…1. Oktober 2007 verstorben. Der Schenkungsvorgang wurde seitens des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien im Rahmen einer Außenprüfung geprüft. Mit Bescheid vom 13. November 2008 wurde für diesen Erwerbsvorgang die Schenkungssteuer mit € 160.199,90 vorgeschrieben. Auf Grund des Wegfalls der Last wurde …
…am 1. Oktober 2007 verstorben. Der Schenkungsvorgang wurde seitens des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien im Rahmen einer Außenprüfung geprüft. Mit Bescheid vom 13. November 2008 wurde für diesen Erwerbsvorgang die Schenkungssteuer mit € 380.611,-- vorgeschrieben. Auf Grund des Wegfalls der Last wurde §…
…des § 16 Abs. 3 BewG sind somit unzweifelhaft erfüllt, weshalb eine Berichtigung auch ohne entsprechenden Antrag jedenfalls zulässig ist. Denn auch die vom Geschenknehmer im Fall der gemischten Schenkung übernommene Gegenleistung stellt eine Last dar, deren Wegfall zu einer amtswegigen Berichtigung iSd. § 16 Abs. 3…
… 2 bis 17 BewG). § 16 Abs 3 BewG ist daher - bei Wegfall einer Last - auch im Schenkungssteuerverfahren von Amts wegen anzuwenden. § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG lautet: Von der Besteuerung sind ausgenommen: 2. der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne…
…Entgelt gewährte Rechte als Last im Sinne des § 16 BewG anzusehen sind. Gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG richtet sich die Bewertung nach den Vorschriften des Ersten Teiles des BewG (§§ 2 bis 17 BewG). § 16 Abs. 3 BewG ist daher - bei Wegfall einer Last - auch im…
…der Wegfall der Last allerdings vom Tod des Berechtigten ab, geht § 16 BewG vor. Gemäß § 16 Abs. 3 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) ist die Festsetzung von nicht laufend veranlagten Steuern auf Antrag nach der wirklichen Höhe der Rente Nutzung, Leistung oder Last zu berichtigen, wenn eine…
…BewG sind sohin unzweifelhaft erfüllt, weshalb eine Bemessung der Abgabe nach der wirklichen Dauer der Belastung jedenfalls auch ohne Antrag zulässig war. Denn auch die vom Geschenknehmer im Fall der gemischten Schenkung übernommene Gegenleistung stellt eine Last dar, deren Wegfall zu einer amtswegigen Berichtigung iSd. …
…Entgelt gewährten Rechte im Rahmen einer Wortauslegung nicht als Last im Sinne des § 16 Abs. 3 BewG anzusehen, sind nicht ersichtlich. In gleicher Weise stellt die vom Geschenknehmer im Fall einer gemischten Schenkung übernommene Gegenleistung eine Last dar, deren Wegfall zu einer amtswegigen Berichtigung gemäß …
…Bw.). In diesen Fällen sei nämlich von einer bloßen Überlassung bereits erzielter Einnahmen auszugehen. Daher stellten die vom Fruchtgenussverpflichteten an den Fruchtgenussberechtigten geleisteten Zahlungen bei Ersterem Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 ("Renten und dauernde Lasten") und bei Letzterem Einkünfte gemäß § 29…
…dass mit einem Abgabenbescheid stets auch die Buchungsmitteilung versandt wird, aus der neben erfolgter Gut- oder Lastschrift auch der Kontostand vor und nach Bescheidverbuchung ersichtlich sind. Ansonsten besteht das Recht auf Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz bzw. im Fall eines Rückzahlungsantrages auch das Recht auf Akteneinsicht…
…Übernehmern der Liegenschaft eingeräumt wurde, scheitert die Anwendbarkeit des die Schenkungssteuerpflicht beseitigenden Wegfalls der Geschäftsgrundlage schon daran, dass die unheilbare Zerrüttung einer Lebensgemeinschaft ein Entwicklungsprozess ist und die Änderung für die Bw zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses daher vorhersehbar gewesen ist. Darüber hinaus hat der OGH…
…Tatsachen, die vorliegen müssten, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können. Solcherart würden nach § 115 Abs. 1 den Abgabenbehörden die dort vorgesehenen Ermittlungspflichten obliegen. Sie hätten daher ihre Sachverhaltsermittlungen gerichtet auf den objektiv richtigen Abgabenanspruch, sei es zu Gunsten, sei es zu Lasten des Abgabepflichtigen…
…Übernimmt die Körperschaft Lasten des Anteilsinhabers, so ist die damit verbundene Vorteilszuwendung bereits im Zeitpunkt der Übernahme zugeflossen (Renner in Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG21, § 8 Tz 223; UFS 25. 2. 2008, RV/0124-L/03). Ganz allgemein maßgeblich für das Zufließen eines Vorteils ist…
…wo dieser - wenn auch nur zur Körperschaftsteuer - dezidiert ausgesprochen hatte, dass es durch den Wegfall einer Schuld (hier der Verbindlichkeit gegenüber der AV-GmbH) bei der Schuldnergesellschaft (also hier bei der Bw.) zu einer Betriebsvermögensmehrung in Höhe des bilanzierten Betrages komme, und zwar unabhängig davon…
…die Verwirklichung eines Tatbestandes, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Entstehung einer Abgabenschuld der Bw. durch Aberkennung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit von Rechnungen der P-GmbH sei gänzlich unbegründet. Die Aberkennung einer Vorsteuerabzugsmöglichkeit führe zu keiner Abgabenpflicht, sondern lediglich zum Wegfall einer Forderung eines Unternehmers gegen…
…Mangels Bestehens einer Verbindlichkeit könne kein Wegfall einer betrieblichen Verbindlichkeit vorliegen. In der Berufungsschrift wird die beantragte Verrechnung des Entnahmegewinnes mit den steuerlichen Verlustvorträgen in voller Höhe mit folgenden Überlegungen begründet: "Die im Jahr 2007 geschenkten Liegenschaften dienten und dienen weiterhin als Besicherung der Bankverbindlichkeiten…
…wo dieser - wenn auch nur zur Körperschaftsteuer - dezidiert ausgesprochen hatte, dass es durch den Wegfall einer Schuld (hier der Verbindlichkeit gegenüber der BV-GmbH) bei der Schuldnergesellschaft (also hier bei der Bw.) zu einer Betriebsvermögensmehrung in Höhe des bilanzierten Betrages komme, und zwar unabhängig davon…
…habe ich diesen Zuschuss sofort einstellen lassen und habe mich mit meinem Zuverdienst immer streng an die Regeln gehalten. Auch habe ich immer pünktlichst meine Steuern bezahlt. Ich bitte Sie die Angelegenheit noch einmal zu prüfen, denn es kann sich nur um einen Irrtum handeln." …
…sei es "verfahrensrechtlich entscheidungsrelevant, ob die Begründung formal Teil des vorläufigen Bescheides ist. Es hat auch aus dem Bescheid hervorzugehen, welche Kriterien für den Wegfall der Ungewissheit maßgebend sind". Eine Ungewissheit gemäß § 200 Abs. 2 BAO könne nicht beseitigt werden, wenn diese in den vorläufigen…
…dass Ihr Verhalten beim Leistungsangebot und bei der Preisgestaltung marktgerecht war, was eine Steigerung von Umsätzen für die Zukunft nicht erwarten lässt. Dass Ihr Verhalten im Jahr 2004 marktgerecht war, wird durch die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen - Preise der in Wettbewerb zu Ihnen stehenden…