…2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Zell am See, vertreten durch Mag. Bernhard Berauer, vom 17. März 2011 betreffend die vorläufige Veranlagung der Umsatzsteuer für 2009, 2010 und 2011 gemäß § 200 Abs. 1 BAO entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs…
…erfolgt. Die entsprechenden Vorsteuern wurden in der Umsatzsteuererklärung 1998 geltend gemacht. und im vorläufigen Umsatzsteuerbescheid vorerst zum Abzug zugelassen. Nachdem die Berufungsentscheidung betreffend Vorjahre vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben und ausgesprochen wurde, dass die für die erbrachten Leistungen abziehbare Vorsteuer in den Vorjahren zu gewähren sei. Die…
…das Finanzamt hat jedoch im Umsatzsteuerbescheid 1999 keine Konsequenzen gezogen, die im Zusammenhang mit den Baukosten der Arbeitsgemeinschaft standen (TZ 3,7 BP-Bericht; vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1999; endgültiger Umsatzsteuerbescheid 1999; Umsatzsteuererklärung 1999). Da die Bw entgegen dem Mängelbehebungsauftrag den Mangel der fehlenden Begründung der Berufung…
…21. Dezember 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Stadt betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1999 bis 2005 entschieden: Umsatzsteuer 1999-2001: Die Berufung vom 4.1.2007 wird als zurückgenommen erklärt. vorläufige Umsatzsteuerbescheide 2002-2005 (Berufung vom 21.12.2007): Die Bescheide werden dahingehend abgeändert…
…BP-Bericht), das Finanzamt hat jedoch im Umsatzsteuerbescheid 1998 keine Konsequenzen gezogen, die im Zusammenhang mit den Baukosten der Arbeitsgemeinschaften standen (TZ 5-6 BP-Bericht; vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1998 vom 13.7.2000; endgültiger Umsatzsteuerbescheid 1998 vom 1.12.2006; Umsatzsteuererklärung 1998 ). Weder die Berufung…
…das Finanzamt hat jedoch im Umsatzsteuerbescheid 1998 keine Konsequenzen gezogen, die im Zusammenhang mit den Baukosten der Arbeitsgemeinschaften standen (TZ 3 und 6 BP-Bericht; vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1998; endgültiger Umsatzsteuerbescheid 1998; Umsatzsteuererklärung 1998 ).Weder die Berufung noch das Schreiben der Bw vom 25.10.2007…
…das Finanzamt hat jedoch im Umsatzsteuerbescheid 2000 keine Konsequenzen gezogen, die im Zusammenhang mit den Baukosten der Arbeitsgemeinschaft standen (TZ 3 und 5 BP-Bericht; vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 2000; endgültiger Umsatzsteuerbescheid 2000; Umsatzsteuererklärung 2000 ). Weder die Berufung noch das Schreiben der Bw vom 7.11.2007…
…positiver Einkünfte aus anderen Quellen leicht zu verkraften sind Es entspricht der Aktenlage, dass im Einkommensteuerbescheid 1999 in Bezug auf die Vorläufigkeit der Veranlagung tatsächlich lediglich die automationsunterstützte Begründung ausgewiesen ist, aber vor Durchführung der Veranlagung 1999 erfolgten die zu diesem Zeitpunkt bereits möglichen Erhebungen…
…Sicherheit prognostizieren lasse, ob in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtüberschuss zu erwarten sei. Während dieser Beobachtung seien die Abgaben vorläufig festzusetzen. Mit Schreiben vom 8. September 2009 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Gegen die…
…Im Hinblick auf den Umstand, dass der Umfang der Abgabepflicht noch nicht in genauer Höhe feststand, erfolgte die Vorschreibung vorläufig. Im Rahmen der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen schätzte das Finanzamt die Höhe der Betriebskosten gemäß § 184 BAO mit € 10.000,00 jährlich. Gegen diesen Bescheid…
…stellt die Mitteilung von der Anzeige an die Staatsanwaltschaft keinen Bescheid iSd § 152 FinStrG dar. Weiterhin ist auch gegen den Bescheid über die vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig; vgl. VwGH 6.3.1962,1596/59 [R54(1)/1]. Sollte die Finanzstrafbehörde…
…in Höhe von Euro 22.730,39 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Am 17.3.2008 erfolgte eine Anfrage an die Bescheidadressatin um Bekanntgabe des tatsächlichen Bruttoentgeltes inkl. aller Nebenkosten für die letzten drei Jahre. Mit Fax vom 19.3.2004 wurde mitgeteilt…
…Abgabenbehörde erster Instanz erließ in der Folge einen Feststellungsbescheid, der in Anwendung des § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erging. Die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurde mit 0,00 festgestellt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht…
…der Veranlagung zur Einkommensteuer - mit gemäß § 200 Abs. 1 vorläufigem Bescheid - wurde der Verlust nicht anerkannt. In der Begründung des Bescheides wurde auf jene "des Vorjahresbescheides/der Berufungsvorentscheidung" verwiesen. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 wurde vorgebracht, dass die Aufwendungen - wie schon in den…
…Schätzung des Grundanteiles an den Gesamtkosten mit 25 % liege über dem in Wien "bei derartigen Objekten" üblichen Satz (von 20 %) und werde für zutreffend gehalten. Der bekämpfte Bescheid erging zwar gemäß § 200 BAO vorläufig, inhaltlich wurden aber die in den Steuererklärungen erfolgten Angaben zugrunde gelegt…
…Wien betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Bescheid vom 2. September 2005 wird gemäß § 200 Bundesabgabenordnung, (BAO) für vorläufig erklärt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In Punkt Erstens des Kaufvertrages vom 28. Jänner 2005 verkauft und übergibt die E. an die J.H…
…M , S, Ü, H und R Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Strittig ist, ob das Finanzamt berechtigt war, nach Durchführung einer Außenprüfung - wiederum - vorläufige (§ 200 Abs. 1 BAO) Bescheide zu erlassen. Im Außenprüfungsbericht vom 20. Februar 2006 wurde ua. festgestellt, dass es sich bei der…
…aus der Aktenlage noch aus der Begründung des Bescheides, welchen das Finanzamt (am 18. Juni 2002) unter Anwendung des § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassen hat, geht hervor, worin das Finanzamt bei der ursprünglichen Abgabenfestsetzung eine Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 erblickt hat…
…Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausbezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln…
…wurde mit Bescheid vom 17. Oktober 1994 die Umsatzsteuer (USt) für das Jahr 1993 mit einem Überschuss von 759.347,00 S gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt. Eine Begründung zu diesem Bescheid ist unterblieben. Die gesonderte Begründung vom 18. Oktober 1994 bezieht sich…