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UFSL RV/0057-L/07Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2008

…Berufung angeschlossen war das Original des Vordruckes NeuFö 3, unterfertigt am 28.4.2005 vom Berufungswerber; unter Angaben zum Betrieb heißt es: XXX. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. In der Begründung wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Vorlage der Grunderwerbsteuererklärung erst nach…

UFSL RV/0125-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2007

…im Sinne des § 292 BAO ergangen ist. In diesem Fall hat die belangte Behörde argumentiert, die Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Rechtsmittelverfahren sei ein Ereignis im Sinne des § 295 a BAO; der VwGH ist dieser Argumentation allerdings entgegengetreten): Gemäß § 1 Z. 2 NeuFöG wird…

UFSL RV/0123-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2007

…für die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes antragsgemäß festsetzte; für die Übertragung der übrigen Grundstücke wurde die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nach einer Verhältnisrechnung ermittelt und entsprechend berechnet. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird sinngemäß ausgeführt: Die Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Berufungsverfahren…

UFSL RV/0712-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…Schaffung der Voraussetzungen wäre nur in dem im § 4 Abs. 4 NeuFöG beschriebenen Fall zulässig (vgl. das Erkenntnis vom 26. Juni 2003, Zl. 2000/16/0362). Daraus wiederum ist zu folgern, dass die Nichtvorlage des amtlichen Vordruckes die Abgabenbefreiung ausschließt. Linz, am 31. August 2007

UFSI RV/0799-I/12Betriebsübertragung, nachträgliche Vorlage des Vordruckes NeuFö 3: die rechtzeitige Vorlage des Antrages im Vorhinein ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Begünstigung nach NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2013

…an der rechtzeitigen Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Vorhinein, dann ist bereits aus diesem Grund die begehrte Grunderwerbsteuer-Befreiung zu versagen, da ein als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierendes Formerfordernis nicht erfüllt wurde, das im Nachhinein - gegenständlich durch die verspätete Vorlage erstmals mit der…

UFSL RV/1029-L/06Übergabsvertrag, gemischte Schenkung, Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2009

…der Abgabenbegünstigungen die ordnungsgemäße und vollständige Erklärung NeuFö 3 eine materielle Voraussetzung darstellen, selbst durch spätere Nachreichung dieser Erklärung der Mangel nicht mehr beseitigt werden. Die nachträgliche Vorlage des wenn auch vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes im Zuge des Berufungsverfahrens führt daher nicht zum Eintritt der…

UFSW RV/0116-W/07Versagung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 5a Abs.2 Z 2 NeuFöG wegen verspäteter Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 in Original
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…§ 91 b ff Gerichtsorganisationsgesetz entspricht, stellen die darin gespeicherten Urkunden, bis zum Nachweis des Gegenteils, Originalurkunden dar. Im vorliegenden Fall war daher mangels rechtzeitiger Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original, die Gewährung der begehrten Grunderwerbsteuerbefreiung zu versagen. Dies deshalb, weil dadurch ein als materiell…

UFSL RV/0906-L/07Vordruck NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…Vorbringen hinsichtlich des NeuFöG wurde nicht Rechnung getragen. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird ergänzt, dass eine gesetzliche Bestimmung, wonach die Anträge gemäß NeuFöG bzw. der Vorlage der Vordrucke rechtzeitig mit der Abgabenerklärung zu erfolgen haben, nicht existiere, sondern die Abgabenbefreiung gemäß NeuFöG bis zur…

UFSW RV/2661-W/06Bei Betriebsübertragungen ist die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulares NeuFö 3 materielle Voraussetzung für die Befreiung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…die Vorlage einer Kopie ist nicht ausreichend. Noch weniger reicht es, wenn es sich bei dieser Kopie um eine solche eines falschen Vordruckes handelt, welcher noch dazu - es wurden keinerlei Abgabenbegünstigungen beantragt - nicht vollständig ausgefüllt ist. Durch die Nachreichung des amtlichen Vordruckes NeuFö 3 erst…

UFSW RV/2659-W/06Bei Betriebsübertragungen ist die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulares NeuFö 3 im Original materielle Voraussetzung für die Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…vorliegenden Fall war daher mangels rechtzeitiger Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original die Gewährung der begehrten Grunderwerbsteuerbefreiung zu versagen. Dies deshalb, weil dadurch ein als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierendes Formerfordernis nicht erfüllt worden ist. Es ist nicht bloß ein Formgebrechen im Sinne des …

UFSI RV/0029-I/08Bäuerliche Übergabe: Strittig ist Beurteilung des "Wohnungswertes" als sonstiges Grundstück, die Bewertung des Ausgedinges und die Begünstigung nach dem NeuFöG, wenn das NeuFö 3 nicht rechtzeitig im Original vorgelegt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

…nicht erhoben. Entgegen dem Dafürhalten des Bw kommt diesfalls eine nachträgliche Sanierung einer dieser materiell-rechtlichen Voraussetzungen, die schon im Vorhinein vorliegen müssen, nicht in Betracht. Fehlt es daher wie im Berufungsfall an der rechtzeitigen Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original im Vorhinein, dann…

UFSW RV/2396-W/07Wird der amtliche Vordruck (NeuFö3) gemeinsam mit der Urkunde über das Rechtsgeschäft (bei der Online-Anzeige) im Urkundenarchiv gespeichert und ist der zuständigen Behörde der Zugriff auf diese Urkunde ermöglicht, ist eine gesonderte körperliche Übersendung des amtlichen Vordrucks nicht mehr erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

… 4 NeuFöG als Voraussetzung für die Befreiungen nach dem NeuFöG verwendeten Begriffe "erklärt" und "bestätigt" davon auszugehen ist, dass jeder Behörde bzw. jeder Dienststelle jeweils ein Original des amtlichen Vordruckes NeuFö 3 vorzulegen ist. Eine Kopie des Originales ist nicht ausreichend. Fraglich ist im gegenständlichen…

UFSW RV/1654-W/11Betriebsübertragung - keine Befreiung nach dem NeuFÖG bei Vorlage einer Kopie des NeuFÖG-Formulares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

… 10 Abs. 1 GrEStG und auch die Frist zur Vorlage des Vordruckes hat demnach am 15.10.2011 geendet. Der Berufungswerber hat den für die Gewährung der begehrten Begünstigung erforderlichen Vordruck NeuFö 3 innerhalb dieser Frist dem Finanzamt nicht vorgelegt, sondern erst nach Einbringen der…

UFSL RV/1430-L/10Neugründungsförderung, Aufstockung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…Februar 2008, UFS, Zl. RV/2197-W/07). Im vorliegenden Fall war daher mangels rechtzeitiger Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original, die Gewährung der begehrten Grunderwerbsteuerbefreiung zu versagen. Dies deshalb, weil dadurch ein als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierendes Formerfordernis nicht erfüllt worden ist…

UFSI RV/0356-I/09Formular NeuFö 3 ist im Vorhinein im ORIGINAL vorzulegen, Faxkopie genügt nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen, im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung vorliegen (VwGH 29.3.2007…

UFSW RV/2656-W/12Vorlage des Vordrucks NeuFö3 erst im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013

…rechtzeitiger Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original die Gewährung der begehrten Grunderwerbsteuerbefreiung jedenfalls zu versagen war. Dies deshalb, weil dadurch ein als materiell-rechtliche Voraussetzung zu qualifizierendes Formerfordernis nicht erfüllt worden ist. Eine Heilung (etwa durch die Vorlage des Originals im Zuge des Berufungsverfahrens…

UFSI RV/0355-I/09Formular NeuFö 3 ist im Vorhinein im ORIGINAL vorzulegen, Faxkopie genügt nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…restriktiv formgebundene Rechtsprechung des VwGH ist daher gegenständlich auch dem Vorbringen der Bw, es handle sich um eine rein bürokratische Hürde bzw. eine Originalunterlage sei nur im Zweifel vorzulegen, entgegenzutreten. Fehlt es daher wie im Berufungsfall an der Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original…

UFSI RV/0824-I/07NeuFö 3: nur vollständig ausgefülltes Formular im Original erfüllt materielle Voraussetzung für Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…darauf ankommt, aus welchen Gründen letztlich ein nicht ordnungsgemäß ausgefülltes Formular beim Finanzamt eingereicht wurde. Fehlt es daher wie im Berufungsfall zum Einen an der Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Original im Vorhinein und andererseits überhaupt an der Beanspruchung der betreffenden Begünstigung, dann ist…

UFSK RV/0332-K/11Falscher und nicht unterschriebener Vordruck NeuFö3 wurde bei Neugründung vorgelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2011

…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…

UFSW RV/1340-W/07Versagung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG, weil auf dem Vordruck NeuFö 3 die nicht zu erhebende Grunderwerbsteuer nicht erklärt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…USt= 36.000,00) fest. Dagegen erhob der Bw. durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Berufung. Er beantragte die Aufhebung des bekämpften Bescheides und die Nichtvorschreibung der Grunderwerbsteuer, mit der Begründung, dass der Zweck der Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 die Steuer- und Gebührenbefreiung des betreffenden…