…möglicherweise enthaltene Begründung, welche allerdings ihrerseits dann den vorstehend angeführten Anforderungen an eine Begründung der Verfügung einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechen müsste. Im Übrigen werden die Wiederaufnahmsgründe auch im Sachbescheid vom 13. Juli 2011 nicht konkretisiert. Somit ist aus dem angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehbar, auf welche neu…
…4 BAO idgF erfolgte Wiederaufnahme/Einkommensteuer 2006 lautet: Meiner Meinung nach wurden die Kosten für meine Heilbehandlungen ungerechtfertigt gekürzt, die restlichen Posten hätten demnach keinen Wiederaufnahmegrund ergeben, da diese aus der elektronischen Erklärung in den Kennzahlen ersichtlich waren. Der Einkommensteuerbescheid 2006 war über 1 Jahr…
Sachverhaltsbezogen ist aus dem - zum Begründungsbestandteil des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2007 erklärten - Aktenvermerk (29. Februar 2008) festzustellen, dass die Bw. 2007 Belege für "Arztkosten Dr. S... 64,49 + "Zahnbeh. (= Zahnbehandlung) 8,60" vorlegte. Da EUR 64,49 und EUR 8,60 in Summe nicht die…
…richtig zu stellen; sie ist aber nicht berechtigt, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach zutreffenden - zu ersetzen. Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch ein Finanzamt ist es, zu prüfen, ob dieses Verfahren aus…
…hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen…
…Verfahren der Behörde noch nicht bekannt gewesen wären und die diese zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt hätten. Nach der Rechtsprechung des VwGH würden Änderungen der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes bzw. vorhergehende Fehlbeurteilungen keinesfalls Wiederaufnahmegründe darstellen. Da die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Unrecht erfolgt sei…
…Bescheid vom 4. Februar 2005 abgeschlossen worden war, nicht angezeigt und auch noch nicht bekannt waren. Der Wiederaufnahmegrund "der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind", liegt demzufolge im Berufungsfall zweifelsfrei vor und Gegenteiliges wurde vom Bw. selbst auch…
…seien, hätten letztendlich die Firmenwertabschreibung für das Jahr 1997 geltend machen können. Für das mit Bescheid vom 5.5.2003 wiederaufgenommene Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer 1997 kämen nach Ansicht der Berufungswerberin zwei Wiederaufnahmegründe in Betracht. Für dieses Veranlagungsjahr sei eine berichtigte KÖSt-Erklärung eingereicht worden. Die…
…die Banken sei dem Finanzamt erst anlässlich der Betriebsprüfung im Jahr 1999 bekannt geworden. Diese Tatsache stelle den Wiederaufnahmsgrund dar. Auch für das Jahr 1996 sei die Wiederaufnahme zu Recht verfügt worden. Weder in den Abgabenerklärungen noch in den Beilagen sei ein Hinweis auf das…
…Diese Behörde bestimmt, welchen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund sie durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht ansieht und daher als solchen heranzieht. Nach ständiger VwGH-Judikatur hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ausschließlich darüber zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme aus den…
…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2.) Welche gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei…
…anzuwenden ist. Der guten Ordnung halber darf noch festgehalten werden, dass die Wiederaufnahmegründe sicherlich bereits bei der Bearbeitung des Wiederaufnahmeantrages vom 28.2.2005 durch Ihr Finanzamt eingehend geprüft wurden, da - wie Sie aus dem Akt ersehen - nicht nur eine Erledigung erfolgt ist, sondern darüber…
…Wie in Ritz, BAO4, § 303, Tz 13 ff ausgeführt, sind Wiederaufnahmegründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). - Laut Berufungsvorbringen war der Umstand, dass der Gatte der Bw den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 geltend gemacht hatte und…
…der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Die Berufungsbehörde kann sich auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen. Der Nachweis der Notwendigkeit zur Einhaltung einer Diätverpflegung kann durch eine Bescheinigung eines Arztes oder durch eine Bescheinigung des Bundessozialamtes erfolgen (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG14 …
…hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen…
…gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 leg…
…zur übermittelten Berufung eine Stellungnahme der Prüferin einzuholen. Hingewiesen wurde, dass sich aus den aktenkundigen Prüfungsfeststelungen lediglich in den Feststellungen betr. den Patienten RB Wiederaufnahmegründe erblickt werden könnten; dies unter der Annahme, dass die von ihm angeführten Honorarzahlungen im Prüfungszeitraum erfolgten. Die Prüferin gab folgende…
…also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender…
…eindeutig ersichtlich gewesen und somit offengelegt worden sei. Es handle sich um eine bereits den Behörden vor der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannte Tatsache und könne daher keinen Wiederaufnahmegrund mehr bilden. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide vertrat die Berufungswerberin die Meinung, die Qualifizierung der gegenständlichen Zahlungen als steuerbare…
…darauf verwiesen, dass der dem abgeänderten Bescheid zu Grunde liegende Feststellungsbescheid vom 10.2.1997 gemäß Bescheid vom 7.5.2008 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei und es sich dabei um eine neu hervorgekommene Tatsache und damit um einen tauglichen Wiederaufnahmegrund i.S. des…