…treuhändig durch einen rechtlichen Stifter vollzogen, der Treuhandvertrag über die Stiftungsgründung aber nicht vorgelegt, obwohl er Aufschluss über die Treugeberstellung sowie das Weisungsrecht des Stifters gegenüber dem Stiftungsrat hätte geben können; siehe die diesbezüglichen Ausführungen des Amtsvertreters und die ungenügende Replik des steuerlichen Vertreters in…
…den Stifter führen. Tatsächlich habe der Stifter von seinem Weisungsrecht nie Gebrauch gemacht, die Veranlagungsentscheidungen habe ausschließlich das Bankinstitut getroffen. Das Familienvermögen wäre deshalb in einer so genannten "Steueroase" angelegt worden, weil die Familie bereits im Jahr 1938 Teile des Vermögens verloren hätte und daher…
…Herr XX war neben seinem Sohn Dr. OW. zeitlebens Erstbegünstigter der F-A. Als Genussberechtigtem standen ihm alle Ansprüche auf das Vermögen der X-Stiftung und auf dessen Erträgnisse zu. Zusätzlich verpflichtete der Mandatsvertrag die Stiftungsräte ihr Mandat ausschließlich nach den Instruktionen des Stifters auszuüben…
…der Stiftungsvorstand dem Willen des Stifters nachkomme, nicht als ungewöhnlich anzusehen sei, sondern vielmehr geradezu der Willensbildung jeder Stiftung immanent sei. Nur wenn besondere Umstände hinzutreten, könne von einer transparenten Stiftung gesprochen werden. In den steuerlich zu beurteilenden Jahren 2000 und 2001 sei keineswegs noch…
…der Erhalt des Stiftungsvermögens. Die Berechtigung Liegenschaften zu erwerben bzw. Veranlagungen jeder Art vorzunehmen ergibt sich aus § Abs. 3 der Stiftungsurkunde. Die gem. § 13 Stiftungsurkunde errichtete Stiftungszusatzurkunde vom 6. Juni 2000 legt in ihrem § 2 den Stifter zu seinen Lebzeiten als einzigen Begünstigten und Letztbegünstigten…
…ihm habe sie ihr gesamtes Vermögen zu seinen Lebzeiten bis einschließlich 1991 erhalten. Durch Ausgestaltung in zwei Rechnungskreisen (Rubriken) sei es der Stiftung möglich, zwei unterschiedliche Zwecke zu erfüllen: - Die "Rubrik1" diene primär der Vermögenserhaltung und Vermögensabschirmung sowie der Versorgung der (ausländischen) Angehörigen des Stifters…
…Judikatur und Literatur keine Voraussetzung zur Annahme eines Missbrauches gem. § 22 BAO vor: Weder eine vorhergehende Absprache, noch ein Mangel an wirtschaftlichen Motiven oder wirtschaftlichen Risiken ist tatsächlich gegeben. Der Stiftungsvorstand konnte eigenverantwortlich und weisungsungebunden seine Entscheidungen treffen, sodass ein Durchgriff des Willens der Stifter…
…Veräußerung zustimmen und hat dies auch getan. ("dies jedoch immer nur nach vorangehender Anhörung des Familien-Beirats"). Die Vorstandsmitglieder werden von den Stiftern bestellt und abberufen. Ein Einfluss der Stifter (und Begünstigten) auf den Stiftungsvorstand ist unbestreitbar gegeben, wenn auch der Vorstand seine Entscheidungen autonom…
…darauf gestützt, dass die Überlassung einer Immobilie an Stifter/Begünstigte zu privaten Wohnzwecken keine unternehmerische Betätigung der Stiftung darstelle. Bei den damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben handle es sich um Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen bzw. um Ausgaben…
…gewidmet. Es erfolgte die Widmung eines Nutzungsrechtes an dem sich der Stifter seinerseits das Optionsrecht zurückbehalten hat, die einzelnen Teilnutzungen innerhalb einer bestimmten Frist für sich in Anspruch zu nehmen. Die Übertragung des Wirtschaftsgutes "Fruchtgenuss- und Nutzungsrecht" erfolgte somit mit dem Vorbehalt eines Optionsrechtes. Der…
…Juli 2009 wird eingewendet, es erfolge eine Überweisung des aufgelösten Stiftungsvermögens ("Auskehr") von der Letztbegünstigten an G, wozu der Überweisungsbeleg vom 10. November 2009 nachgereicht wurde. Damit sei die Voraussetzung der Rückübertragung der Schenkung an den Stifter und sohin für die Erstattung nach § 33 lit…
…Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21. November 2001 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Erbe nach der am 10. März 2000 verstorbenen Frau Johanna FK und hat…
…jeder der beiden Stifter nur über 1/8tel Anteil der Liegenschaft x verfügen hätte können, weshalb nur der diesem Anteil entsprechende Wert des Fruchtgenusses als Gegenleistung herangezogen werden könne. Mag. Fr habe vor Übertragung seines Anteiles den Fruchtgenuss für sich und seine Gattin an diesem…
…seinem Alleineigentum stehende Liegenschaft in EZ1 (Einfamilienhaus) in die Stiftung eingebracht; dies unter Vereinbarung einer Gegenleistung, nämlich eines für den Stifter sowie jeweils dessen Rechtsnachfolger als Dienstbarkeit einzuräumenden, lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes am Wohnhaus sowie der von der Stiftung abzusichernden häuslichen Pflege und Betreuung des…
…den Stifter mit erst anschließender Zuwendung des Veräußerungserlöses an seine Stiftung könnte hier als "Gebrauch", sehr im Gegensatz zum steuerschonenden "Missbrauch" durch diesen "Umweg", erscheinen, obzwar der Erlös aus der Anteilsveräußerung ohnedies steuerverfangen bleibt .....Sie (Anm: die Judikatur des VwGH) besagt, dass ein Rechts- und…
…Beteiligungsverhältnis aufweisen: a) Die K-GmbH, des Firmenbuches beim LG Linz mit dem Sitze in BZ und der Geschäftsanschrift K-straße. Als Gesellschafter sind im Firmenbuch eingetragen: aa) Frau Johanna FK mit einer Stammeinlage von 250.000,00 S, hierauf geleistet 250.000,00 S…
…ein solches "Überwiegensprinzip" auch nicht aus dem StiftEG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl I 2009/52, anzuwenden auf Zuwendungen an Privatstiftungen bis 31. Dezember 2011, ableitbar. Nach der Systematik des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes, woran das StiftEG in Fortführung dieser Steuern für Privatstiftungen eindeutig anknüpft…
…jedenfalls dann vor, wenn nach ihrer Satzung der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind und zusätzliche Merkmale ein wesentliches Familieninteresse belegen.(Dorazil/Taucher ErbStG,4.Auflage ,§7 Anm 8.12) In der lit.c des § 8…
…bei der Besorgung seiner Geschäfte an den Stiftungszweck gebunden, was jedoch nicht ausreicht von einer mangelnden Dispositionsfähigkeit des Stifters über das Vermögen der Stiftung auszugehen. Der Zweck der Stiftung besteht gemäß § 2 (1) der Stiftungsurkunde neben der Anlage und Verwaltung des Vermögens und Ausschüttungen für…
…des Stifters zugegangen, hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wodurch die Privatstiftung aufgelöst ist (§ 35 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 2 Z 1 PSG). Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen; wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs aufgelöst und…