9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988) 9.1 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988) 9.1.1 Allgemeines Rz 645: Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne…
…nichtselbständiger Arbeit (§ 25). Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 25 Abs. 2 EStG 1988 ist es bei den Einkünften im Sinne des Abs. 1 unmaßgeblich…
…Vorteile aus der gegenständlichen Mitarbeiterbeteiligung zugerechnet bzw. ob diese im Wege des Lohnsteuerabzuges berücksichtigt - und gegebenenfalls in welcher Höhe diese besteuert - worden seien. Diese Anfrage blieb unbeantwortet. Der Bw. teilte dem Finanzamt per Fax am 19. Februar 2007 mit, dass ihm keine sein früheres Dienstverhältnis…
…steuerrechtlichen Dienstverhältnisses" Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 ist ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 1 und 2 EStG 1988. Die gesetzliche Definition des Dienstverhältnisses ist…
…Beurteilung 4.1. Verhältnis der Einkunftsarten zueinander / Endbesteuerungswirkung Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 stellen "Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Gemäß § 27 Abs. 1 EStG 1988 iVm § 27 Abs. 2 Z 2…
…für das Wettbewerbsverbot unter die Bezüge und sonstigen Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis einzureihen ist (Vgl. BFGH-Urteil vom 13.02.1987, VI R 230/83, BStBl.1987 II S. 386). Auch der Veranlassungszusammenhang (Vgl. Punkt 4.3.2. ) mit dem ehemaligen Dienstverhältnis spricht dafür…
…13/0220). Rz 7953a: Entschädigungen, die ein Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch dann aufrecht…
…BV-Kassen) einschließlich der Bezüge und Vorteile im Rahmen der Selbständigenvorsorge nach dem 4. und 5. Teil des BMSVG sind zwar gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aber keine Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis im Sinne des …
…Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 ist ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis. Unter § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 fallen alle Bezüge und Vorteile aus dem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis, wie zB Gehälter, Löhne, Provisionen…
…Vorteile aus ausländischen Pensionskassen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 vorliegen, welche als laufender Lohn steuerlich zu erfassen seien. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde seitens der steuerlichen Vertretung der Bf. nochmals darauf verwiesen, dass das Vorsorgeguthaben aus dem Dienstverhältnis…
…im Widerspruch zur Entscheidung VwGH 27.5.2025, Ro 2025/15/0004. Andererseits seien im Lohnzettel auch Sparzinsen als Vorteil aus dem (früheren) Dienstverhältnis berücksichtigt worden, obwohl diese von der Bank bereits mit 25 % Kapitalertragsteuer versteuert worden seien. Es könne sich bei Sparzinsen schon begrifflich…
…auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis; Voraussetzung für die Einordnung von Einkünften unter diese Bestimmungen ist, dass der Bezug oder Vorteil ohne Rücksicht auf die äußere Form, in der er gekleidet ist, dem Empfänger wegen eines Dienstverhältnisses zukommt bzw. seine Wurzel im Dienstverhältnis…
…a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist demnach ein bestehendes oder früheres Dienstverhältnis. Zu den Vorteilen aus einem bestehenden Dienstverhältnis gehört das Entgelt für "aktive…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Arbeitslosengeldern und Notstandshilfe handelt es sich um Ersatzeinkommen, welche unmittelbar vom vorangehenden Bruttoeinkommen abhängig sind und in einem bestimmten Verhältnis zu diesem stehen…
…auf österreichischen Schıffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2) - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), - aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Im Gegensatz zum vorletzten Teilsatz ist dem DBG eine derartige Aussage - für die Fälle der bloßen wirtschaftlichen Zugehörigkeit - nicht…
…Arbeit (§ 25), die -im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2) -aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Eine Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach dieser Ziffer hat zu unterbleiben…
…25), die -im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist (Z 2), -aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Eine Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach dieser Ziffer hat zu unterbleiben, wenn…