…im Wesentlichen ihre bisher vorgetragenen Argumente wiederholten. Der Bw. L führte zudem ins Treffen, dass die verfahrensgegenständlichen Einkaufszentren für ihn das erste und einzige Projekt dieser Art gewesen seien. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 (4) BAO Gemäß § 303 Abs…
…Wiederaufnahme für die Jahre 2003 bis 2005 zulässig war oder nicht. Zunächst ist zu beurteilen, ob die vom Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund herangezogenen Feststellungen zu den Auslandsprovisionen im Prüfungsbericht vom 27. Juni 2008 neu hervorgekommen sind. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren…
…a) die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 13.12.2006, betreffend das Jahr 2000, gemäß § 295 Abs. 4 BAO und b) in eventu die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2000 beantragte. Dieses Schreiben ist mit 18.12.2012 datiert, trägt im rechten oberen…
…Jänner 2008, und berücksichtigte die Sozialversicherungsbeiträge nur mehr im Ausmaß von € 5.618,89. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005 wurde mit € 7.964,81 festgesetzt. Gegen diesen Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO vom 28. Jänner 2008…
…Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…Oktober 2003 die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO verfügt und (endgültige) erklärungsgemäße Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO erlassen hat - davon erhielt der unabhängige Finanzsenat erst im Wege einer ergänzenden Akteneinsicht Kenntnis - ist zunächst Folgendes auszuführen: Hebt der Verwaltungsgerichtshof oder der Verfassungsgerichtshof eine Berufungsentscheidung…
…den nichtselbständigen Einkünften des Berufungswerbers € 65.245,85 zu. Dies begründete das Finanzamt damit, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO von Amts wegen zu verfügen gewesen sei, weil Tatsachen beziehungsweise Beweismittel neu hervorgekommen seien, welche im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend…
…als unbegründet abgewiesen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…Umsatzsteuer 1999. Die Wiederaufnahme erfolgte gemäß § 303 Abs 4 BAO, weil Tatsachen hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt…
…der Amtspartei der Arbeitsbogen über die beim Bw. im Jahre 1992 abgeführte (Vor-)Buch- und Betriebsprüfung betreffend den nunmehrigen Streitzeitraum mittlerweile versehentlich skartiert worden ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO setzt die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u. a…
…im zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren nicht näher erläutert. Tatsächlich ist nicht einmal zu erkennen, welchen Zeitraum das FA seinen Überlegungen zu Grunde gelegt hat. II. Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs.4 BAO: Abgesehen von den hier nicht zum Tragen kommenden Vorfragen- bzw. Erschleichungstatbeständen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…verspätet war. Der Wiederaufnahmeantrag wurde vom Finanzamt deshalb auch aus diesem Blickwinkel zu Recht zurückgewiesen. b) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Fristen des § 304 BAO Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 4. Oktober 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Umsatzsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als…
…im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren. In der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…gemeinsamen Verfahren zu verbinden. B) Rechtsgrundlagen/Allgemeines: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen war gemäß § 303 Abs. 4 BAO in der vor BGBl I 14/2013 geltenden Fassung ua in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht…
…Weiters sei ein Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 2 BAO binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt habe, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz…
…c) … und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 303 Abs. 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an…
…Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen." Das Finanzamt folgte den Ausführungen des Betriebsprüfers und nahm die Verfahren der (im gegenständlichen Verfahren zu entscheidenden) Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2006 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und erließ neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 - 2006 unter Verweis…
…857,03 | 4.257,10 Als Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO führte der Prüfer unter Bezugnahme auf den zitierten Text des § 303 Abs. 4 BAO ins Treffen: Im konkreten Fall sei die Verrechnung…