…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…
…wären. Mit Bescheiden vom 9. März 2007 wurden die zunächst erklärungsgemäß festgestellten Einkünfte betreffend die Jahre 2001, 2002 und 2003 gem. § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen. In der diesbezüglichen Bescheidbegründung wurde angeführt, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amt wegen unter den Voraussetzungen des…
…Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden (§ 202 iVm § 201 Abs. 2 Z 3 BAO ). Die Voraussetzungen für eine sinngemäße Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO liegen vor, weil Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend…
…im Ausmaß von € 5.618,89. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005 wurde mit € 7.964,81 festgesetzt. Gegen diesen Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO vom 28. Jänner 2008 richtet sich die gegenständliche Berufung. Begründend führt der…
… I) Wiederaufnahe der Verfahren: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist, 3. wenn kein selbstberechneter Betrag bekannt gegeben wird oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden, ... (3) Die Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn der Antrag…
…der Verfahren verfügt. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in den Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…gemacht worden, weil sie damals - im Jahr 1998 - noch nicht vorgelegen seien. Aus diesen neuen Tatsachen ergebe sich die Ernsthaftigkeit der Bemühungen, Reiseveranstalter zu werden. Für den Fall, dass das Finanzamt dem Antrag nicht stattgebe, ersuche man um Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen gemäß §…
…eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im gegenständlichen Fall nicht vorliegt. Die gesetzlich normierten tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amtswegen waren somit gegeben. Der Vollständigkeithalber ist anzumerken, dass lediglich der Bescheid über die Wiederaufnahme mit Berufung angefochten worden ist. Der …
…I. Zur Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1996, 1997 und 1998: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…der Grunderwerbsteuer geführt hat, nach dem vorliegenden Sachverhalt prinzipiell für verfehlt hält und solcherart die neu hervorgekommenen Beweismittel nicht zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führen konnten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des…
…im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen.> In der fristgerechten Berufung wurde wie folgt eingewendet: "1. Wiederaufnahmebescheide Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen…
…der Zeitpunkt der Lieferung nicht wie in der Rechnung der Fa. P. angegeben mit 20. Dezember 1996, sondern erst mit Installation der Anlage im April 1997 anzunehmen ist. Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass die Berufungsinstanz die Wiederaufnahme des Verfahrens zwar nicht auf Grund von…