…Auskunft des Finanzamtes. Dem Beschuldigten wurde beim LG K. telefonisch die Faxnummer von Dr. N.N1. (Tel.Nr.) bekannt gegeben. Der Beschuldigte hat daraufhin dem Vorsitzenden des erkennenden Spruchsenates 1, Dr. N.N1., am 05.07.2006, sohin einen Tag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung…
…der Spruchsenatsverhandlung zu verweisen. Das reine Vorbringen einer Ortsabwesenheit in Folge einer Reise, ohne Nachweis eines zwingenden Reisegrundes kann nicht als begründetes Hindernis im Sinne des § 126 FinStrG gewertet werden. Auffällig ist in diesem Zusammenhang das Vorbringen, die Reise bereits 2 Monate vor der Verhandlung…
…einen unabhängigen Spruchsenat gemäß § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG iVm § 167 Abs. 3 FinStrG, 4. auf Vertagung der nunmehr für 09.05.2005 anberaumten mündlichen Verhandlung vor einem Einzelbeamten bis zur Entscheidung über die Antragspunkte 2., 3. und 5., 5. auf Stattgebung des Antrags…
…entsprechende Feststellungen des Erstsenates liegen aber nicht vor. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat hat MN trotz ausdrücklicher Belehrung durch den Vorsitzenden, dass er u.a. die Aussage über Fragen, deren Beantwortung ihn bzw. seiner Ehegattin der Gefahr einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde…
…zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist. Am 10. Juni 2009 wurde von einem Organwalter des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr dem Vorsitzenden telefonisch bestätigt, dass in der Asservatenkammer in zwei Schachteln tatsächlich beschlagnahmte Buchhaltungsunterlagen gelagert sind. Es wurde zugesagt, diese Unterlagen noch vor der Verhandlung zu…
…Februar 2003 sei keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben worden. Es habe daher seitens des Referates eine Schätzung erfolgen müssen. Der Beschuldigte habe sich zwar vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 19. April 2004 gerechtfertigt, sei jedoch zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen. In seiner seinerzeitigen Rechtfertigung habe er…
…werden. Der Bw. hat im Vorverfahren im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat vom 27. Juni 2006 (FSRV) eingestanden, dass ihm seine Verpflichtung zur Berechnung und Abfuhr der Lohnabgaben im Prinzip bekannt gewesen ist. Da ihm jedoch das Betriebskapital durch Pfändungen des Finanzamtes laufend…
…hätten. Zur Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages führte der Beschuldigte aus, "dies dürfte stimmen." Nunmehr handhabe er es so, dass er seinem Steuerberater regelmäßig seine Kontoauszüge übergebe, damit dieser seine Einkünfte genau nachvollziehen und kontrollieren könne. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen am…
…bei der vorliegenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, komme daher auch einer unzulässigen "Doppelverwertung" gleich. Der Stellungnahme wurde das Erkenntnis des Spruchsenates vom 21. September 2007, SN 2007/00041-001, beigelegt. 1.3. Mündliche Berufungsverhandlung vor dem gesamten Senat: In der am 28. April 2009 abgehaltenen mündlichen…
…des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Baden Mödling vom 20. September 2011, SpS, nach der am 15. Mai 2012 in Anwesenheit der Beschuldigten, der Amtsbeauftragten ABsowie der Schriftführerin E.M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung der…
…M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates wie folgt abgeändert: I.) P.S (Bw.) ist schuldig, er hat im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling als unbeschränkt haftender Gesellschafter der Fa. P…
…Ausdehnung des Strafverfahrens hinsichtlich der Einzelfirma und die Einleitung des Strafverfahrens gegen die Zweitbeschuldigte GmbH erfolgt. Die Bw. habe sich im Vorverfahren als auch in der Verhandlung vor dem Spruchsenat nicht schuldig bekannt und hierzu ausgeführt, dass die Beanstandungen betreffend die Verrechnung zwischen der GmbH…
…mangelhaft aufzuheben und dem Spruchsenat aufzutragen, nach neuerlicher Verhandlung unter Ladung des Berufungswerbers über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe abzusprechen. In der mündlichen Verhandlung vom 15. Oktober 2013 wurde das Vorliegen der subjektiven Tatseite bestritten und eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede gestellt wird. Der Bw…
…Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat verzichtet habe. Bei der Strafbemessung habe der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, das Geständnis und die volle Schadensgutmachung gewertet, dem sei kein Umstand erschwerend gegenübergestanden. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Strafberufung des Beschuldigten vom…
…gewesen. Der Bw. habe sich weder im Vorverfahren noch in der mündlichen Verhandlung schuldig im Sinne der ihm angelasteten fahrlässigen Abgabenverkürzung bekannt. Die Feststellungen seien daher aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens, nämlich insbesonders durch die Einvernahme der Zeugin F. (Betriebsberaterin der Fa. S-GmbH) sowie der…
…1 EStG hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Dazu hat sich der Bw. in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat grundsätzlich geständig…
…gegeben erachte. Der letzte unrichtige Abgabenbescheid ist am 2. Mai 2008 ergangen, daher war Prüfungsgegenstand lediglich die Verfassung des Bw. vor diesem Zeitpunkt. In der mündlichen Verhandlung vom 14. Februar 2012 vor dem Unabhängigen Finanzsenat wurde ergänzend ausgeführt, dass die psychische Krankheit des Bw. bereits…
…trotz ordnungsgemäßer Zustellung unentschuldigt zur Verhandlung vor dem Spruchsenat nicht erschienen, sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit zu entscheiden gewesen sei. Über die näheren persönlichen Verhältnisse des Bw. könnten mangels Angaben keine Feststellungen getroffen werden. Er sei finanzbehördlich unbescholten und ohne Sorgepflichten. Der Bw…
…der Einzahlung jedoch keine Verrechnungsweisung angegeben habe, seien diese Beträge nicht als Umsatzsteuerbeträge gebucht worden, sondern auf die Schulden angerechnet worden. Dies sie jedoch dem Bw1 nicht bewusst gewesen. Bewiesen sei dieser Umstand durch die Aussage des Bw1 in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat…
…soweit dies im Interesse der Rechtspflege und einer zweckentsprechenden Verteidigung notwendig ist. Dazu wird angemerkt, daß ein Antrag gemäß § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG auf Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses durch einen unabhängigen Spruchsenat unter der Voraussetzung einer Zweckmäßigkeit gestellt…