…Würde jedoch aufgrund dieses vergleichsweise geringen Versäumnisses ein wesentlicher Rechtsnachteil für meinen Klienten entstehen, so kann dies keineswegs im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Wahrung der Rechte von Abgabepflichtigen liegen, weshalb ich nochmals eindringlich um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ersuche. Zusammenfassend…
…stützt. Wir sind der Meinung, dass diese Vorschriften keinen eigenen Rechtszug erlauben, wenn auch Anträge gestellt wurden, über die im Billigkeitsverfahren zu entscheiden sind. Mit Schrb. vom 27.05.02 wurde beantragt, die Berufungsfrist (soll heißen: Beschwerdefrist) bis zum 15.07.2002 zu verlängern. Mit…
…Wirtschaftsprüfer eingebracht werden. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Läuft diese Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen…
…Z. 2 ZollR-DG. Zur Beschwerdekritik, es sei nicht ersichtlich, weshalb das Zollamt X. am 6. April 2007 zu Zahl b. eine Berufungsvorentscheidung erlassen hat , obschon es sich bei der Eingabe des Bf. (an den UVS X.) vom 29.11.2006 um eine Maßnahmenbeschwerde gem…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 vorzugehen. Gemäß § 56 Abs…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 vorzugehen. Gemäß § 56 Abs…
…Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Graz, 14. Februar 2005
…können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung sinngemäß…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 vorzugehen. Gemäß § 56 Abs…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46827/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46828/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
…1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. Gemäß Abs…
…den Einleitungsbescheid vom 11. Mai 2009 mangelhaft war, erließ die Finanzstrafbehörde erster Instanz am 14. Dezember 2009 einen Mängelbehebungsauftrag. Zumal die Mängel bis zu der im Mängelbehebungsauftrag gesetzten Frist (15. Jänner 2010) nicht beseitigt wurden, erließ die Finanzstrafbehörde erster Instanz am 8. Februar 2010 einen…
…die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. Gemäß § 145 Abs. 2 FinStrG tritt durch die rechtzeitige Einbringung eines Einspruches die Strafverfügung außer Kraft. Das Verfahren ist nach den Bestimmungen der §§ 115 bis…
…Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Graz, 9. November 2004
…können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung sinngemäß…
…hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (vgl. § 62 Abs. 1 FinStrG) zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 vorzugehen. Dies gilt selbst dann, wenn zunächst ein Vorhalt oder ein Mängelbehebungsauftrag…
…Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird. Hinterlegte Sendungen gelten mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des…
…ebenso könnte dies der Tag der Hinterlegung sein) vorgesehen war. Da die Beschwerdefrist gemäß § 150 Abs. 1 FinStrG ein Monat beträgt, die am 7. Februar in Lauf gesetzte Frist somit am 7. März 2007 endete, wurde die erst am 8. März 2008 bei der Behörde …
…Einspruch erheben und zugleich die der Verteidigung und der Wahrung seiner Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. Wie alle übrigen Anbringen zur Geltendmachung von Rechten (vgl. § 85 BAO) liegt auch ein Einspruch iSd § 145 FinStrG erst dann vor, wenn ein solcher Rechtsbehelf bei der (zuständigen) Behörde einlangt…