…gekauft oder gemietet sein. Die Beförderung dürfe nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. Bereits bei Nichtzutreffen einer dieser Voraussetzungen liege kein Werkverkehr vor. Ein häufiger Fall sei die (unerlaubte) Beförderung oder Zuladung von Waren anderer Unternehmen, was nur der gewerbsmäßigen…
…2008 da die einfache Wegstrecke von seinem Wohnort zum Betrieb mehr als 20 km betrage. Vom Arbeitgeber wurde eine Fahrkostenbestätigung für den Werksverkehr vorgelegt. In einem Vorhalt betreffend die Berufung ersuchte das Finanzamt den Berufungswerber um eine ausführliche Stellungnahme betreffend der tatsächlichen Kilometer für die…
…berücksichtigt, weil auf dieser Teilstrecke kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Auf der verbleibenden Strecke werde er als Bediensteter der ÖBB im Werkverkehr befördert, weshalb insofern kein Anspruch auf das Pendlerpauschale bestehe. In den jeweils am 25.6.2007 eingebrachten Berufungen wendete der Abgabepflichtige ein…
…ausführte, dass ein Anspruch auf das Pendlerpauschale bestehe, da die Benützung des Werkverkehrs (auch dieser sei für ihn kostenpflichtig) auf Grund seiner unregelmäßigen Arbeitszeit nur zu einem kleinen Teil erfolgen könne. Überwiegend brauche der Bw ein Auto um zeitgerecht zum Dienst zu erscheinen bzw. um…
…24. August 2005 mitgeteilt: Der Traktor werde zu 75 % gewerblich und zu 25 % in der Landwirtschaft genutzt. Es werde damit der Baggertransport im sog. Werksverkehr durchgeführt, der zuvor mit dem veräußerten Alttraktor erfolgt sei. Der Alttraktor mit dem Gesamtgewicht 5,5 bis 6 t, Motorleistung…
…Wohnort - Arbeitsplatz bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel in einer Richtung einen Zeitaufwand von über 2,5 Stunden erfordert hätte. Der Zugverkehr stelle keinen auf ÖBB-Mitarbeiter abgestimmten Werksverkehr dar. Der Dienstplan für 2008 und 2009 habe sich für Pendler gegenüber den Jahren davor durch die Einführung…
…die Nichtberücksichtigung des Pendlerpauschales bekämpft. Der Berufungswerber wendet ein, dass der Zugverkehr keinen für ÖBB-Bedienstete eingerichteten Werksverkehr darstelle. Die Zurücklegung der Strecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz mit dem Zug würde in seinem Fall in beiden Richtungen unzumutbar lange, nämlich über 2,5 Stunden…
…H | 20,2 In den Einkommensteuerbescheiden vom 9. Dezember 2009 für die Jahre 2005 bis 2008 wurde das Pendlerpauschale hingegen nicht berücksichtigt, da dem Bw. der kostenlose Werksverkehr des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt worden sei. Mit Bescheiden gem. § 299 Abs. 1 BAO vom 31…
…Kopie) bzw. Bankbestätigungen) Machen Sie noch Angaben zur Baustelle o2: + Wohnten Sie dort während der Woche in einer Arbeiterunterkunft oder fuhren Sie täglich von o nach o2? + Stand Werkverkehr zur Verfügung? (Ein Sammelbus z.B.) + Reichen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers über diese Punkte nach!…
…brachte dazu Folgendes vor: Aus der beiliegenden Bestätigung seiner Arbeitgeberin sei ersichtlich, dass er auf den Fahrten einen Schweizer Arbeitskollegen mitnehmen müsse und es sich dabei folglich um Fahrten im Werksverkehr handle. Er lasse den Servicewagen auf Grund der im Auto befindlichen Werkzeuge und Ersatzteile…
…vergütet. Weiters hat sich der Bw. auch nicht dazu geäußert, dass er in der Regel den betrieblichen Werksverkehr benutzen kann. Auch wurde von ihm keine Äußerung dazu verfasst, dass bei Dienstreisen und Fortbildungen in betrieblichem Auftrag Reise- und Kurskosten zur Gänze vom Unternehmen bezahlt werden…
…nur teilweise mit dem (steuerfreien) Kilometergeld vergütet, doch fielen an den übrigen Tagen beim Bw offenbar keine Fahrtkosten an (etwa infolge Beförderung im Werksverkehr oder Benützung eines Dienstgebereigenen Fahrzeugs). Dies ist jedenfalls aus dem Umstand zu schließen, dass der Bw seinem Dienstgeber weder Kilometergeld verrechnet…
…unverändert seien. Dies hat sich beim Vergleich des Vorbringens der BW im Rechtsmittelverfahren und den Ergebnissen des Ortsaugenscheins nach Sicht des UFS bestätigt. Die im Prüfungszeitraum Werkverkehr eingesetzten LKW Lenker der BW erhielten neben dem Grundlohn eine 15% ige Erschwerniszulage aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen ausbezahlt. Der…
…eines Vertrages mit dem Unternehmen, das das Fahrzeug bereitstellt, für Beförderungen im gewerblichen Güterverkehr oder im Werksverkehr gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Nach Artikel 2 dieser Richtlinie lässt jeder Mitgliedstaat unter den in diesem Artikel genannten Voraussetzungen zu, dass Fahrzeuge…
…j Ende Oktober 2009 nach wie vor innehatte, wurde doch der Besitz bzw. die Verwendung eines anderen Fahrzeuges oder etwa die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln/Werksverkehr zur privaten Mobilität bzw. Erreichen der Arbeitsstätte im gesamten Verfahrensverlauf nicht behauptet. Es kann daher kein Zweifel daran bestehen…
…Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet. Wird der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr (§ 26 Z 5) befördert, dann stehen ihm die Pauschbeträge nach lit.b und c nicht zu. Erwachsen ihm für die Beförderung im Werksverkehr Kosten, dann sind diese bis zur Höhe der…
…Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitäge) Werbungskosten i.S.d. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale) dem Arbeitnehmer für den Werksverkehr erwachsende Kosten (§ 16 Abs. 1 Z 6 letzter Satz EStG 1988) Werbungskosten i.S.d. § 16 Abs. 2 EStG…
…Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitäge) Werbungskosten i.S.d. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale) dem Arbeitnehmer für den Werksverkehr erwachsende Kosten (§ 16 Abs. 1 Z 6 letzter Satz EStG 1988) Werbungskosten i.S.d. § 16 Abs. 2 EStG…
…entstehender Vorteil - wie dies § 26 Z 5 EStG 1988 normiere - nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehöre. Wiewohl der Gesetzgeber - so die weiteren Erwägungen des VwGH in dem oben zitierten Erkenntnis - nur im Falle des Werkverkehrs ausdrücklich normiere, dass diesfalls die Werbungskostenpauschalien nicht zustünden…
§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 stellt darauf ab, ob einem "abstrakten" Arbeitnehmer (Modellmenschen) im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist"; dass ein konkreter Arbeitnehmer aufgrund seiner individuellen Verhältnisse dieses…