BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch LBG WT- und BeratungsgmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 bis 1998 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den…
…auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, während die Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Abgabenbehörde erster Instanz gehört. Da im gegenständlichen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vorsteueraufteilung durch die zitierte Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates festgelegt sind, ist es zweckmäßig, wenn das Finanzamt die…
…3 UStG 1994. Ab dem Jahr 2002 wechselte sie hinsichtlich der Vorsteueraufteilung betreffend den hoheitlichen Bereich (nicht abzugsfähig) und betreffend ihre Betriebe gewerblicher Art (abzugsfähig) von der von ihr bisher gewählten Methode (d.i. die Ermittlung der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen Gebäude und Gegenstände für…
Fraglich ist lediglich, ob eine auf Vorteilszuwendung gerichtete Willensentscheidung durch die Gesellschaft vorlag. Dafür bedarf es des Wissens und Wollens der Körperschaft (bzw ihrer maßgeblichen Organe) um eine bestimmte Vorteilszuwendung (VwGH 23. 11. 1977, 410, 618/77). Daher ist ein entsprechenden Verhaltens der Organes erforderlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. B., vom 14. Jänner 2004 sowie vom 22. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Umsatzsteuer 2002 und vom 26. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NN GmbH & Co KG als Rechtsnachfolgerin der NN AG, in W, im Streitzeitraum in P, nunmehr vertreten durch KPMG, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 12. Jänner 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften vom 26…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch die Steuerberater, vom 7. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte, vom 8. September 2004 betreffend Umsatzsteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Marktgemeinde SO, vom 1. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Jänner 2005 betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorsteuer wird mit €…
Im übrigen wird auch im Falle eines - hier nicht gegebenen - Nebenerwerbs nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern muss darüber hinaus…
…Das prozentuelle und für die Vorsteueraufteilung maßgebende Verhältnis laute daher: | Büro | 25,83 % | Vermietung | 17,28 % | Wohnung privat | 56,89 % Ferner könnten Aufwendungen für die Beleuchtung (1.669,61 €) und die Kaminanlage (4.711,93 €) als privat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Messing Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 5, vom 10. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. Juli 2005 betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Dabei wird davon ausgegangen, dass nach der Richtlinie der volle Vorsteuerabzug zusteht. Die daraus gezogenen Schlüsse sind jedoch schon deswegen unzutreffend, weil (wie bereits ausgeführt) auch nach der Richtlinie nur der anteilige Vorsteuerabzug zusteht. Eine diesbezügliche innerstaatliche Umsetzung mit einer Technik, die grundsätzlich nach der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 21. Oktober 2004 der SP, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 6. Oktober 2004 betreffend Umsatzsteuer 2002 und 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung stellte die Prüferin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Adr1, vertreten durch Stb., Adr2, vom 30. August 2005 bzw. 22. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 29. April 2005 bzw. 9. Dezember 2005 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für die Zeiträume Dezember 2004 bis…
Die Bw hat die Bauleistungen an den grundbücherlichen Eigentümer, die b , erbracht. Die Rechnung wurde aber nicht an den Empfänger, sondern an Dr. I fakturiert. Der Erwerber hat die fertig sanierte Wohnung dann von der b zu einem Fixpreis erworben. Die Ausgangsrechnung Nr 5 vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des L, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 entschieden: Die Berufungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2004, sowie betreffend Umsatzsteuer 2000, 2001, 2002…
…Rechnungen ebenso bei wie 3 Rechnungen aus dem Jahr 2006, wonach in der österreichischen Ärztezeitung Anzeigen geschaltet wurden. Zur Vorsteueraufteilung der Rechnung betreffend die Fernwärmeleitung wurde angeführt, dass dieser eine Verrohrung der Garage mit theoretischen Anschlussmöglichkeiten der Mietobjekte z und sc zu Grunde liegen würden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 1. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 28. Juni 2011 betreffend Umsatzsteuer 2008 und 2009 sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für 2009 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K B, Adresse, vertreten durch Stb OEG, Adress1, vom 21. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 6. Mai 2005 betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des G, vom 22. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vom 7. August 2007 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuersteuer 2006 entschieden: Die Berufung betreffend Umsatzsteuer 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006…