…Weinbau diene. Es sei richtig, dass der Garten derzeit verunkrautet sei, das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass diese Liegenschaft als eine wirtschaftliche Einheit dem Weinbaubetrieb diene und daher zum Weinbauvermögen gehöre. Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. Das Grundstück Nr. 177 sei…
…Weinbau diene. Es sei richtig, dass der Garten derzeit verunkrautet sei, das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass diese Liegenschaft als eine wirtschaftliche Einheit dem Weinbaubetrieb diene und daher zum Weinbauvermögen gehöre. Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. Das Grundstück Nr. 177 sei…
…sei richtig, dass der Garten derzeit verunkrautet sei, das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass diese Liegenschaft als eine wirtschaftliche Einheit dem Weinbaubetrieb diene und daher zum Weinbauvermögen gehöre. Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. Beweis wurde vom unabhängigen Finanzsenat ua. noch erhoben…
…wobei der festzustellende Einheitswert erst mit Beginn des Jahres 1989 (1. Jänner 1989) wirksam wird. Für die Zurechnung eines Grundstückes zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Weinbauvermögen) kommt es nicht auf eine beabsichtigte zukünftige Verwendung, sondern nur auf die tatsächliche Nutzung des Grundstückes zum Bewertungsstichtag an…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
…im Wesentlichen vor, bei den streitgegenständlichen Flächen handle es sich um Ödland. Dazu ist folgendes zu sagen: § 48 BewG lautet auszugsweise: "(1) Zum Weinbauvermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd dem Weinbau als Hauptzweck dient (Weinbaubetrieb). (2) Auf die Weinbaubetriebe finden die §§ 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Theo Feitzinger, gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2000 des Finanzamtes Baden vom 31. August 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…brachliegend" zu beurteilen sind und daher noch einem landwirtschaftlichen (weinbaulichen) Hauptzweck dienen und nicht bereits iSd § 52 BewG dem Grundvermögen zuzuordnen sind. Die zum Weinbauvermögen gehörenden Flächen sind als solche gem. § 48 Bewertungsgesetz zu bewerten. Zu Ihrer Information: In der Regel führt die Zuordnung von…
…Kundmachung des BMF bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 1988 (Hektarsätze für Alpen und landwirtschaftlich genutzte Flächen geringer Ertragsfähigkeit), die Kundmachung des BMF bezüglich Bewertungsgrundlagen für das Weinbauvermögen zum 1. Jänner 1988 samt Untervergleichsbetrieben, das Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung vom 18…
…brachliegend" zu beurteilen sind und daher noch einem landwirtschaftlichen (weinbaulichen) Hauptzweck dienen und nicht bereits iSd § 52 BewG dem Grundvermögen zuzuordnen sind. Die zum Weinbauvermögen gehörenden Flächen sind als solche gern. § 48 Bewertungsgesetz zu bewerten. Zu Ihrer Information: In der Regel führt die Zuordnung von…
…den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 Bestandteil des Vergleichswertes…
…den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 Bestandteil des Vergleichswertes…
…Familienangehörigen, den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 (bis 31…
…Familienangehörigen, den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 (bis 31…
…Anwendung. Gemäß § 29 BewG 1955 gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen 1. das landwirtschaftliche Vermögen, 2. das forstwirtschaftliche Vermögen, 3. das Weinbauvermögen, 4. das gärtnerische Vermögen, 5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen. § 30 BewG 1955 trägt die Überschrift "Begriff des landwirtschaftlichen Vermögens": Gemäß § 30…
…wobei Abs. 2 leg.cit eine Ausnahme von diesem Grundsatz normiert. Auf Grund des § 33 BewG ist ua. bei landwirtschaftlichem Vermögen und bei Weinbauvermögen lediglich der Wert der Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Betriebsinhaber, seinen Familienangehörigen, den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers…
…1970 überprüft, ist jedoch gem. § 29 BewG 1955 dem Weinbauvermögen (Unterart des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) zugeordnet und gemäß § 48 BewG 1955 bewertet. Die Bodenschätzungsergebnisse der Katastralgemeinde D1 wurden gemäß § 2 BoschG 1970 in der Zeit vom 23.8.2000 bis 6.6.2001 überprüft: §…
…1970 überprüft, ist jedoch gem. § 29 BewG 1955 dem Weinbauvermögen (Unterart des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) zugeordnet und gemäß § 48 BewG 1955 bewertet. Die Bodenschätzungsergebnisse der Katastralgemeinde D1 wurden gemäß § 2 BoschG 1970 in der Zeit vom 23.8.2000 bis 6.6.2001 überprüft: §…
…den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 Bestandteil des Vergleichswertes…
…den Ausnehmern und den überwiegend im Haushalt des Betriebsinhabers beschäftigten Personen als Wohnung dienen. Der Wohnungswert ist beim landwirtschaftlichen Vermögen und beim Weinbauvermögen bis zu einem, nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken ermittelten Wohnungswert von € 2.180,185 Bestandteil des Vergleichswertes…