…zum Beginn der mündlichen Verhandlung bzw. bis zur Abgabe einer Verzichtserklärung gemäß § 125 Abs. 3 FinStrG gestellt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Hinsichtlich der ebenfalls sowohl in der angefochtenen Entscheidung, als auch in der Beschwerde (Begründung) thematisierten Zulässigkeit eines Widerrufes eines Antrages gemäß …
…den Widerruf der Löschung zusammengefasst damit, dass dem Berufungswerber bereits im Zeitpunkt der "Antragstellung" (Anbot einer Abschlagszahlung vom 8.2.2006) die zu erwartenden Gutschriften (aus den Einkommensteuerveranlagungen für die Jahre 2004 und 2005) bekannt sein hätten müssen, weshalb die Darstellung im Ansuchen unrichtig bzw…
…die Quote, gegenverrechnet werden. Ein vollständiger Widerruf aller abgeschriebenen Abgaben erfolge automatisch, wenn innerhalb der nächsten 5 Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet werde. Als zusätzliche Bedingung wurde neben der Zurückziehung aller anhängigen Berufungen bzw. Verwaltungsgerichtshofbeschwerden vereinbart, dass die Forderungspfändungen bis auf weiteres aufrecht blieben, jedoch gleichzeitig…
…durch HR Gottfried Buchroithner, vom 10. Juli 2001 betreffend Widerruf der Löschung der Einkommensteuer 1996 in Höhe von 8.129.565,91 S gemäß § 294 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt S. teilte dem Wohnsitzfinanzamt des…
…der Einkommensteuer 1996 in Höhe von € 33.031,26 beinhaltete. Mit Schriftsatz vom 24. November 2008 sei die Zurückziehung der Berufung und des Vorlageantrages durchgeführt worden. Der Aussetzungsantrag vom 9. Juli 2008 sei nicht zurückgezogen worden und nach wie vor unerledigt. Mit Anbringen vom…
…cc, dd und ee, betreffend Widerruf von Bewilligungen entschieden: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 20. Februar 2012 wurde die der Beschwerdeführerin (Bf.) mit Bescheid vom 6. November 2003 erteilte Bewilligung zum Bezug von Wein im innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren…
…2007 einen "Widerruf meiner Steuererklärung von 2006": "Wie ich erfahren habe, brauche ich als Arbeitnehmer nicht unbedingt eine Steuererklärung abzugeben. Ich bin Frührentner und bekomme von der ID meine monatliche Rente überwiesen (...). Daher möchte ich mit diesem Schreiben meine Steuererklärung für das Jahr 2006 zurückziehen…
…EStG 1988 bzw. Sonderausgaben § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 berücksichtigt werden. Dieser Bescheid wurde unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes ausgestellt. Weiters mussten verschiedene im Bescheid näher genannte Bedingungen eingehalten werden. Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr hat mit Bescheiden vom 23. April 2010 bzw…
…Mai 1999 die Liquidation widerrufen worden, ein neuer Name eingetragen worden, ein neuer Sitz gewählt und der Gegenstand des Unternehmens sei auch neu artikuliert worden. Für die Finanzverwaltung sei damit ein neues Steuersubjekt entstanden, das in keiner Weise auch nur ansatzweise das frühere Unternehmen bzw…
…erforderlich. Maßgebend sei vielmehr, ob die Rechtsauslegung, die der Abgabenerklärung bzw der Selbstberechnung zu Grunde liegt, im Ergebnis mit der Rechtsauslegung eines Erkenntnisses des VwGH oder des VfGH oder eines als Richtlinie bezeichneten Erlasses des BMF übereinstimmt (vgl Abschn 7 der Richtlinie zu § 117 BAO…
…keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu berechnen (EStR 2000 Rz 6186). Mit Erlass des BM für Finanzen AÖF Nr. 145/2001 wurde diese Aussage in der Rz 6186 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass keine Bedenken bestehen, wenn anlässlich…
…Juni 2000 in Gesamthöhe von € 23.765,98 an Lohnsteuer und € 17.860,37 an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) bzw. bis zu diesem Zeitpunkt die Abgaben auch nicht gemeldet habe. Gemäß …
…keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu berechnen (EStR 2000 Rz 6186). Mit Erlass des BM für Finanzen AÖF Nr. 145/2001 wurde diese Aussage in der Rz 6186 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass keine Bedenken bestehen, wenn anlässlich…
…keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu berechnen (EStR 2000 Rz 6186). Mit Erlass des BM für Finanzen AÖF Nr. 145/2001 wurde diese Aussage in der Rz 6186 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass keine Bedenken bestehen, wenn anlässlich…
…dass Depotentnahmen nicht zu KESt-Folgen führen, wenn die Wertpapiere wieder in ein Depot eingelegt werden. In den vorliegenden Fällen sei der BP der Beweis angeboten, bzw. wäre für die BP ersichtlich gewesen, dass ausgefolgte Wertpapiere noch in den geprüften Zeiträumen wieder in ein Depot…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
…beide per Adresse der Bw., über monatliche Kreditrückzahlungen von 548,05 € bzw.685,00 € sowie einer Bestätigung über einen achtjährig gebundenen Beitrag von 8.261,38 € an eine Siedlungsgenossenschaft betreffend Wohnraumschaffung, der mit einem Kredit mit monatlichen Raten von 500,00 €…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Goldsteiner und Partner, Steuerberatungskanzlei, 2700 Wr. Neustadt, Babenbergerring 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird gemäß § 85 Abs. 2…