…dass die Bf. Warenempfängerin im Sinne des ZK wird, d.h. dass die Waren für die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber eine…
…dass die Bf. Warenempfängerin im Sinne des ZK wird, d.h. dass die Waren für die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber eine…
…dazu, dass die Bf. Warenempfängerin im Sinne des ZK wird, d.h. dass die Waren für die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber…
…Zollschuld mehrer Zollschuldner, so sind diese gemäß Artikel 213 ZK gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Bei Pflichtverletzungen im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren kann neben dem Hauptverpflichteten als Verfahrensinhaber gemäß Artikel 96 Abs. 1 ZK auf zwei weitere Personen, nämlich den Warenführer und den Warenempfänger zurückgegriffen…
…Anstrich). Es ist daher jeder Zollschuldner, der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es dabei nicht an. Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im…
…Anstrich). Es ist daher jeder Zollschuldner, der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es dabei nicht an. Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im…
…Anstrich). Es ist daher jeder Zollschuldner, der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es dabei nicht an. Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im…
…3 ZK bestimmt Folgendes: "Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. (...)" Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im eigenen Namen und für fremde…
…der Aktenlage die Identität allfälliger weiterer Zollschuldner nicht mit der für die Durchführung eines Abgabenverfahrens erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte. Selbst der ehemalige Geschäftsführer der Hauptverpflichteten konnte auf Befragen nicht angeben, wer als Warenführer aufgetreten ist bzw. wer die Waren tatsächlich als Warenempfänger übernommen hat…
…ZK und die Heranziehung des Anmelders als Zollschuldner gem. Art. 201 Abs. 3 ZK keinen Einfluss. Dem Berufungseinwand, die nachträgliche buchmäßige Erfassung hätte zufolge § 72a ZollR-DG unterbleiben müssen, trat die Berufungsbehörde mit dem Hinweis entgegen, dass im gegenständlichen Abfertigungsfall als Warenempfänger die Firma R…
…und die Heranziehung des Anmelders als Zollschuldner gem. Art. 201 Abs. 3 ZK keinen Einfluss. Dem Berufungseinwand, die nachträgliche buchmäßige Erfassung hätte zufolge § 72a ZollR-DG unterbleiben müssen, trat die Berufungsbehörde mit dem Hinweis entgegen, dass in den gegenständlichen Abfertigungsfällen als Warenempfänger die Firma R…
…alle ihn als Verfahrensinhaber betreffenden Versandverfahren im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Durchführung zu betreuen, so war es ihm doch in diesem Fall, alleine um für sich selbst die Heranziehung als Zollschuldner wegen der Nichtgestellung der Versandwaren durch den Warenempfänger zu verhindern, zuzumuten, den Warenempfänger über…
…im Fall der indirekten Vertretung, wie hier, auch die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, dies war im vorliegenden Fall als Warenempfänger der Bf. Der Versender wäre als Zollschuldner gem. Abs. 3 legcit. letzter Satz allenfalls in Betracht gekommen, wenn er unrichtige oder…
…zollrechtlich freien Verkehr ab. Bei den eingeführten Waren handelte es sich vor allem um Textilien und Schuhe chinesischen Ursprungs. Sowohl als Zollanmelder als auch als Warenempfänger trat in allen Fällen die S. auf. Im Zuge einer nach den Zollabfertigungen durchgeführten Betriebsprüfung kam u.a. hervor…
…Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgte auf Antrag der Bf., die in allen betreffenden 117 Zollanmeldungen als indirekte Vertreterin des Warenempfängers aufgetreten ist. Als Empfänger im Feld 8 dieser Zollanmeldungen ist jeweils die NNKft. mit Sitz in Ungarn genannt. Auf Grund konkreter Hinweise auf…
…die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die "Abgabe" der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten…
…die verfahrensgegenständlichen Waren auf dem Seeweg mit einem 20´Container von Singapur nach Hamburg transportiert wurden und aufgrund des zeitlichen Naheverhältnisses der Frachtrechnung mit der Lieferung, erachtet es der Berufungssenat im Rahmen der freien Beweiswürdigung als erwiesen, dass dem tatsächlichen Warenempfänger dem Zollwert hinzuzurechnende Frachtkosten (Art…
…fest, im Hinblick auf die Verbindlichen Zolltarifauskünfte könne dem Warenempfänger kein Schuldvorwurf gemacht werden. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 2. April 2007, Zahl: aa, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, im gegenständlichen Fall habe es keine Zollschuldentstehung gemäß Art…
…3 ZK bestimmt Folgendes: "Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. (...)" Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im eigenen Namen und für fremde…
…3 ZK bestimmt Folgendes: "Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. (...)" Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im eigenen Namen und für fremde…