…Vorteile aus der gegenständlichen Mitarbeiterbeteiligung zugerechnet bzw. ob diese im Wege des Lohnsteuerabzuges berücksichtigt - und gegebenenfalls in welcher Höhe diese besteuert - worden seien. Diese Anfrage blieb unbeantwortet. Der Bw. teilte dem Finanzamt per Fax am 19. Februar 2007 mit, dass ihm keine sein früheres Dienstverhältnis…
…und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis; Voraussetzung für die Einordnung von Einkünften unter diese Bestimmungen ist, dass der Bezug oder Vorteil ohne Rücksicht auf die äußere Form, in der er gekleidet ist, dem Empfänger wegen eines Dienstverhältnisses zukommt bzw. seine Wurzel im Dienstverhältnis…
…a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist demnach ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis. Zu den Vorteilen aus einem bestehenden Dienstverhältnis gehört das Entgelt für "aktive…
…Arbeit (§ 25), die -im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2) -aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Eine Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach dieser Ziffer hat zu unterbleiben…
…25), die -im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), -aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Eine Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach dieser Ziffer hat zu unterbleiben, wenn…
…25), die -im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), -aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Eine Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach dieser Ziffer hat zu unterbleiben, wenn…
…Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Dazu zählen auch Pensionszusagen, wenn sie ganz oder teilweise anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf…
…die tatsächliche Verköstigung im Haushalt desselben. In Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat und in der Folge vor dem Verwaltungsgerichtshof war nicht entscheidend, ob neben diesen eingestandenen Vorteilen aus dem Dienstverhältnis noch weitere Bezüge zugeflossen sind. Dies aus dem einfachen Grund, dass für die in dem…
…nach Abs. 5 nicht zu, hat er Anspruch auf einen Pensionistenabsetzbetrag bis zu 400 Euro jährlich, wenn er Bezüge oder Vorteile im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 oder 2 für frühere Dienstverhältnisse, Pensionen und gleichartige Bezüge im Sinne des § 25 Abs. 1 Z…
…ausgabenseitiges Unternehmerrisiko bestanden. Außerdem sei schon vor Beendigung der aktiven Tätigkeit kein Dienstverhältnis vorgelegen, sodass die strittigen Zahlungen nicht unter "Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis" zu subsumieren seien, auch wenn sich die Höhe der Zahlungen am Gehaltsschema eines Beamten der Bundeshauptstadt Wien orientierten…
…3 lit. d EStG 1988 sind die Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 (Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis) einbehalten oder zurückgezahlt wurden, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Einnahmen sind nach § 19…
…EStG berücksichtigt, weil es sich hierbei gem. § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG um Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis handelt, welche einen Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG) begründen. Es bestand damit auch kein Anspruch auf den Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag gem. §…
…ob es sich um eine Einkunftsquelle oder eine Voluptuarbetätigung handelt. Neben der Einkunftsquelleneigenschaft ist ggfs. zudem zu klären, welcher Einkunftsart die erzielten Einkünfte zuzuordnen sind. Anders als die Bezüge und Vorteile aus dem früheren Dienstverhältnis zur Universität, die gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit…
…Folgeprovisionen setzen den Abschluss eines Versicherungsvertrages, der vom Versicherungsangestellten noch in seiner aktiven Dienstzeit getätigt wurde und somit eine Leistung der Aktivzeit darstellt, voraus. Folgeprovisionen unterliegen daher als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1998 der Einkommensteuer…
…EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehören auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile…
…rechtlich wie folgt zu beurteilen: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) sind gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 25 Abs. 2 EStG 1988 ist es bei den Einkünften im Sinne des Abs…
…Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Den Dienstgeberbeitrag haben gemäß § 41 Abs. 1 FLAG alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Nach Abs. 2 leg.cit. sind Dienstnehmer Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs…
… 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 die Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach lit. b leg. cit. sind weiters Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile von Personen, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) umfasst Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988). Der Begriff "Bezüge und Vorteile" ist weit auszulegen und umfasst alle Einnahmen und geldwerten Vorteile, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis iSd …