…einschlägiger Rechtsprechung zu den Anforderungen des Spruches und der Begründung eines Wiederaufnahmebescheides zutreffend Folgendes aus: "2.1. Spruch: Wiederaufnahmetatbestand Nach der Rechtsprechung und Lehre ist bereits in den Spruch des Wiederaufnahmebescheides der maßgebliche Wiederaufnahmetatbestand aufzunehmen. Der Umstand, dass - wie oben erwähnt - der Neuerungstatbestand direkt in …
…der wortwörtlich zitierte Gesetzestext von §303 Abs 4 BAO idgF weder neu hervor gekommene Tatsachen noch neu hervorgekommene Beweismittel: Festgestellt wird, dass mit dem wortwörtlich zitierten Gesetzestext kein Wiederaufnahmetatbestand im Sinne des § 303 Abs 4 BAO idgF beschrieben wurde. Ad. "Wiederaufnahmegrund" Verweis auf § 20 BAO: …
…des früheren Bescheides mit der das wiederaufgenommene Verfahren abschließenden Sachentscheidung zu verbinden (§ 307 Abs. 1 BAO). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der maßgebliche Wiederaufnahmetatbestand im Spruch und sind die Wiederaufnahmegründe in der Begründung des Bescheides anzuführen (vgl. VwGH 20.6.1990, 90/16/0003…
… 303 Abs 4 BAO, jedoch wird nicht der konkret maßgebliche Wiederaufnahmetatbestand angeführt. In der Begründung der Wiederaufnahmebescheide wird sodann auf den BP-Bericht verwiesen. Die neuen Körperschaftsteuerfestsetzungen für die Jahre 2004 und 2005 enthalten keine Begründung. Die konkreten oben dargestellten Textziffern im Bericht über die…
…§ 307, Tz 3, und die do. zit. Judikate). Der Wiederaufnahmetatbestand, der nach der vorzit. ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in den Spruch des Wiederaufnahmebescheides gehört, wurde im Begründungsteil des Wiederaufnahmebescheides wie folgt beschrieben: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gemäß § 303 (4) BAO, weil Tatsachen und Beweismittel…
…20 BAO idgF kein Wiederaufnahmegrund benannt. Ad "Wiederaufnahmegrund" lt. Begründung/Berufungsvorentscheidung (1. Juli 2009): Im Gegensatz zum Begründungsteil des Verfahrenswiederaufnahmebescheides ist der vom Finanzamt heran gezogene Wiederaufnahmetatbestand im Begründungsteil der Berufungsvorentscheidung (1. Juli 2009) enthalten. Ein zur Verfahrenswiederaufnahme berechtigender Wiederaufnahmegrund wurde dennoch nicht benannt: Die…
…000,-. In der dagegen gerichteten Berufung wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Bescheid weder einen auf den Wiederaufnahmetatbestand Bezug habenden Spruch enthalte noch seien in ihm die maßgeblichen Wiederaufnahmegründe als Begründung ausgewiesen; demzufolge sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht wirksam zu stande gekommen und eine…
Unternehmen gehabt habe. Somit könne es sich auch ab 31.5.195 nicht um einen Konzern im Sinne des § 15 AktG gehandelt haben. Auszuführen sei noch, dass die verfahrensgegenständlichen Modelle im Zeitraum Februar/März angeschafft und am 18. März 1994 - also zu einem Zeitpunkt zu…
…Aufschluss über die "Sache", ist diese unter Einbeziehung der Bescheidbegründung festzustellen. So erfordert ein ordnungsgemäßer Wiederaufnahmebescheid nach der VwGH-Judikatur die Anführung des konkret maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestandes im Spruch und der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides. Dabei erachtet der VwGH den Verweis…
Zu berücksichtigen ist, dass eine anteilige Zuordnung der erklärten Werbungskosten zu den beiden Wohnungen im Hoch-/ und Tiefparterre, nach Abzug von 38,15% für die ausgeschiedene "Wohnung der Tochter" (= Anteil der Dachgeschosswohnung an den Betriebskosten ab Juni 2001 lt. Aufstellung des Bw im Prüfungsverfahren…
…Tz 2). Im Erk. vom 12.6.1991, 90/13/0027 erschien es dem VwGH allerdings ausreichend, dass der Wiederaufnahmetatbestand dem Betriebsprüfungsbericht entnehmbar war. Dem Spruch der Wiederaufnahmebescheide für die Berufungsjahre ist jeweils lediglich zu entnehmen, dass das (jeweilige) Verfahren gem. § 303 Abs. 4 BAO…
…dem Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme der Verfahren zu Recht einen Erfolg versagt hatte. Essentielle Voraussetzung für eine positive Erledigung eines derartigen Antrages ist demnach das Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes, also die Verwirklichung eines der im Gesetz angeführten Wiederaufnahmetatbestände. Als taugliche Wiederaufnahmstatbestände nennt nun § 303 Abs…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
…Der Wiederaufnahmegrund muss geeignet sein, in einen neuen Sachbescheid einzufließen, auf den Spruch durchzuschlagen (Stoll, Kommentar zur BAO, 2918). Abgesehen davon, dass - wie oben ausgeführt - kein Wiederaufnahmstatbestand (vgl. Ritz4, Tz. 1 § 303 BAO) vorliegt, wäre die beantragte Einstufung in die Steuerklasse I des Erbschafts- und…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Veranlagungsbescheide für 1994 und Folgejahre gem. § 303 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten…
Berufungsentscheidung und Zurückweisungsbescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen die Bescheide des Finanzamtes welche die Wiederaufnahme betreffend der Körperschaftssteuer 1995 bis 1998 verfügen entschieden: Der Berufung gegen die Bescheide, welche die Wiederaufnahme der Verfahren für die Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 verfügen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 13. Juli 2011 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
…wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Berufungswerber macht alternativ den Wiederaufnahmetatbestand gemäß § 303 Abs. 1 lit. b, den so genannten "Neuerungstatbestand", als auch den Wiederaufnahmetatbestand gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch LBG WTHD U Beratungs GmbH Wien, 1030 Wien, Boerhaavegasse 6/3, vom 3. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Braunsteiner, vom 8. Oktober 2008…
Schon mit Schreiben vom 16. August 2010 hatte die Berufungswerberin allerdings als Beilage 8 im Jahre 2010 "aktuell im Internet recherchierte Mietanbote, die hinsichtlich Größe und Lage vergleichbar sind" vorgelegt. Sie argumentierte, wenn man von den angebotenen Jahresmieten geschätzte Werte für Terrassen, Balkone, Garagen und…