…dem erkennenden Senat vorliegende Aktenvorgang lässt nicht erkennen, ob bzw. dass Ermittlungen durchgeführt worden sind, die sich mit der zu klärenden Frage des Vorliegens eines drohenden unersetzbaren Schadens auseinandersetzen. Erst wenn die oben dargestellten gesetzlichen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung geprüft wurden und vorliegen…
…Aussetzungsanträgen einen drohenden unersetzbaren Schaden durch die sofortige Vollziehung der vier angefochtenen Entscheidungen geltend gemacht und im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren ausschließlich dahingehend argumentiert. Die belangte Behörde stellte in den Erstbescheiden zum jeweiligen Aussetzungsverfahren mit folgendem Wortlaut sowohl die Gefahr eines unersetzbaren Schadens als auch das Vorliegen…
…Berufungsvorbringens zu prüfen sind (VwGH 26.02.2004, 2003/16/0018). Im verfahrensgegenständlichen Fall hat der Bf in seinen Aussetzungsanträgen einen drohenden unersetzbaren Schaden durch die sofortige Vollziehung der fünf angefochtenen Entscheidungen geltend gemacht und im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren ausschließlich dahingehend argumentiert. Des Weiteren wurde vorgebracht…
…Berufungsvorentscheidung von einem drohenden unersetzbaren Schaden aus. Daher wäre dem Antrag statt zu geben gewesen. Art. 244 Abs. 2 ZK beinhalte keinen Ermessensspielraum. Bejahe die Zollbehörde den unersetzbaren Schaden, sei gemäß Alexander in Witte, Zollkodex Art. 244 Rz 38, auszusetzen. Wenn auch nur eine der…
…da auf Grund seiner gegen den Abgabenbescheid ergangenen Berufung eine Mitteilung des Zollamtes ergangen sei, dass über diese Berufung erst nach Durchführung des Finanzstrafverfahrens abgesprochen werde. Das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens wird vom Berufungswerber mit der drohenden Vollziehung und der Pfändung seiner Bezüge bis auf…
…dass eine Sicherheit nicht geleistet werden kann, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen, auf. Mit Bescheid vom 28. April 2010 wies das Zollamt Wien vorstehenden Antrag des Bf. auf Aussetzung der Vollziehung ab, mangels Vorliegen eines unersetzbaren Schadens und da keine…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen; diesbezüglich werde auf die Vorbringen in der Beschwerde verwiesen. Die Richtigkeit der nachträglich erfolgten Aussagen der beiden Passagiere werde in Frage gestellt. Darüber hinaus liege die Voraussetzung eines unersetzbaren Schadens im Falle der sofortigen Vollziehung vor…
…Schaden führe oder die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers vernichte. Ein reiner Geldschaden reiche nach der allgemeinen Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich nicht aus. Als Berufungsgrund sei in erster Linie der durch die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer entstehende Zinsverlust angeführt worden. Dieses Vorbringen könne einen drohenden unersetzbaren Schaden…
…dass die Voraussetzungen dafür vorliegen (VwGH 27.09.1999, 98/17/0227). Den Ausführungen des Bf. ist zu entnehmen, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und wegen des Entstehens eines unersetzbaren Schadens im Falle der Einhebung…
…Berufungsvorentscheidung von einem drohenden unersetzbaren Schaden aus. Daher wäre dem Antrag statt zu geben gewesen. Art. 244 Abs. 2 ZK beinhalte keinen Ermessensspielraum. Bejahe die Zollbehörde den unersetzbaren Schaden, sei gemäß Alexander in Witte, Zollkodex Art. 244 Rz 38, auszusetzen. Wenn auch nur eine der…
…sich alleine aber nicht geeignet, das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die vom Bf. begehrte Aussetzung der Vollziehung zu belegen. Dem Vorbringen des Bf. ist auch nicht zu entnehmen, warum die Gefahr der Entstehung eines unersetzbaren Schadens nicht durch andere Maßnahmen, wie etwa durch die…
…angefochtenen Entscheidung bestehen oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Liegt eine der beiden Voraussetzungen vor, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Vollziehung (VwGH vom 26.2.2004, 2003/16/0018). Der Bf. macht das Vorliegen beider vorgenannter Voraussetzungen geltend. Begründete Zweifel…
…in seiner Vermögenssituation bedrohlich wäre, ohne, auf seine eigene spezielle Situation abgestellt, durch Vorlage entsprechender Beweismittel, die Ursächlichkeit des drohenden unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung überzeugend darzulegen. Der Beschwerde war der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 4. Mai 2004
…in seiner Vermögenssituation bedrohlich wäre, ohne, auf seine eigene spezielle Situation abgestellt, durch Vorlage entsprechender Beweismittel, die Ursächlichkeit des drohenden unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung überzeugend darzulegen. Der Beschwerde war der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 4. Mai 2004
… 212a Bundesabgabenordnung (BAO) mit der Begründung, dass keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestünden und auch keine Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorlägen, abgewiesen. Der Antrag war unter Hinweis auf das anhängige Berufungsverfahren eingebracht worden. In der gegen den Bescheid erhobenen Berufung hat der…
…handelt es sich um eine begünstigende Bestimmung, weshalb der Abgabepflichtige aus eigenem und überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen hat, dass die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen. Der Zollschuldner hat substantiiert darzulegen, dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbaren Schaden entsteht. …
…dieses Finanzstrafverfahrens das Abgabenverfahren innegehalten habe. Betreffend den drohenden unersetzbaren Schaden habe das Zollamt kein ausreichendes Ermittlungsverfahren durchgeführt und völlig unberücksichtigt gelassen, dass der Bf. im Rahmen des Privatkonkursverfahrens zur Erfüllung eines bereits bewilligten Zahlungsplanes - die Kopie des entsprechenden Gerichtsbeschlusses vom Dat. lag bei - verpflichtet…
…Vollziehung der mit dem vorgenannten Bescheid eingeforderten Einfuhrzollschuld ab. In der Begründung wurde ausgeführt, dass auf Grund des Ermittlungsergebnisses keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestünden und auch keine Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorlägen. Die von Masseverwalter Rechtsanwalt Dr. A…
…und zwar mit der Begründung, dass die Zollbehörde auf Grund der Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung hätte und auch keinerlei Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorlägen. Gegen diese (dem Bf. am 31.1.2003 zugestellte) Entscheidung des Hauptzollamtes Wien (Art…
…und zwar mit der Begründung, dass die Zollbehörde auf Grund der Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung hätte und auch keinerlei Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorlägen. Gegen diese (dem Bf. am 31.1.2003 zugestellte) Entscheidung des Hauptzollamtes Wien (Art…