…98/13/0144) zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die unrichtige Geltendmachung der Vorsteuerbeträge) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bei Aufwand der zu fordernden Sorgfalt ihre…
…war nun zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (Abgabe einer Voranmeldung mit zu niedrigem Betrag) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre vor allem gegeben, wenn der Vertreter im Zeitpunkt, in dem er eine Voranmeldung abgeben oder die abgegebene in der…
…dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß § 21 UStG diese…
…zu haben) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Abgabe dieser Voranmeldungen bei Aufwendung der zu fordernden Sorgfalt die Unrichtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen hätte erkennen können. Diesbezüglich hat der steuerliche Vertreter des Bw. in der Berufungsverhandlung dargetan…
…objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (nämlich die Geltendmachung von Vorsteuern in Höhe von € 25.717,32 auf Grund von Rechnungen, in denen eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Subunternehmers angeführt ist) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn die Bw. im Zeitpunkt…
…dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß § 21 UStG diese…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der DJ, vertreten durch N-KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 30. März 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als…
…ausführlicher Schilderung im Vorverfahren, dass das Computerprogramm lediglich den Umstand der Verspätung als Ausgangspunkt für die Vortschreibung des Verspätungszuschlages heranzieht. Die Frage des Verschuldens ist von der Vorwerfbarkeit eines normwidrigen Verhaltens der Persone(en) abhängig, die die Abgabenerklärungspflicht zu erfüllen haben. Wurde objektiv zwar ein…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates…
…vorgebracht, dass das Verwaltungshandeln rechtswidrig sei. Der Berufungsführer (Anm.: im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat) werde als Halter in Anspruch genommen und sei eine persönliche Vorwerfbarkeit der behaupteten Verkehrsordnungswidrigkeit diesem gegenüber nicht erfolgt. Die insofern vorgenommene "Halterhaftung" sei rechtswidrig und verstoße gegen europäische Rechtsgrundsätze. Deshalb…
…Sicht, sondern ausschließlich unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt des § 159 StGB. Der Fokus richtete sich dabei im Kern auf die Vorwerfbarkeit des Verhaltens des Berufungswerbers. ● Im speziellen prüfte das Gericht, ob der Berufungswerber die Zahlungsunfähigkeit der [F_GmbH] grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 159 Abs. 1…
…die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Juli 2008, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Mangels Vorwerfbarkeit der Tat, weil nämlich die österreichische GmbH keinen Vermögens-nachteil erlitten habe und somit in Wahrheit auch keine vGA vorliege, liege auch keine strafbare Handlung des…
…Strafzumessungsgründe zu bemessen. Die Höhe der Strafe wird von der Schuld des Täters bestimmt. Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit der Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens ergibt sich aus der Schwere der Schuld, aus dem…
…gegeneinander abzuwägen. Zu berücksichtigen sind ferner die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters. Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit der Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens ergibt sich aus der Schwere der Schuld, aus…
…dass sich auch ein vernünftiger, durchschnittlich sorgfältiger Mensch in der gleichen Lebenssituation nicht anders verhalten hätte und daher kein Verschulden iSv Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Verhaltens vorliege. Berücksichtigung dabei sollte auch die Kritik der Literatur an der überaus strengen Handhabung des vertret- und entschuldbaren Rechtsirrtums durch…
…Bauleistungen getätigt und sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen inklusive Dezember 2006 abgegeben habe. Schuldhaftes Verhalten setze immer Vorsatz voraus! Schuld bedeute laut deutschem Rechtswörterbuch die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeute, dass der Täter rechtswidrig gehandelt habe, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unter den konkreten Umständen…
…fristgerechten telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt vorab auch ein schriftliches Ansuchen gestellt werde. In diesem Fall könne wohl nicht von einem Verschulden im Sinne einer subjektiven Vorwerfbarkeit ausgegangen werden. Der Bw verkenne keinesfalls, dass die in Rede stehenden Abgaben zum Fälligkeitszeitpunkt durch die Primärschuldnerin nicht…
…fristgerechten telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt vorab auch ein schriftliches Ansuchen gestellt werde. In diesem Fall könne wohl nicht von einem Verschulden im Sinne einer subjektiven Vorwerfbarkeit ausgegangen werden. Der Bw verkenne keinesfalls, dass die in Rede stehenden Abgaben zum Fälligkeitszeitpunkt durch die Primärschuldnerin nicht…
…Juli 2001 zu Unrecht geltend gemacht wurden, hat aufgrund der absoluten Festsetzungsverjährung zu unterbleiben. Verschuldensgrad und Vorwerfbarkeit der Abgabenverkürzungen (Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2001 und 2002; siehe oben Punkt 2.2 und 2.3): In einem zweiten Schritt werden alle Feststellungen 2001 und 2002 daraufhin zu…
…die richtige Festlegung der Steuerschuld sich ergeben würde, dass er aufgrund dieser Pfändungen keine offenen Steuerschulden habe. Daher sei das Straferkenntnis, sowohl was den strafbestimmenden Wertbetrag als auch was die Vorwerfbarkeit des Verhaltens anlangt, zu Unrecht ergangen. Auf Basis der vorliegenden Eingaben des Masseverwalters hätte…