5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.
…Reichel, Kommentar EStG 1988, § 16 allgemein, Tz 5.2, Werbungskosten ABC, Betriebsratsmitglied, Personalvertreter). Diese Betätigung dient damit nicht unmittelbar der Sicherung und Erhaltung bzw Erwerbung der Einnahmen aus der nichtselbständigen Tätigkeit. Diese Aufwendungen können daher schon vom Wesen des Werbungskostenbegriffes nicht denselben zugeordnet werden. Ein…
…Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) daher grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen…
…9 Anm. 115 dEStG). Ausgaben sind daher etwa nicht deshalb Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil sie der "Sicherung" aus einer unselbständigen Beschäftigung zugeflossener Einnahmen dienen. Ebenso wie ein Verlust bereits zugeflossener Einnahmen aus einem Dienstverhältnis keinen Werbungskostenabzug begründet (vgl. Hofstätter/Reichel, a…
…unstrittig nicht von einer solchen Bekleidung unterscheiden lässt, wie sie üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung Verwendung findet. Mit der Begrenzung auf typische Berufskleidung soll der Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug auf solche Bekleidung beschränkt werden, bei der offensichtlich ist, dass sie im Wesentlichen nur für die…
…Kommentar zur Einkommensteuer, § 16 EStG 1988 allgemein, Tz 5.2 Werbungskosten ABC "Bürgschaft"). Das Eingehen einer Bürgschaft eines Arbeitnehmers könne in objektiver Betrachtungsweise nur im Ausnahmefall - etwa im Rahmen von allgemeinen Sanierungsmaßnahmen - als beruflich veranlasst angesehen werden. Der Bf. habe die Haftung für einen Kredit…
…des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) daher grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1.) von seinem Beschäftigungsort so…
…Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 5.2 zu § 16 EStG 1988 allgemein, Werbungskosten ABC, "Garagierung"). Auch wenn der Bw. anführt er müsse in Notfällen ein Fahrzeug ständig in der Nähe zur Verfügung haben, so ist das nicht mit den Einsatzfahrten von Rettung oder Feuerwehr zu vergleichen…
…Einkommensteuer, § 16 allg., Tz 5.2 Werbungskosten ABC "Bürgschaft", wonach es auch nicht üblich sei, dass ein Arbeitnehmer der Wechselschuld seines konkursreifen Arbeitgebers als Bürge beitrete, weshalb eine Wechselschuldrückzahlung nicht als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt werden könne; VwGH 20.10.1961…
…und unter Aufwendung eigener finanzieller Mittel erfüllt würden, stehe einer solchen Beurteilung ebenso wenig entgegen wie ein privates Interesse an Hundehaltung. Vielmehr stünden private Motive dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, wenn objektiv festgestellte Tatsachen die rechtliche Würdigung zuließen, dass Aufwendungen für ein Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich…
…16 EStG 1988 allgemein, Tz 5.2 Werbungskosten ABC "Bürgschaft", wonach es auch nicht üblich sei, dass ein Arbeitnehmer der Wechselschuld seines konkursreifen Arbeitgebers als Bürge beitrete, weshalb eine Wechselschuldzahlung nicht als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt werden könne; VwGH 20.10…
…gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1.) von seinem Beschäftigungsort so weit…
…und Geschäftsführer sei. Es liege keine Vereinbarung vor, wie sie auch zwischen Familienfremden abgeschlossen worden wäre. Die Bürgschaft könne daher nicht zu einem Werbungskostenabzug führen. In der Berufung wandte die Bw. ein, dass sie weder an der Gesellschaft beteiligt sei noch Geschäftsführerin sei. Die Bürgschaft…
…Arbeitnehmereigenschaft zugerechnet werden. Daher können Zahlungen aus einer solchen Verpflichtung nicht als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit anerkannt werden (vgl. Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer Kommentar, § 16 allgemein, Rz 5.2., Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit - Werbungskosten ABC). Im Berufungsfall übernahm…
…Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) daher grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1…
…des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort " Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1.) von seinem Beschäftigungsort so weit…
…der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde (JAKOM, EStG, § 16 Werbungskosten ABC "doppelte Haushaltsführung"). Bei Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung wird der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen (VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012). Da die Familie…
…vorliegen, bis der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde (JAKOM, EStG, § 16 Werbungskosten ABC "doppelte Haushaltsführung"). Bei Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung wird der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen (VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012, mwN…
…und unter Aufwendung eigener finanzieller Mittel erfüllt würden, stehe einer solchen Beurteilung ebenso wenig entgegen wie ein privates Interesse an Hundehaltung. Vielmehr stünden private Motive dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, wenn objektiv festgestellte Tatsachen die rechtliche Würdigung zuließen, dass Aufwendungen für ein Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich…
…am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nach Ansicht des BFG(vgl. dazu Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 16 Werbungskosten-ABC, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines", Anm. 25) daher grundsätzlich dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1…