…2 lit. a ForstG 1975, einer Erklärung über Art und Umfang der außerordentlichen Waldnutzung, sowie - im Falle privatwirtschaftlicher Gründe - um Angaben darüber ersucht, inwiefern die Überschlägerung wirtschaftlich unvermeidbar gewesen sei. Zur Ermittlung und Berechnung der Einkünfte würden zudem die der Hiebsatzermittlung dienlichen Unterlagen oder - so…
…Gewinns hatte der Bw gemäß den Bestimmungen der anzuwendenden LuF PauschVO 2001 vom erzielten Holzerlös pauschal 70% Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb)…
…dass der Steuerpflichtige bei der Geltendmachung einer Begünstigungsvorschrift einer erhöhten Mitwirkungspflicht unterliege. Diese erstrecke sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der dafür geltend gemachten Ausgaben. In…
…€ 7.231,64 in Ansatz. Ermittlungen der Abgabenbehörde erster Instanz ergaben, dass der Bw. im Streitjahr Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (vorwiegend Windwurf bzw. -bruch) im Ausmaß von 260 Festmetern (fm) vornehmen musste. Der Bw. errechnete die begünstigten Einkünfte folgendermaßen: | Verkaufte Holzmenge insgesamt |…
…2139/64, ÖStZB 1965, 157). In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurde lt. BP die Berechnung der Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) abgeändert. Vom erzielten Durchschnittspreis pro Festmeter sind lt. BP die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 60% in Abzug zu bringen. Lt. Erkl…
…von rund 75 ha fußt, errechnet. Da hinsichtlich des vom Bw. neben der Kalamitätsnutzung vorgenommenen Einschlages das Vorliegen von aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Waldnutzungen - wie dargelegt - zu verneinen ist, unterliegen lediglich die aus der Kalamitätsnutzung resultierenden Einkünfte dem begünstigten Steuersatz. Demzufolge sind die die Kalamitätseinkünfte…
…von einem über 60-jährigen Steuerpflichtigen die Erwerbstätigkeit eingestellt wird (siehe auch Punkt 12), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen oder aus der Verwertung von Patentrechten sowie bei einer Zehn-Jahres-Verteilung eines Nachversteuerungsbetrages nach § 24 Abs 6 der jeweilige Jahresbetrag. B 6 zu KZ 9020: In…
…982,62 €. Im Zuge einer auch für das Streitjahr durchgeführten Betriebsprüfung wurde durch den Prüfer die Bildung einer Rücklage gemäß § 12 Abs.7 EStG 1988 in Höhe von 197.631,38 € aufgrund von Waldnutzungen nicht anerkannt. Er begründete die Nichtanerkennung damit, dass Kalamitätsnutzung…
…4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen…
…4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen…
…der aus dieser Einkunftsart zu versteuernden Einkünfte berücksichtigt werden könnten. Dies sei dem Gesetzestext eindeutig nicht zu entnehmen. Die Hinweise in den Einkommensteuerrichtlinien würden sich entweder auf die außerordentlichen Einkünfte oder auf die Waldnutzung beziehen, dass diese Empfehlungen auch auf die vierte Gruppe der progressionsbegünstigten…
…auszugsweise: Abs. 1: Der Steuersatz ermäßigt sich für - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen ( Abs. 4), - außerordentliche Einkünfte ( Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen ( Abs. 6)sowie - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen ( § 38 ). auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Abs.…
…der vertraglichen Gewinnvereinbarung auf die beiden Gesellschafter aufgeteilt wurden. Für jenen Teil der Einkünfte, der nicht mehr unter die Tarifbegünstigung für Waldnutzungen infolge höherer Gewalt fiel, wurde von den Mitunternehmern die Anwendung des Halbsteuersatzes für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Anspruch genommen (insgesamt…
…kann offensichtlich mangels Vorliegens der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen nicht aus § 37 Abs. 1 EStG 1988 erster Teilstrich - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (Abs. 4) dritter Teilstrich - besondere Waldnutzungen (Abs. 6) vierter Teilstrich - Verwertung Erfindungen (§ 38) abgeleitet werden. Auch die Voraussetzungen des Abs. 2 1…
…dass sich der Steuersatz für - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (Abs. 4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38) auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittsteuersatzes ermäßigt. Zunächst ist festzuhalten, dass …
…4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen…
…nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffes aus dem Betriebsvermögen ausscheidet . Die Fristen des Abs. 3 gelten jedoch nicht. (6) Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten sodann die um die übertragenen stillen Reserven gekürzten Beträge. (7) Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch…
…7 Umsatzsteuergesetz 1994, bei der Erzielung von Entschädigungen im Sinn des § 32 Z 1 Einkommensteuergesetz 1988 ausgeführte Umsätze und Umsätze aus besonderen Waldnutzungen im Sinn der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften. Als Wert im Sinn der lit. b ist der um den Wert der Zupachtungen erhöhte und…
…4), | - | außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), | - | Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, | - | Einkünfte…
…offenbar regelmäßig an (laut Aktenlage seit 1999 jährlich). Es wäre daher auch wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, davon auszugehen, dass nur die ordentliche Waldnutzung auch die ordentlichen Lasten trägt (vgl. Wieser/Steiger, Land- und Forstwirte im Ertragsteuer- und Sozialversicherungsrecht, FJ 2000, 220). Somit war wie im Spruch…