…Bw. die Form ihrer Gewinnermittlung. Zum Stichtag 1.1.1997 legten die Bw. eine Übergangsrechnung hinsichtlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart vor und ermittelten ihre Einkünfte in den Jahren 1997,1998 und 1999 anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ihre Abgabenerklärungen wurden für die Jahre 1997, 1998…
…692. Über die Berufung wurde erwogen: Der Berufungswerber hat den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt und beantragt in der Berufung, auf die Betriebsausgabenpauschalierung zu wechseln. Beide Gewinnermittlungsarten schließen sich jeweils aus. Der Abgabepflichtige kann im Laufe des Verwaltungsverfahrens jederzeit eine neue Wahl…
…1988 allgemein, 2003). Ein unterjähriger Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 auf § 4 Abs. 3 EStG ist sohin nicht zulässig. Im vorliegenden Fall ist sohin entscheidungswesentlich, in welcher Art und Weise der Berufungswerber ab dem 1. Jänner 2002 seine steuerlichen Aufzeichnungen geführt hat, dh…
…der Realteilung erforderliche Bilanzierung (in den Nachjahren) unterbleiben könne, wenn beide ehemaligen Mitunternehmer den Gewinn weiterhin nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Zu Rz 1581 der UmgrStR sei auszuführen, dass allein aus der Aufteilung des Abschnitts in die Unterabschnitte "Allgemeines" und "Rechnerischer Wechsel der Gewinnermittlungsart…
…des Wechsels der Gewinnermittlungsart die Nachversteuerung vermieden werden könne, wenn dafür Sorge getragen werde, dass Aufzeichnungen geführt würden, aus denen hervorgehe, dass das Eigenkapital nicht absinke, so ist im gegenständlichen Fall für ihn nichts zu gewinnen. In diesem Punkt behandeln die EStR den Wechsel von…
…dass der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen regelmäßig nicht Möglichkeiten einräume, die Übergangsgewinne und -verluste beliebig gestalten zu können. Auch ein namentlich genannter Vertreter des BMF habe am 16. Juni 2002 zu diesem Sachverhalt (Wechsel der Gewinnermittlung von der Bilanzierung auf die Vollpauschalierung) die gleiche Auffassung vertreten…
…so kommt es durch die Realteilung zu keinem Wechsel der Gewinnermittlungsart. Die aufzustellende Teilungsbilanz hat ausschließlich den Charakter eines Status (vgl. Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG, Wien 2000, 459). 2.) Bei den Nachfolgeunternehmern bedarf es nach herrschender Lehre und Verwaltungspraxis dennoch einer Korrektur der steuerlichen Ergebnisse…
…2011 abgewiesen wird (also Steuerpflicht hinsichtlich der in Österreich erwirtschafteten Einkünfte unterstellt werde), wurden weitere Berufungsanträge gestellt ("Antrag" auf Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 31.12.2011; Abzug von Verwaltungskosten als Betriebsausgaben). Der steuerliche Vertreter des Bw bestreitet in der Berufung gegen den Einkommensteuer-bescheid 2011…
…die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen" seien, verwiesen. Im Prüfungsbericht AbNr. 107037/04 sind unter "Prüfungsabschluss - Wiederaufnahme des Verfahrens" als Gründe für die Wiederaufnahme die unter Tz 1 getroffenen Feststellungen angeführt. Die Tz 1 enthält Feststellungen zum "Wechsel der Gewinnermittlungsart" und…
…es für den Unternehmer nicht möglich, die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart entstehende Einkommensteuer ohne Aufnahme von Fremdmittel abzudecken. Darüber hinaus widerspreche die vom Finanzamt vorgenommene Einkürzung des Verlustvortrages auch dem Prinzip der objektiven Leistungsfähigkeit. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 2006 wurde die Berufung unter…
…werden. Im gegenständlichen Fall sei der Wechsel der Gewinnermittlung bereits im Jahr 1991 von Gesetzes wegen durch den Rechtsvorgänger erfolgt, sodass von einem Missbrauch durch Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht ausgegangen werden könne. Bei der Bescheiderlassung sei durch die Nichtanerkennung der Übertragungsrücklage gemäß …
…Veranlagung unter Berücksichtigung der für die beiden Streitjahre beiliegend abgegebenen Jahresabschlüsse (HA 42/98 und 46/98). Im Schriftsatz vom 10.9.2003 erläutert der steuerliche Vertreter des Bw. die laufende Führung von Büchern und Aufzeichnungen (UFS-Akt). Demzufolge seien sämtliche Konten, der Gewinnermittlungsbestimmung des …
…in denen klargelegt werde, dass bei der Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 1993 bei freiwilligem Wechsel der Gewinnermittlungsart und Berücksichtigung der Siebenjahresfrist der halbe Steuersatz gem. § 37 Abs 2 EStG 1988 unter allen Umständen zu gewähren sei. Selbst das Bundesministerium für Finanzen habe in einem Erledigungsschreiben…
…sich um Sonderfälle im Rahmen der jährlichen Gewinnermittlung handle und der Zusammenballung von Einkünften Rechnung getragen werden solle. In sinngemäßer Anwendung des Abs. 2 werde beantragt , den halben Steuersatz für die diesbezüglichen Einkunftsteile zu gewähren. Bei unfreiwilligem Wechsel der Gewinnermittlungsart stehe für den streitgegenständlichen Übergangsgewinn…
…Folgejahr zugeflossene Umsätze entstehen, sondern auch dadurch, dass Betriebsausgaben in den Vorjahren für das Folgejahr vorausbezahlt werden. Die Verteilung der anlässlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart entstehenden Übergangsverluste auf mehrere Jahre halte auch Doralt in seinem Kommentar zum EStG 1988 (vgl. Tz 413 zu § 4) für…
…mit Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, welcher bereits im Jahr 2001 erfolgte." Der Ansicht des Finanzamtes, wonach es zu keiner Betriebsaufgabe und somit auch nicht zur Ermittlung eines Übergangsgewinnes mangels stiller Reserven komme, werde schon deswegen nicht gefolgt, " ... da ein Übergangsgewinn beim Wechsel der Gewinnermittlungsart berechnet wird…
…Gesetz den Steuerpflichtigen nicht daran hindere, von der Option, den Gewinn im Wege der Pauschalierung iSd § 17 EStG 1988 zu ermitteln, wieder zurückzutreten und die tatsächlichen Betriebsausgaben in Ansatz zu bringen. Soweit das Gesetz einem nachträglichen Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht entgegen steht, muss dies - dies…
…beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Folgendes (Anm.: Fettdruck durch die Berufungsbehörde): "Es ist durch Zu- und Abschläge auszuschließen, dass Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden. Ergeben die Zu- und Abschläge einen Überschuss (Übergangsgewinn), so ist dieser beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach…
…für den Wechsel der Gewinnermittlungsart lediglich bestimmt, dass Übergangsgewinne dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 EStG 1972 unterliegen. Bei einem Übergang von § 4 Abs. 1 EStG auf § 5 EStG vor dem 1. Jänner 1989 war - so auch im Berufungsfall zum Zeitpunkt der Gründung der OHG im…
…4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zuzurechnen. Die in § 4 Abs. 1 EStG 1988 angeordnete doppelte Buchführung ist durch eine geschlossene Systematik gekennzeichnet, der ein durch ein System von Konto und Gegenkonto geprägter Buchungsformalismus zugrunde liegt. Jeder Geschäftsfall…