenat Linz 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Waltraud Schirz und Angela Pühringer als weitere Mitglieder des Senates im…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
Mit Schreiben vom 27. Dezember 2010 brachte der Berufungswerber (unter anderem) einen "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO ein. Zur Begründung verweist der Berufungswerber im Wesentlichen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23.9.2010, 2007/15/0206, auf Grund dessen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 13. Juli 2011 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. R.M. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung, Gruppe Gebühren und Verkehrsteuern, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…an die Finanzverwaltung übermittelt worden, wobei der Bw. niemals eine Ausfertigung der Lohnzettel zukommen sei. Im [Anm.: seinerzeitigen] Wiederaufnahmsverfahren habe die Bw. das Schreiben der X-Kammer nicht geltend machen können, weil ihr weder der Sachverhalt bekannt gewesen noch dieses Schreiben, welches erst nach Rechtskraft…
…gesetzliche Abfertigung handelt. Desgleichen wurde auch schon im Rahmen des ersten Wiederaufnahmsverfahrens die anzurechnende Lohnsteuer dem mit Haftungsbescheid der Arbeitgeberin des Beschwerdeführers vorgeschriebenen Lohnsteuerbetrag angepasst. Von der Abgabenbehörde wurde aber anlässlich der Stattgabe der Beschwerde gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens mit Beschwerdevorentscheidung erklärt, dass es…
…betreffend das - mit Erkenntnis des BFG, RV/2101315/2019, gesondert erledigte - Streitjahr 2018 sowie im Zuge des Wiederaufnahmsverfahrens betreffend das Streitjahr 2017 begründete die Bf ihre Kostenaufstellung für die Jahre 2014 bis 2017 und legte idZ eine Reisekostenabrechnung, eine Kostenaufstellung der Werbungskosten (betreffend Arbeitsmittel, Fachliteratur…
…die Tatsache für den Antragsteller neu hervorgekommen ist und ihm somit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht bekannt war, kann sie von ihm zum Gegenstand eines Wiederaufnahmsverfahrens gemacht werden. Andernfalls wäre sie von ihm im Abgabenverfahren bereits geltend zu machen gewesen (siehe Ellinger/Sutter/Urtz…
…die Tatsache für den Antragsteller neu hervorgekommen ist und ihm somit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht bekannt war, kann sie von ihm zum Gegenstand eines Wiederaufnahmsverfahrens gemacht werden. Andernfalls wäre sie von ihm im Abgabenverfahren bereits geltend zu machen gewesen (siehe Ellinger/Sutter/Urtz…
…mwN). Nur wenn die neue Tatsache für den Antragsteller neu hervorgekommen ist und ihm somit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht bekannt war, kann sie von ihm zum Gegenstand eines Wiederaufnahmsverfahrens gemacht werden. Andernfalls wäre sie von ihm im Abgabenverfahren bereits geltend zu machen gewesen…
…den Revisionswerber als einen von mehreren Kommanditisten nahe lagen, auch üblich, was - neben dem schon erwähnten Ziel einer Vermeidung aufwändiger Wiederaufnahmsverfahren - unter dem Gesichtspunkt einer Entlastung der Verwaltung zur Einführung der neuen Antragsmöglichkeit beitrug (vgl. den diesbezüglichen, vom Revisionswerber nur auszugsweise zitierten Teil der Erläuterungen…
… 323 Abs 37 mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten und als verfahrensrechtliche Vorschrift auch auf alle zu diesem Zeitpunkt offenen Verfahren anzuwenden. Die Begrenzung mit der Verjährungsfrist soll Wiederaufnahmsverfahren unterbinden, wenn eine neue Sachentscheidung wegen Verjährungseintritts ohnedies nicht mehr möglich ist (vgl hierzu Ellinger…
…mVa Stoll, BAO-Kommentar, 2917f). Schon im Wiederaufnahmsverfahren ist auf die materiell-rechtliche Frage der möglichen Auswirkung auf den Sachbescheid einzugehen. Ist die Möglichkeit eines Einflusses des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes auf die Sachentscheidung zu verneinen, dann ist das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nicht wiederaufzunehmen (Stoll, BAO…
…Stoll, BAO-Kommentar, 2917f). Schon im Wiederaufnahmsverfahren ist auf die materiell-rechtliche Frage der möglichen Auswirkung auf den Sachbescheid einzugehen. Ist die Möglichkeit eines Einflusses des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes auf die Sachentscheidung zu verneinen, dann ist das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nicht wieder aufzunehmen (Stoll, BAO…
…76/2011, mit dem § 295 Abs. 4 BAO eingeführt wurde, soweit dort als eines der mit der Änderung verfolgten Ziele die Vermeidung aufwändiger Wiederaufnahmsverfahren in Einkommen- oder Körperschaftsteuerverfahren genannt ist (1212 BlgNR 24. GP 30, VwGH vom 21.12.2016, Ro 2015/13/0005). Auf…
…Erläuterungen, a.a.O., 30, die diesen Aspekt der aufwändigen Wiederaufnahmsverfahren hervorheben). Eine Planwidrigkeit ist in der Beibehaltung der zeitlichen Begrenzung daher nicht zu erkennen." Sieht das Gesetz für eine bestimmte Gruppe von Fällen Begünstigungen vor, so stellt die Nichtanwendung des Gesetzes auf andere, vom…