…nun, ob dieser Aufwand für die Solaranlage infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes einen aktivierungspflichtigen und nur im Wege der AfA zu berücksichtigenden Herstellungsaufwand (so die Amtspartei) oder sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand (so die Bw) darstellt. Der UFS hat in der Berufungsentscheidung vom 19.12.2011…
…Gas- und Heizungsinstallationen. Herstellungsaufwand liege vor, wenn dadurch die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert werde. Gemäß Unternehmensrecht gehörten zu den Herstellungskosten auch Aufwendungen auf einen Vermögensgegenstand die für seine Erweiterung oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstünden. Als ursprünglicher Zustand gelte der Zustand im…
…und begründeten diese unter anderem damit, dass die nicht anerkannten Zehntelabschreibungen im Betrag von 27.722,47 € nicht als Herstellungskosten zu qualifizieren seien, da sich die Wesensart des Gebäudes nicht verändert habe. Auch aus technischer Sicht könne festgestellt werden, dass Einbauten in Leichtbauweise eine…
…L geplant und überwacht. Während der Umbauphase wurde der Verkauf für ca. 2 Monate in ein Ausweichlokal im Einkaufsmarkt S verlegt. Steuerliche Würdigung Wenn Aufwendungen baulichen Maßnahmen dienen, durch die die Wesensart des Gebäudes geändert wird, liegt Herstellungsaufwand vor. So z.B. bei Vornahme eines…
…7 EStG 1988 im Jahr der Übertragung zusätzlich besondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen. Herstellungsaufwand liegt dann vor, wenn durch den Aufwand die Wesensart des Gebäudes durch Schaffung verbesserten Wohnraumes verändert wurde. Wenn durch den Gebäudeumbau ein der zeitgemäßen Wohnkultur entsprechendes Objekt hergestellt wird…
…wesentlich übersteigen würden, könnten diese Kosten nicht als Instandsetzung angesehen werden und seien als Herstellungskosten im Wege der AfA abzuschreiben. In Summe sei von einer Generalsanierung auszugehen. Die Änderung der Wesensart werde nicht "benötigt", um diese Aufwendungen als Herstellungskosten zu qualifizieren. Es genüge, wenn ein…
…entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt worden seien. Zusammenfassend sei also festzuhalten, dass sich die Wesensart und Verkehrsgängigkeit des verfahrensgegenständlichen Objektes derart geändert habe, dass nicht mehr für Wohnzwecke verwendbare Räume zu für Wohnzwecke geeignete Wohnungen umgebaut worden seien. Es sei somit von einem neu geschaffenen Wirtschaftsgut auszugehen…
…Elektroinstallation bezeichnet. Im Ergebnis ist durch den Umbau dieses Gebäudes auch keine Änderung der Wesensart bewirkt worden. Dies trifft auch auf die bei den sanitären Einrichtungen erfolgten Verbesserungen zu, die über eine Instandsetzung nicht hinausgehen, zumal dadurch keine Änderung der Wesensart des Gebäudes festzustellen war…
…zugedachten Funktion - nicht mehr brauchbar ist (Vollverschleiß), liegt Herstellung vor. Dagegen ist Erhaltungsaufwand anzunehmen, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes nicht verändert wird und es durch die Aufwendungen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden soll bzw Aufwendungen vorliegen, die wiederkehren. Schon nach dem RFH (s. dazu Fröhlich…
…wenn er ausführte, dass dank der Witterungsverhältnisse im Winter 2005/2006 gar kein Heizbedarf bestanden habe und der vorhandene (schadhafte) Ölofen (nicht: E-Nachtspeicherheizung) im Sommer 2006 durch eine Gasetagenheizung (Heizungsanlage anderer Wesensart) ersetzt worden sei. Dass der laut Vorbringen des Bw "funktionierende" Kachelofen nicht…
…Veranlagungen), als auch bei Zuwendungen von Stiftungsvermögen Entscheidungskompetenz gehabt und habe diese auch tatsächlich ausgeübt. Folge man dennoch der Rechtsmeinung der Bw. durch Einstufung der genannten Stiftung als intransparente Stiftung und somit Gleichstellung in ihrer Wesensart einer österreichischen Privatstiftung, so hätte die Bw. konsequenterweise auch…
…seiner Nutzung wesentlich verlängern oder Herstellungsaufwendungen als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Herstellungsaufwand liegt stets vor, wenn durch bauliche Maßnahmen die Wesensart des Gebäudes verändert wird, wie dies bei Zubauten, Aufstockungen und Umbauten der Fall ist und das Gebäude ein größeres…
…umgearbeitet oder verbessert wurden. Diese Maßnahmen gehen über eine bloße Erhaltung nicht hinaus, da durch diese die Wesensart der Anlage nicht geändert wurde. Somit konnten die auf den Zeitraum 18.4. - 18.7.2006 ausbezahlten Lohneinkünfte nicht als steuerfrei behandelt werden." Mit Schreiben vom 17…
…der zitierten Entscheidung, in der ausgeführt werde, dass auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung nicht als Herstellung zu qualifizieren sei, solange "die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt". Wenn aber ein Wasserleitungsnetz, das ein einheitliches Wirtschaftsgut darstelle, teilweise erneuert werde…
…vorgegart und schockgefrostet. Das Schockfrosten bewirkt die Unterbrechung des Garvorganges. Unserem Mandanten werden die vorgefertigten Gebäckstücke, sortiert nach Gebäcksart, tiefgefroren geliefert. Durch das Backen vor Ort verändert das Gebäckstück nicht seine Wesensart, nicht seine Form, und auch nicht seine Verwendbarkeit. Das bedeutet, eine Semmel bleibt…
…Eine Erhöhung des Nutzwertes liegt immer dann vor, wenn wesentliche Teile eines Gebäudes ausgetauscht und/oder modernisiert werden, ohne dass infolge der getätigten Investition die Wesensart des Gebäudes verändert wird. Instandsetzungsaufwand sind daher Aufwendungen, die zugleich eine Sanierung des Gebäudes bewirken. Eine wesentliche Erhöhung des…
…ein bestehendes Gebäude gemacht werden, die Ober die laufenden Erhaltungsaufwendungen hinausgehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Aufwendungen die Wesensart des Gebäudes geändert wird (zB die Vornahme eines Anbaus, eines Umbaus größeren Ausmaßes oder einer Gebäudeaufstockung; Zusammenlegung von Wohnungen; Ersatz eines Flachdaches…
…den Feststellungsbescheiden fälschlicherweise zur Gänze als Herstellungsaufwendungen berücksichtigt worden. Herstellungsaufwand liege aber nur hinsichtlich jener Aufwendungen vor, durch welche die Wesensart des Gebäudes geändert werde. Tatsächlich handle es sich bei den getätigten Aufwendungen um klassische Instandsetzungsaufwendungen, da bei den Sanierungsarbeiten lediglich alte durch neue Bausubstanz…
…Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Ausschlaggebend ist, ob der Altbestand oder der spätere Zu-/Anbau die Wesensart des nach bautechnischen Kriterien einheitlichen Gebäudes bestimmt. Dabei spielen v.a. die Größen- und Wertverhältnisse eine entscheidende Rolle. So ist der VwGH etwa im Erkenntnis vom 30…
…32 zu einer Kategorieanhebung geführt, weshalb sie insgesamt als Herstellungsaufwand zu beurteilen gewesen seien (Tz 6 des Prüfungsberichtes). Der Prüfer führte dazu aus, dass nach den Einkommensteuerrichtlinien bei jeder Änderung der Wesensart des Gebäudes, wie im Falle einer Zusammenlegung von Wohnungen, des Versetzens von Zwischenwänden…