…Abs. 1 USTG 1994 wurde nicht nachgewiesen. Insbesondere hat die Bw auch keine Fakten zu einer journalistischen Tätigkeit iSd Abgabenrechtes genannt. Die Bw hat auf der Tatsachenebene im Vergleich zu den Vorjahren keine neuen Tatsachen vorgetragen, weshalb in rechtserheblicher Hinsicht von einem unveränderten Sachverhalt, also…
… 19 Abs. 2 EStG maßgeblich und somit der Zeitpunkt der Bezahlung. Damit steht eindeutig fest, dass im Vorjahr getätigte Zahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung des Jahres 2006 steuerlich geltend gemacht werden können. Ohne Bedeutung ist, ob die Zahlung als Vorschuss, Anzahlung oder Sicherheitsleistung bezeichnet wird…
…2000 und 2001 geführten Berufungsverfahren RV/4498-W/02 kamen neue Tatsachen, und zwar nicht erklärte Betriebseinnahmen, hervor, die auch die Vorjahre betrafen, weshalb die Amtspartei am 23. Jänner 2004 die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1999 verfügte und eine neue Sachentscheidung traf, die sie am 26…
…Tageszeitung hinausgehende behauptete Tätigkeit nachzuweisen. Schließlich wird das in Aussicht gestellte Schätzungsergebnis vorgehalten, das sich an den Feststellungen der Vorjahre orientiert. In ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 30.3.2006 bringt die Bw vor, dass es bei unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern keinen Privatanteil gebe. Im Jahre 2003 sei…
…Aktenlage den entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest und kam zu seiner im Erwägungsteil beschriebenen Rechtsansicht, dass es sich bei den im Februar 2011 irrtümlich ausbezahlten Bezügen für 09-12/2010 nicht um solche des Vorjahres handelt . Da diese Bezüge im vom Arbeitgeber gemeldeten Lohnzettel 2010 enthalten waren…
…Eine Halbierung der Zehntelbeträge sei gesetzlich nicht vorgesehen. (In Vorjahren) nicht geltend gemachte Zehntelbeträge seien verloren und könnten nicht nachgeholt werden. - Hinsichtlich der Einrichtungsgegenstandes Schreibtisch stützte sich das Finanzamt auf den Bezug zur Vermietungstätigkeit und auf das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG…
…ATS 31.165,50) um nachträgliche Zahlungen von Überstunden für abgelaufene Kalenderjahre handelt, könne nicht gefolgt werden. Eine effektive Überstunden-Nachzahlung für das Vorjahr hätte zum einen einen weit höheren Betrag erbracht, zum anderen hätten dann in den Monaten Jänner bis März 1997 keine Mehrarbeitsleistungen…
…tätigt der Bw auch geldbringende Geschäfte, deren Einnahmen ohne intensive Ermittlungen durch den UFS keinen Eingang in die Abgabenfestsetzung der Vorjahre gefunden hätten. In diesem Zusammenhang sind exemplarisch die Einnahmen der vom UFS durch amtswegige Recherche zu Tage gebrachten Hobbyautoren FK oder der Arzt I…
…dass die Bw. auf Anraten ihres steuerlichen Vertreters Abschreibungen aufgrund von Währungsschwankungen vergangener Jahre - deren Geltendmachung in den Vorjahren offenkundig versäumt wurde - nunmehr in den Zeiträumen 1999/2000 oder 2001/2002 geltend machen will, wobei schon die alternative Antragstellung für zwei völlig verschiedene Jahre auf…
… 295a BAO zu sehen, sodass die Einkommensteuerbescheide, in denen die in Folge rückgezahlten Beiträge als Sonderausgaben enthalten seien, innerhalb der Verjährungsfrist abgeändert werden könnten. Die Rückerstattungen würden nicht den Nachversteuerungstatbestand im Sinne des § 18 Abs. 4 Z 1 EStG erfüllen und könnten nicht als Einnahmen…
…Gewerbebetrieb: S 5,381.830,00 (= Beteiligung an der Fa. D. D.), verrechenbare Verluste aus den Vorjahren: S 5,514.980,00, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: S 1093.736,00, freiwillige Prämien zu Personenversicherungen: S 40.000,00…
…BW resultierende generelle Konsequenz. Folgte man ihrer Sichtweise, müssten - um dem "Gleichbehandlungsgebot" genüge zu tun - bei geänderten rechtlichen Beurteilungen durch die Abgabenbehörden in jedem Fall bereits rechtskräftig veranlagte Vorjahre, soweit sie noch nicht verjährt sind, im Wege der Wiederaufnahme berichtigt werden, und zwar in letzter…
…resultierende generelle Konsequenz. Folgte man seiner Sichtweise, müssten - um dem "Gleichbehandlungsgebot" genüge zu tun - bei geänderten rechtlichen Beurteilungen durch die Abgabenbehörden in jedem Fall bereits rechtskräftig veranlagte Vorjahre, soweit sie noch nicht verjährt sind, im Wege der Wiederaufnahme berichtigt werden, und zwar in letzter Konsequenz…
…bei der Lohn- Gehaltsabrechnung der Firma X für den Monat Mai 2011 sei nicht berücksichtigt worden, dass bei Nachzahlungen aus dem Vorjahr eine Regelung gelte, dass generell ein Fünftel steuerfrei zu stellen sei. Mit Berufungsvorentscheidung wurde vom Finanzamt über die Streitpunkte außergewöhnliche Belastung und Versteuerung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.P., vom 21. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 24. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Einkommensteuerbescheid (ESt.-Bescheid) für 2006 vom 24.10…
…2008 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber stellte wie bereits in den Vorjahren im Jahr 2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages gemäß § 9 FLAG 1967 für das…
…abgerechnet worden, Lohnzettel für diesem Zeitraum würden daher unter dem Namen "Bundesdienst" aufscheinen. Die dort ausgewiesene Lohnsteuer entspreche den rechtlichen Bestimmungen für Nachzahlungen aus Vorjahren und den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Die Zusammenzählung der korrekt versteuerten Nachzahlung aus 2004 und der Bezüge aus 2005 sei hingegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 1. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…§ 34 und 35 EStG 1988 das Pflegegeld nicht angerechnet werde (siehe Seiten 17ff der zitierten Entscheidung). Nach Ergehen dieser Entscheidung für die Vorjahre beantragte der Bw mit Schreiben vom 17. November 2008 die "Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den Einkommensteuerbescheid 2003 vom 25.10.2005 bzw…
…Fall ist, stellte sich erst im Zuge der Veranlagung 2009 heraus. Dazu waren entsprechende Ermittlungen erforderlich, die in den Vorjahren nicht durchgeführt worden sind. Zum einen wurde ein Abgleich mit den Daten des Bundessozialamtes durchgeführt. Zum anderen wurde der Bw um entsprechende Nachweisführung ersucht. In…