…Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) daher grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen…
…9 Anm. 115 dEStG). Ausgaben sind daher etwa nicht deshalb Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil sie der "Sicherung" aus einer unselbständigen Beschäftigung zugeflossener Einnahmen dienen. Ebenso wie ein Verlust bereits zugeflossener Einnahmen aus einem Dienstverhältnis keinen Werbungskostenabzug begründet (vgl. Hofstätter/Reichel, a…
…des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) daher grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1.) von seinem Beschäftigungsort so…
…Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 5.2 zu § 16 EStG 1988 allgemein, Werbungskosten ABC, "Garagierung"). Auch wenn der Bw. anführt er müsse in Notfällen ein Fahrzeug ständig in der Nähe zur Verfügung haben, so ist das nicht mit den Einsatzfahrten von Rettung oder Feuerwehr zu vergleichen…
…und Geschäftsführer sei. Es liege keine Vereinbarung vor, wie sie auch zwischen Familienfremden abgeschlossen worden wäre. Die Bürgschaft könne daher nicht zu einem Werbungskostenabzug führen. In der Berufung wandte die Bw. ein, dass sie weder an der Gesellschaft beteiligt sei noch Geschäftsführerin sei. Die Bürgschaft…
…Arbeitnehmereigenschaft zugerechnet werden. Daher können Zahlungen aus einer solchen Verpflichtung nicht als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit anerkannt werden (vgl. Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer Kommentar, § 16 allgemein, Rz 5.2., Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit - Werbungskosten ABC). Im Berufungsfall übernahm…
…des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort " Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1.) von seinem Beschäftigungsort so weit…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1.) von seinem Beschäftigungsort so weit…
…Computer) Aufwendungen für einen Personal-Computer sind als Werbungskosten abzugsfähig, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil ist gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmen (vgl. Doralt, EStG, Komm., Tz 220 zu § 16 EStG 1988, ABC der Werbungskosten…
…Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, Tz. 9 zu § 34). Der Bw. hat nicht behauptet, dass die Behinderung unmittelbar (im Sinne von ursächlich) mit einer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht (vgl. auch Doralt, EStG-Kommentar, Tz 220 zu § 16, "ABC der Werbungskosten"…
…Aufwendungen für einen Personal-Computer sind als Werbungskosten abzugsfähig, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil ist gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmen (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 220 zu § 16 EStG 1988, ABC der Werbungskosten, "Computer").…
…so dürfe man auch keinen Blick in "Das Steuerbuch 2002" werfen, wo auf Seite 28 in der Rubrik "ABC DER WERBUNGSKOSTEN" unter "Arbeitskleidung" ausdrücklich bei Dienstanzügen bzw. Uniformen (und zu solchen werde man den Talar eines Richters - von Böswilligkeit abgesehen - wohl zählen müssen) auf "die…
…§ 16, V. ABC der Werbungskosten [Rz 56-Substanzverluste] führt Folgendes aus: Der Verlust (Zerstörung, Diebstahl) oder die Wertminderung (Beschädigung) von Arbeitsmitteln, wenn diese Umstände bei der berufl Verwendung eintreten (zB Beschädigung eines arbeitnehmereigenen Kfz im Rahmen einer Dienstreise, s VwGH 16.3.89, 89/14…
…§ 16 Rz 56, ABC der Werbungskosten; Stichwort: Doppelte Haushaltsführung). Nach der Judikatur des VwGH ist ein "dauernd getrennt leben" jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Ehegatte die gemeinsame eheliche Wohnung verläßt und - getrennt von seinem Ehepartner ohne wieder eine eheliche Gemeinschaft mit diesem aufzunehmen - auf Dauer…
…Bürobedarf) Aufwendungen für einen Personal-Computer sind als Werbungskosten abzugsfähig, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil ist gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmen (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 220 zu § 16 EStG 1988, ABC der Werbungskosten…
…Kerzen und ein Baby Set (vgl. dazu auch Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 84; § 16 Tz 220 "ABC der Werbungskosten", Stichwort "Raumschmuck eines Arbeitnehmers"). Dass das Finanzamt diese Aufwendungen gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 (als Aufwendungen der Lebensführung) nicht anerkannt…
…aufgezeichnet werden. Ausgangs- und Zielpunkt und zurückgelegte Kilometer sind für Hin- und Rückfahrt gesondert anzuführen (vgl. Doralt, EStG13, § 16 ABC der Werbungskosten, Stichwort "Fahrtkosten"). Dies schon deshalb, weil etwa in der Mittagspause auch Privatfahrten (z.B. zur Einnahme einer Mahlzeit) unternommen werden können. Als Ausgangs…
…VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024; Jakom, EStG, Einkommensteuergesetz3, § 16, ABC der Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung, Punkt i). Voraussetzung ist, dass der alleinstehende Steuerpflichtige an seinem Heimatort über eine Wohnung verfügt. Die Höhe der absetzbaren Kosten für Familienheimfahrten ist durch § 20 Abs. 1 Z 2…
…dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolge. Beruflich veranlasst könnten beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus eigener Initiative unternommenen Berufsfortbildung (siehe dazu ABC der Werbungskosten) des Arbeitnehmers oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes sein. Keine berufliche Veranlassung liege vor, wenn…
…nicht auch von Nebenkosten zur Beratung (vgl. Doralt, aaO, § 18 Tz 246). Steuerberatungskosten sind zur Gänze Werbungskosten, wenn die Beratung schwerpunktmäßig die Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte betrifft (Doralt, EStG13, § 16 Tz 220, ABC der Werbungskosten, Stichwort Rechtsberatung; vgl. auch BE des UFS, RV/0333-G/07)…