…im Wesentlichen ihre bisher vorgetragenen Argumente wiederholten. Der Bw. L führte zudem ins Treffen, dass die verfahrensgegenständlichen Einkaufszentren für ihn das erste und einzige Projekt dieser Art gewesen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 (4) BAO Gemäß § 303 Abs…
…Wiederaufnahme für die Jahre 2003 bis 2005 zulässig war oder nicht. Zunächst ist zu beurteilen, ob die vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund herangezogenen Feststellungen zu den Auslandsprovisionen im Prüfungsbericht vom 27. Juni 2008 neu hervorgekommen sind. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren…
…Jänner 2008, und berücksichtigte die Sozialversicherungsbeiträge nur mehr im Ausmaß von € 5.618,89. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005 wurde mit € 7.964,81 festgesetzt. Gegen diesen Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO vom 28. Jänner 2008…
…Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…Oktober 2003 die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO verfügt und (endgültige) erklärungsgemäße Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO erlassen hat - davon erhielt der unabhängige Finanzsenat erst im Wege einer ergänzenden Akteneinsicht Kenntnis - ist zunächst Folgendes auszuführen: Hebt der Verwaltungsgerichtshof oder der Verfassungsgerichtshof eine Berufungsentscheidung…
…den nichtselbständigen Einkünften des Berufungswerbers € 65.245,85 zu. Dies begründete das Finanzamt damit, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO von Amts wegen zu verfügen gewesen sei, weil Tatsachen beziehungsweise Beweismittel neu hervorgekommen seien, welche im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend…
…als unbegründet abgewiesen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…der Amtspartei der Arbeitsbogen über die beim Bw. im Jahre 1992 abgeführte (Vor-)Buch- und Betriebsprüfung betreffend den nunmehrigen Streitzeitraum mittlerweile versehentlich skartiert worden ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO setzt die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u. a…
…im zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren nicht näher erläutert. Tatsächlich ist nicht einmal zu erkennen, welchen Zeitraum das FA seinen Überlegungen zu Grunde gelegt hat. II. Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs.4 BAO: Abgesehen von den hier nicht zum Tragen kommenden Vorfragen- bzw. Erschleichungstatbeständen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…verspätet war. Der Wiederaufnahmeantrag wurde vom Finanzamt deshalb auch aus diesem Blickwinkel zu Recht zurückgewiesen. b) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Fristen des § 304 BAO Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 4. Oktober 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Umsatzsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als…
…Weiters sei ein Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 2 BAO binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt habe, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz…
…857,03 | 4.257,10 Als Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO führte der Prüfer unter Bezugnahme auf den zitierten Text des § 303 Abs. 4 BAO ins Treffen: Im konkreten Fall sei die Verrechnung…
…angefochten. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei die Wiederaufnahme von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Damit seien ausschließlich neue Tatsachen und Beweismittel gemeint, die auch Gegenstand des jeweiligen…
…insbesondere den rechtswidrig zustande gekommenen Rechtsmittelverzicht im Zusammenhang mit den vom Aufhebungsantrag umfassten Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden verwiesen, welche eine Ermessensübung dahingehend geboten erscheinen ließen, dem Aufhebungsantrag stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…
…Schönach im Beisein der Schriftführerin Veronica Pfefferkorn über die Berufung der AT, vertreten durch die BT, diese vertreten durch F, vom 20. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. Dezember 2005 betreffend 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich…
…Prüfungsbericht. Daraus sei auch die Begründung für die Abweichungen von den bisherigen Bescheiden zu ersehen. Im oben dargestellten Bericht über die Außenprüfung vom 10. November 2005, auf welchen das Finanzamt verweist, wird unter dem Titel Prüfungsabschluss, Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO ausgeführt…
…Der Fehler ist im Zusammenhang mit der Erstellung des EDV unterstützten Prüfungsberichtes unterlaufen, weil trotz Indizierung aller für die Wiederaufnahme des Verfahrens maßgeblichen Textziffern zu den Prüfungsfeststellungen im Abschnitt Prüfungsabschluss, Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO in der schriftlichen Ausfertigung des Berichtes vom…