…vom 5. Februar 2010 weist der Beschuldigte daraufhin, dass er mit der Wahrnehmung sämtlicher steuerlichen Angelegenheiten seine als selbständige Steuerberaterin tätige Mutter beauftragt habe. Sie sei auch bei steuerlichen Prüfungen anwesend gewesen, über deren Inhalt und Ergebnis er aber nie informiert worden sei. Da der…
… VwGH 20.1.2010, 2005/13/0086). Im vorliegenden Falle stehe außer Streit, dass für die Wahrnehmung steuerlicher Angelegenheiten allein der Erstgeschäftsführer zuständig war. Der Bw. hatte ausschließlich folgende Obliegenheiten: die gewerberechtliche Geschäftsführung und die Wahrung der Interessen des Mehrheitsgesellschafters. Zwecks Erfüllung der letztgenannten Aufgabe…
…haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht entrichtet worden seien. Der Bw. sei zum "gegenständlichen Zeitpunkt" nicht Geschäftsführer der C. GmbH gewesen. Mit der Buchführung und Wahrnehmung sämtlicher steuerlicher Angelegenheiten der Gesellschaft sei der vormalige steuerliche Vertreter Mag. O. betraut worden. Die C. GmbH habe zwar einen Produktionsbetrieb für…
…de facto" erkennen lässt, dass es sich hier nicht um eine rechtliche, jedenfalls nicht um eine Dritten gegenüber rechtlich wirksame Vertreterbestellung handelt. Da die bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten abstellen, weil keine Rechtsgrundlage vorliegt, die die Behörde in die…
…Rechtsprechung die Ansicht, dass es für die Beurteilung der Verschuldensfrage darauf anzukommen habe, wer mit der Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten betraut gewesen sei. Eine Überprüfung der Tätigkeit des für die Entrichtung verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer komme nur dann in Betracht, wenn ein Anlass…
…wurde: Der Beschwerdeführer sei durch seinen Buchhalter AA, AA-Ges., vertreten gewesen. Dieser habe die besagten Angelegenheiten mit dem Finanzamt Landeck von 2004 bis 2006 geregelt. 2007 sei der Beschwerdeführer von der BB-Ges. vertreten gewesen. Des Weiteren habe er 2004 und 2005 dem Finanzamt…
…x ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass diese im Amtsbereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Wahrnehmende der steuerlichen Angelegenheiten ihres Gatten, Herrn WS, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 und…
…in der Wien4, vom FA im Zuge einer Außenprüfung, deren Geschäftsgebarung bzw. steuerliche Angelegenheiten untersucht wurden und kam daraufhin der Prüfbericht vom 31.05.2011 zustande. Der zu diesem Zeitpunkt in den Räumlichkeiten des Unternehmens anwesende A. hat dabei neuerlich niederschriftlich angegeben, nicht mehr bevollmächtigt…
…seien ausgeschlossen gewesen. Nicht umfasst habe deren Berufsberechtigung somit unter anderem das Recht zur Erstellung von Jahressteuererklärungen, zur Beratung in steuerlichen Angelegenheiten und zur Vertretung in Angelegenheiten der Einkommensteuerabwicklung. Der Einwand des Finanzamtes, die vorgenommenen Zahlungen hätten schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Bw., sei jedenfalls unberechtigt…
…Kollegen an eine Pfändung dieser Gegenstände erinnern können, wurde hingewiesen, dass die beiden Bearbeiter dieser Angelegenheiten im Jahr 2010 verstorben sind und nicht mehr befragt werden können. Mit Schreiben vom 26. August 2010 wurde beim zuständigen Finanzamt nachgefragt, ob sich die verfahrensgegenständlichen Kunstwerke im Pfändungsprotokoll…
…für die Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten der laut Firmenbuch damals an derselben Adresse situierten D GmbH verantwortlich gewesen ist. Darüber hinaus gab der Bf. in der dortigen Beschuldigteneinvernahme vom 7. April 2010 an, nach dem Ausscheiden des BB Mitte 2006 für die steuerlichen Agenden der…
…dass er auch zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft berufen ist. Als Täter einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG kommt derjenige in Betracht, der die steuerlichen Angelegenheiten tatsächlich wahrnimmt. Nicht die formelle Vertretungsbefugnis ist maßgeblich, sondern die faktische Besorgung der steuerlichen Agenden. Mit…
…Auch wenn dem Bw. zuzugestehen ist, dass er bei Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten des Betriebes der G.K. uneigennützig gehandelt hat, so war es ihm dennoch zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben klar, dass in dem von ihm übernommenen Verantwortungsbereich pünktliche Zahlungen unterblieben. Einzige…
…Sämtliche Geschäftsführer waren nach außen uneingeschränkt vertretungsbefugt. Der Beschuldigte war auch in steuerlichen Angelegenheiten nach außen hin uneingeschränkt vertretungsbefugt. M leitete vertriebstechnisch im Jahr 2001 das Projekt "Papierfabrik W" mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ungefähr DM 450.000,--. Dieses Projekt wurde im ersten Halbjahr…
…Angelegenheiten wahrnehmen würden. Nicht maßgeblich sei die formelle Vertretungsbefugnis, sondern alleine die faktische Besorgung. Der Beschuldigte habe durch sein Handeln einen Beitrag zum Versuch geleistet. Auf der subjektiven Tatseite habe der Beschuldigte Vorsatz zu verantworten, weil ihm auf Grund seiner Tätigkeit als Unternehmer seine steuerlichen…
…verhalten (VwGH 26.11.1998, 98/16/0199). Will ein Abgabepflichtiger seine abgabenrechtlichen Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, oder ist er dazu, etwa aufgrund fehlender Sachkenntnisse oder beruflicher Beanspruchung, nicht imstande, kann er die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten auch anderen Personen anvertrauen. Dies befreit ihn jedoch…
…a FinStrG begangen. Der Einleitungsbescheid wurde dem Beschuldigten am 29. April 2005 durch Hinterlegung zugestellt. In der gegen diesen Einleitungsbescheid fristgerecht erhobenen Beschwerde brachte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers (= Bf) im Wesentlichen vor, dass dieser seit mehreren Jahren zunehmend finanzielle Schwierigkeiten in seinem Betrieb…
…der Bf. wisse nicht, warum sein steuerlicher Vertreter die Meldungen nicht gemacht habe, so ist darauf zu verweisen, dass der Umstand, dass der Bf. eine andere Person mit der Besorgung seiner steuerlichen Angelegenheiten betraut hat, ihn nicht generell von seiner finanzstrafrechtlicher Verantwortung befreien kann. Im…
…Willensakt verbindlich im Spruch derart zum Ausdruck zu bringen, dass durch diesen die in Verhandlung stehende Angelegenheit zur Gänze und unter Anführung der angewandten Gesetzesbestimmung einer Erledigung zugeführt wird. So ist im Spruch gegenständlicher Bescheide weder die maßgebliche gesetzliche Bestimmung, nach welcher die Normverbrauchsabgabe bzw…
…stehenden Vertretungshandlungen sowie Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten betreffend der Bw. vom Sachwalter zu besorgen seien, der Wahrnehmung des o. e. Verhandlungstermines durch die Bw. entgegenstehe. Im Zuge zweier Telefonate, beide wurden mittels Aktenvermerkes dokumentiert, gab der steuerliche Vertreter der Bw. u. a. bekannt…