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UFSW RV/1371-W/02Widerruf der Zurücknahme der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

… 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zurücknahme der Berufung. Die Bw nahm ihre Berufung gegen…

UFSW RV/0800-W/05Verlust des Rechtsmittels bei Zurücknahme einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2005

…Bescheid vom 21. März 2005 als gegenstandslos erklärt. Dieser Bescheid ist nach der Aktenlage in Rechtskraft erwachsen. Das Finanzamt hat nun die gegenständliche Berufung vom 6. November 2004 in sachliche Bearbeitung genommen, ohne die Zurücknahme bzw. den Bescheid über die Gegenstandsloserklärung zu beachten. Sie hat…

UFSF RV/0215-F/11Widerruf einer Nachsicht wegen bewusster Irreführung über wirtschaftliche Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, ist nach der Bestimmung des § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig…

UFSF RV/0217-F/11Widerruf einer Nachsicht wegen bewusster Irreführung über wirtschaftliche Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, ist nach der Bestimmung des § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig…

UFSI RV/0107-I/05Widerruf der Option zur Steuerpflicht bei vermieteter Ordination, Rechnungsberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2007

…Widerruf der Option zur Steuerpflicht nicht mehr möglich. Auch über das Rechtsinstitut einer Rechnungsberichtigung nach § 11 Abs. 12 bzw. nach § 16 Abs. 1 UStG 1994 kann ein steuerpflichtiger Umsatz nicht nachträglich in einen steuerfreien Umsatz umgewandelt werden. § 11 Abs. 12 leg. cit. normiert: "Hat der…

UFSF RV/0266-F/11Widerruf von im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleichs gelöschten Abgabenschuldigkeiten wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten…

UFSL RV/1341-L/12Nachsicht und Zahlungserleichterung betreffend die Einkommensteuer aus einem Sanierungsgewinn aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…Rückstandes zu verwenden ist. Der im Spruch angeführte Widerrufsvorbehalt ist für den Fall erforderlich, dass der durch die Nachsicht erwartete Sanierungseffekt ausbleibt (vgl. dazu Fischerlehner, ÖStZ 2003, 95 ff, Punkt 3.2.1). Eine Änderung oder Zurücknahme der bewilligten Nachsicht bei Vorliegen der Voraussetzungen des …

UFSS RV/0067-S/06Höchstgerichtliche Erkenntnisse stellen keinen Wiederaufnahmsgrund iSd § 303 Abs. 1 BAO dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2007

…inhaltlich rechtswidrigen) Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO abgeschlossen. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. B) § 33 lit. a ErbStG lautete idF der BAO-Novelle 1980, BGBl. Nr. 151/1980, folgendermaßen: " § 33. Die Steuer ist zu erstatten, a) wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb…

UFSL RV/0383-L/10Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

…die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (§ 235 Abs. 3 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten…

UFSK RV/0791-K/07Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.08.2008

…des Stammabgabenbescheides oder betreffend einer Abgabennachforderung im Falle der Berufung gegen einen Wiederaufnahmsbescheid. Ebenso bei der Prüfung eines Zurücknahmebescheides, ob die Voraussetzungen einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid vorliegen. Keine Abhängigkeit liegt hingegen vor, wenn über den Widerruf einer bereits bewilligten Aussetzung der Einhebung entschieden wird…

UFSW RV/0519-W/06Verzinsung im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses und verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund eines nicht fremdüblichen Geschäftsführerbezuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

…die Berufungen betreffend die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 bis 2001 vorgelegt. Im Rahmen der Berufungsverhandlung angekündigt, übermittelte die Bw. am 5. Mai 2006 einen Schriftsatz hinsichtlich der Zurücknahme der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1999 und 2000 und wurden diese Berufungen mit Bescheid vom 10…

UFSW RV/0241-W/12Widerruf der Löschung nur bei Änderung der Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…der Abgabenanspruch wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf…

UFSW RV/2312-W/11Widerruf der Löschung im Falle der Verjährung der gelöschten Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2011

…der Abgabenanspruch wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf…

UFSW RV/4018-W/10Widerruf der Löschung ohne Änderung der Verhältnisse und ohne unrichtige Angaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2011

…des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (§ 235 Abs. 3 BAO). Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder…

UFSW RV/1312-W/05Widerruf der Aussetzung der Einhebung, keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2006

…wurde die Aussetzung der Einhebung widerrufen und ausgeführt, dass die Aussetzung der Einhebung gewährt worden sei, da von einer Berufung ausgegangen worden sei, deren Erfolgsaussichten nicht ausreichend beurteilt werden habe können. Gemäß § 294 Abs. 1 lit. a BAO sei eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides…

UFSG FSRV/0016-G/12Feststellung der Zurücknahme eines Rechtsbehelfs nach unterbliebener Mängelbehebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.01.2013

…nunmehr mit der Androhung, dass nach Verstreichen dieser Frist das gegenständliche Anbringen als zurückgenommen gelte, wiederholt. Auch die Nachfrist ist, wie vom Verteidiger angekündigt, ohne Mängelbehebung bis zum 2. Jänner 2013 verstrichen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die angedrohte Rechtsfolge der Zurücknahmefiktion des…

UFSW RV/0526-W/11Widerruf der Löschung nur bei Vorliegen neuer Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

…Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (Abs. 3). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen…

UFSW RV/0330-W/11Widerruf der Aussetzung der Einhebung, Änderung der Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder…

UFSW RV/2689-W/09Widerruf eines außergerichtlichen Ausgleiches und einer Löschung; Änderung der Einkommens- und Vermögenslage des Begünstigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010

…die Berufung wurde erwogen: I.) Widerruf des außergerichtlichen Ausgleiches und der Löschung Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig…

UFSW RV/0995-W/07Widerruf der Aussetzung der Einhebung, Einstellung der Geschäftstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2007

…Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder…