11.3.5a Veräußerung von Rebflächen Rz 4200c: Rebanlagen stellen ein vom Grund und Boden selbständiges Wirtschaftsgut dar (siehe dazu auch Rz 5100 und Rz 6621). Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung…
…hinsichtlich des Grundbesitzes (Weinbaubetrieb) als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Die Feststellung erfolgte laut Antrag. Im Zuge des Lokalaugenscheines am 7.8.2017 durch den amtlichen Bodenschätzer wurde festgestellt, dass die im gegenständlichen Akt bewerteten Flächen dem Weinbauvermögen zuzuordnen sind. Des Weiteren wurde dabei festgestellt…
…Weinbau diene. Es sei richtig, dass der Garten derzeit verunkrautet sei, das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass diese Liegenschaft als eine wirtschaftliche Einheit dem Weinbaubetrieb diene und daher zum Weinbauvermögen gehöre. Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. Das Grundstück Nr. 177 sei…
…Weinbau diene. Es sei richtig, dass der Garten derzeit verunkrautet sei, das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass diese Liegenschaft als eine wirtschaftliche Einheit dem Weinbaubetrieb diene und daher zum Weinbauvermögen gehöre. Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. Das Grundstück Nr. 177 sei…
…sei richtig, dass der Garten derzeit verunkrautet sei, das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass diese Liegenschaft als eine wirtschaftliche Einheit dem Weinbaubetrieb diene und daher zum Weinbauvermögen gehöre. Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. Beweis wurde vom unabhängigen Finanzsenat ua. noch erhoben…
…und Weinbauvermögen gem. Euro-Steuerumstellungsgesetz 2001 | Bewertungsänderungs-gesetz 1987 igF | Betrag in Schilling | Betrag in Euro | Hektarsatz für die Betriebszahl 100 für das landwirtschaftliche Vermögen | 31.500 | 2.289,1943 | Hektarsatz für die Betriebszahl 100 für das Weinbauvermögen…
15.1.9 Weinbau Rz 5096: Unter Weinbau versteht man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz…
6.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 6.6.1 Biologisches Wachstum Rz 2301: Gemäß § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 ist bei buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Wirtschaftsgüter mit biologischem Wachstum (Pflanzen und Tiere) auch der Ansatz des über…
…wobei der festzustellende Einheitswert erst mit Beginn des Jahres 1989 (1. Jänner 1989) wirksam wird. Für die Zurechnung eines Grundstückes zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Weinbauvermögen) kommt es nicht auf eine beabsichtigte zukünftige Verwendung, sondern nur auf die tatsächliche Nutzung des Grundstückes zum Bewertungsstichtag an…
11.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung) Rz 4155: Rechtslage ab 2015 § 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (z.B. Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
…im Wesentlichen vor, bei den streitgegenständlichen Flächen handle es sich um Ödland. Dazu ist folgendes zu sagen: § 48 BewG lautet auszugsweise: "(1) Zum Weinbauvermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd dem Weinbau als Hauptzweck dient (Weinbaubetrieb). (2) Auf die Weinbaubetriebe finden die §§ 30…
…sind für § 30 Abs. 9 BewG 1955 nicht relevant. Als weinbaulich genutzte Fläche gilt jene, die als Weinbauvermögen iSd § 29 Z 3 BewG 1955 bewertet ist. Eine Überschreitung der Zukaufsgrenze auf Grund von nicht einkalkulierbaren Ernteausfällen (Frostschäden, Hagel usw.) ist nicht schädlich. Bei einer nachhaltigen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Theo Feitzinger, gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2000 des Finanzamtes Baden vom 31. August 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…werde weiterhin dem Weinbaubetrieb zugerechnet. Correlierend wurde am 19. März 2018 der landwirtschaftliche Hauptfeststellungsbescheid zum 01.01.2014 mit Wirksamkeit ab 1.1.2015 erlassen und die genannte Teilfläche von 640m2 im Weinbauvermögen erfasst. Der Bescheid ist rechtskräftig. Gegen die vorgenannte Beschwerdevorentscheidung hat die Bf…
…des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. § 29 BewG Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören 1. das landwirtschaftliche Vermögen, 2. das forstwirtschaftliche Vermögen, 3. das Weinbauvermögen, 4. das gärtnerische Vermögen, 5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen. § 30 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des landwirtschaftlichen Vermögens…
11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…
…Landwirtschaftskammer gemäß § 3 Z 1 OÖ Landwirtschaftskammergesetz 1967 unter anderem darauf abstelle, ob jemand Eigentümer oder Bewirtschafter von in Oberösterreich gelegenen Betrieben der Vermögensarten Weinbauvermögen, gärtnerisches Vermögen und übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem Einheitswert von mindestens 1.500 € sei, wobei der land…
…Landwirtschaftskammer gemäß § 3 Z 1 OÖ Landwirtschaftskammergesetz 1967 unter anderem darauf abstelle, ob jemand Eigentümer oder Bewirtschafter von in Oberösterreich gelegenen Betrieben der Vermögensarten Weinbauvermögen, gärtnerisches Vermögen und übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem Einheitswert von mindestens 1.500 € sei, wobei der land…
… 38 BewG 2.400 Euro, für die Betriebszahl 42,4 daher 2.400/100 x 42,4 = € 1.017,60 | Weinbauvermögen | Die Bewertung erfolgt auf Basis der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 4. März 2014 (GZ: BMF 010202/0102-VI…