…für die Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise und zur Entschärfung des Verfahrens gerechtfertigt. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Berufung und führte dazu folgendes aus: Ich habe niemanden beleidigt, sondern wenn man solche Bescheide versendet ist es von niemanden auf der Welt und demokratisch handelnden…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben) Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben) Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…setzt daher unabdingbar eine Auseinandersetzung mit dem Zweck der konkreten Norm voraus. Die Bestimmung über die Ordnungsstrafe dient nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung nicht zur Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH…
…Berufungswerber zur Wahrung des Parteiengehörs nachweislich übersandt wurde). Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 6. April 2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche…
…Berufungswerber zur Wahrung des Parteiengehörs nachweislich übersandt wurde). Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 6. April 2006 unter Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an…
…Berufungswerber zur Wahrung des Parteiengehörs nachweislich übersandt wurde). Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 6. April 2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche…
…Gz. R/0293-F/10 zu einem vergleichbaren Fall schlüssig ausgeführt und bestätigt. Es wird daher erneut beantragt, die Berufung als unbegründet abzuweisen." Mit Schriftsatz vom 14. Dezember 2011 wurde dem Bw zur Wahrung des Parteiengehörs die Gelegenheit geboten, sich zu beigelegter Stellungnahme des Finanzamtes…
…dass diese nach sachlichen, im allgemeinen Interesse liegenden und nicht nach persönlichen Kriterien einer bestimmten Familienzugehörigkeit vergeben wurden. Ebenfalls hätte die Behörde durch die Einsichtnahme in die vollständigen Stipendienunterlagen die auf Grund des damals unvollständigen Sachverhaltsbildes getroffene Schlussfolgerung einer nicht dem Allgemeinheitskriterium genügenden tatsächlichen Geschäftsführung…
…Zur Wahrung der Antragsfrist seien diese innerhalb der Sechsmonatsfrist vorzulegen, was nicht geschehen sei. In ihrer damaligen Berufung beeinspruchte die Berufungswerberin (Bw.) den angefochtenen Bescheid und legte die noch fehlenden Rechnungen mit einer tabellarischen Aufstellung vor. In der Berufungsvorentscheidung wurde der Erstattungsbetrag mit 0,-- €…
…zwischen den Verträgen jedoch ein so enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält. Steht somit die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes…
…Wahrung des Parteiengehörs und somit der Durchführung eines mängelfreien Verfahrens. Unter Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung des § 115 BAO, auf Ritz, BAO³, § 115 Tz 8 ff, sowie die VwGH-Erkenntnisse vom 25.10.1995, 94/15/0131, vom 28.1.1998, 95/13/0069, und…
…vom 19. Februar 2011 zur Wahrung des Parteiengehörs am 4. März 2011 zur Kenntnis gebracht wurde, übermittelte das Finanzamt mit E-Mail vom 9. März 2011 eine Stellungnahme, in welcher einerseits der oben geschilderte Gang des Verwaltungsverfahrens wiedergegeben und andererseits die Rechtsansicht vertreten wurde, dass…
…sicherlich möglich und wird oft praktiziert (vor allem mit erfahrenen Reitern). Zu 4. Die Verwendung im Turnierbetrieb schließt einen Einsatz als Schulpferd grundsätzlich nicht aus. Natürlich sollte im Schulbetrieb das Pferd dann eher von erfahrenen Reitern geritten und zum Teil nachkorrigiert werden." Zur Wahrung des…
…bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen ist. Gegenleistung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Bei objektiv sachlichem Zusammenhang…
…des §4 Abs. 4 EStG 1988 zu subsumieren und wären daher grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Eine Nichtanerkennung dieser Betriebsausgabe stellt daher sowohl im Bereich der Einkommensteuer als auch im Bereich der Körperschaftsteuer eine Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips dar, die einer sachlichen Rechtfertigung bedarf. Dies insbesondere, da…
…Art und Wirkung gleichstünden. Nach der Rspr des VwGH bedürfe es daher im Hinblick auf das Beihilfenverbot nach Art 87 EGV einer sachlichen Rechtfertigung für eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Unternehmen (Verweis auf VwGH 31.3.2003, 2002/14/0130). § 122 Abs 7 und 8…