…Buchführungspflicht im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 EStG 1988 beseitigt worden. Es sei daher eine Änderung der Gewinnermittlungsart von § 5 auf § 4 Abs. 1 EStG 1988 zu unterstellen. Dementsprechend sei - auch wenn die Abgabenerklärungen nicht vorschriftsgemäß abgegeben worden seien - die Entnahmebesteuerung des Grund und Bodens…
…diesen Preis "nach Überprüfung eines anliegenden Grundstückes" bestätigt (vgl. Mitteilung an den Berufungswerber vom 25.08.2006 im Arbeitsbogen der Betriebsprüfung). Somit ergibt sich, dass der Wert von Grund und Boden unbedenklich mit 285.210 € angenommen werden kann. Auch die Parteien stimmen insofern überein…
…im Zusammenhang mit dem Erwerb der Liegenschaftshälfte durch Vergleich im Jahr 2000 (S 44.279,10), erklärt als Werbungskosten bei Einkunftsart Vermietung u. Verpachtung, sind Teil der Anschaffungskosten u. zur Gänze Grund und Boden zuzurechnen. Die Bilanzansätze, sowohl vom Gebäude als auch von Grund und…
…Wertverlusten beim Gebäude durch Werterhöhungen des Grund und Bodens); Steigerung des Baukostenindexes (Statistik Austria: kontinuierliche jährliche Steigerung). Wertänderungen am Grund und Boden kämen insbesondere in Betracht bei - Umweltveränderungen (Verkehrslärm), - Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse, - behördlichen Maßnahmen und - Veränderungen des Umfeldes. Im Zuge der Außenprüfung seien solche Umstände…
…Wirtschaftsgüter dar, sodass aufgrund dieses Gegenleistungscharakters ist vom Vorliegen einer Kaufpreisrente auszugehen ist. Im vom Bw. selbst beigebrachten Gutachten Dris. Kr wird der Wert des gesamten übergebenen Vermögens inklusive Grund und Boden zum Übergabestichtag 31. Dezember 1988 mit 10,500.000,-- ATS errechnet. Da sich…
…Buchführung) mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden. 3.2. Rechtliche Beurteilung: Eine Teilwertabschreibung ist eine solche sonstige Wertänderung iSd § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988. Es wird davon ausgegangen, dass Grund und Boden keiner Schwankung unterlagen. Als Grund für die Teilwertabschreibung wurden im…
…1) Die Musterstücke der Bodenschätzung (§ 5) sind in Zeitabschnitten von zwanzig Jahren zu überprüfen. Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob und in welchem Umfang sich das Ertragsverhältnis der Bodenflächen innerhalb des Bundesgebietes zueinander verschoben hat. (2) Im Zusammenhang mit der Überprüfung nach Abs…
…Abbau genutzt wird, ist die Käuferin jedenfalls im Sinne des Landschaftsschutzes verpflichtet, vor und nach dem Abbau den Grund und Boden zu kultivieren bzw. zu rekultivieren. Dies wird in der Regel nicht mit eigenen Arbeitnehmern durchgeführt, sondern durch Dritte, und zwar durch Landwirte. In diesem…
…Grund und Bodens - auf den Grund und Boden zu aktivieren und somit im Bereich der Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen; vgl. dazu zB Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz 86 ff, und die dort zitierten VwGH-Judikate; Langheinrich/Ryda, Werbungskosten im Zusammenhang mit…
…anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Unter Gesamtgewinn ist nach § 3 Abs. 1 LHVO der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Wertänderungen von Grund und Boden, der…
…1 Z 6 EStG zu berücksichtigen. Der nunmehrigen Rechtsprechung zufolge seien Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 EStG nicht dem Bereich der mit den Pauschalsätzen abgegoltenen Betriebsausgaben zuzurechnen. Über Aufforderung der Abgabenbehörde zweiter Instanz hat…
…Abbau genutzt wird, ist die Käuferin jedenfalls im Sinne des Landschaftsschutzes verpflichtet, vor und nach dem Abbau den Grund und Boden zu kultivieren bzw. zu rekultivieren. Dies wird in der Regel nicht mit eigenen Arbeitnehmern durchgeführt, sondern durch Dritte, und zwar durch Landwirte. In diesem…
…der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. § 4 Abs. 4 EStG 1988 normiert: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. § 20 Abs. 1 und 2 EStG 1988 normiert…
…aufgrund der ho bekannten Unterlagen und der Besichtigung des Forstgutes H.-Alm am 20.10.2005 (siehe Stellungnahme A) beurteilt werden können. 1.1. Sachwertermittlung (S. 15ff) 1.1.1. Bewertung von Grund und Boden (S. 15) Die Bodenwerte wurden im vorliegenden Gutachten nieder angesetzt…
…der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung der Ausgaben führen. Wertänderungen von Grund und Boden sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen (§ 3 LVO). Gemäß …
…seien Wertänderungen des Grund und Bodens nicht zu erfassen gewesen. Aus Vereinfachungsgründen ging der Prüfer davon aus, dass der Buchwert des Gebäudes dem Entnahmewert (gleichzeitig Einlagewert beim Betrieb "Gewerbliche Vermietung") entsprochen habe. Das Finanzamt folgte bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 1995 im…
…Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. (2) Unter Gesamtüberschuss ist der Gesamtbetrag der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Abschnitt II Umsatzsteuer § 6. Liebhaberei im…
…T-Straße und E-Gasse (Decke Dachgeschoss, Wintergarten, Dachstuhl, Wände, Terrassen, Fenster, Terrassenelemente, Innentüren, Bodenbelag, Maler/Anstreicher, Elektroinstallation, Heizung/Sanitärinstallation, Statische Berechnungen) im Detail für die auszubauenden Dachböden geregelt. Die sich auf Grund der Detailplanung für die einzelnen Objekte ergebenden Mehrflächen wurden mit der Ausweitung…
…Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Aus der rechtlichen Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes ergibt sich, dass der von der Bw. im Jahr 2001 erzielte Erlös aus einem Grundstücksverkauf in…
…von ihr unbestritten für den Verkauf des nackten Grund und Bodens erzielt worden. Es sei sogar Vertragsbedingung gewesen, das Gebäude auf ihre Kosten abzureißen, ansonsten wäre ein niedrigerer Kaufpreis bezahlt worden. Der gemeine Wert des Gebäudes lasse sich daher logisch nur mit 0 € feststellen…