… 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zurücknahme der Berufung. Die Bw nahm ihre Berufung gegen…
…Bescheid vom 21. März 2005 als gegenstandslos erklärt. Dieser Bescheid ist nach der Aktenlage in Rechtskraft erwachsen. Das Finanzamt hat nun die gegenständliche Berufung vom 6. November 2004 in sachliche Bearbeitung genommen, ohne die Zurücknahme bzw. den Bescheid über die Gegenstandsloserklärung zu beachten. Sie hat…
…die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, ist nach der Bestimmung des § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig…
…die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, ist nach der Bestimmung des § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig…
…Widerruf der Option zur Steuerpflicht nicht mehr möglich. Auch über das Rechtsinstitut einer Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs. 12 bzw. nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 kann ein steuerpflichtiger Umsatz nicht nachträglich in einen steuerfreien Umsatz umgewandelt werden. § 11 Abs. 12 leg. cit. normiert: "Hat der…
…auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten…
…Rückstandes zu verwenden ist. Der im Spruch angeführte Widerrufsvorbehalt ist für den Fall erforderlich, dass der durch die Nachsicht erwartete Sanierungseffekt ausbleibt (vgl. dazu Fischerlehner, ÖStZ 2003, 95 ff, Punkt 3.2.1). Eine Änderung oder Zurücknahme der bewilligten Nachsicht bei Vorliegen der Voraussetzungen des …
…inhaltlich rechtswidrigen) Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO abgeschlossen. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. B) § 33 lit. a ErbStG lautete idF der BAO-Novelle 1980, BGBl. Nr. 151/1980, folgendermaßen: " § 33. Die Steuer ist zu erstatten, a) wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb…
…die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (§ 235 Abs. 3 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten…
…des Stammabgabenbescheides oder betreffend einer Abgabennachforderung im Falle der Berufung gegen einen Wiederaufnahmsbescheid. Ebenso bei der Prüfung eines Zurücknahmebescheides, ob die Voraussetzungen einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid vorliegen. Keine Abhängigkeit liegt hingegen vor, wenn über den Widerruf einer bereits bewilligten Aussetzung der Einhebung entschieden wird…
…die Berufungen betreffend die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 bis 2001 vorgelegt. Im Rahmen der Berufungsverhandlung angekündigt, übermittelte die Bw. am 5. Mai 2006 einen Schriftsatz hinsichtlich der Zurücknahme der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1999 und 2000 und wurden diese Berufungen mit Bescheid vom 10…
…der Abgabenanspruch wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf…
…der Abgabenanspruch wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf…
…des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (§ 235 Abs. 3 BAO). Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder…
…wurde die Aussetzung der Einhebung widerrufen und ausgeführt, dass die Aussetzung der Einhebung gewährt worden sei, da von einer Berufung ausgegangen worden sei, deren Erfolgsaussichten nicht ausreichend beurteilt werden habe können. Gemäß § 294 Abs. 1 lit. a BAO sei eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides…
…nunmehr mit der Androhung, dass nach Verstreichen dieser Frist das gegenständliche Anbringen als zurückgenommen gelte, wiederholt. Auch die Nachfrist ist, wie vom Verteidiger angekündigt, ohne Mängelbehebung bis zum 2. Jänner 2013 verstrichen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die angedrohte Rechtsfolge der Zurücknahmefiktion des…
…Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (Abs. 3). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen…
…Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder…
…die Berufung wurde erwogen: I.) Widerruf des außergerichtlichen Ausgleiches und der Löschung Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig…
…Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder…