Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vertreten durch die steuerl.Vertreterin, gegen die Bescheide des Finanzamtes X betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 iVm. Abs. 1 lit c BAO hinsichtlich Umsatzsteuer 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 7. Jänner 2003 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 1995 bis 1998 sowie Umsatz- und Einkommensteuer 1995 bis 1998…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 3. Juli 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1995 bis 2000 sowie Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1995 bis 1997 entschieden: I…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die TPA Treuhand Partner Austria, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, den Gerichtsbezirk Schwechat und die Stadtgemeinde Gerasdorf in Wien betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien , Zl. 100000/04064/2008-4 vom 27. Juni 2008 betreffend Erteilung einer e-Zoll-Bewilligung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes X. vom…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vertreten durch Mag. Dr. Lisbeth Rogy, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Geusaugasse 39/8, vom 25. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 24. Juli…
…Beurteilung der Frage der Abgabenhinterziehung durch die Abgabenbehörde (wie etwa bei der Geltendmachung der Haftung nach § 9 auf Grund der nach § 116 gebotenen Vorfragenbeurteilung) wäre unzulässig." Da also die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes die einzige Tatbestandsvoraussetzung bilde, haben Einwendungen z.B. wegen fehlenden Verschuldens…
…VwGH unter § 165 Abs. 1 lit. b (neu hervorgekommene Tatsachen) oder lit. c (geänderte Vorfragenbeurteilung) zu subsummieren ist, ist letzten Endes nicht von Belang. Jedenfalls liegt eine hinreichende Begründung vor, den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen. Die Behörde möge aussprechen, dass die Erbringung…
…4.2.1.2. Weitere Stellungnahme zu Tz 8 PB" der Berufung merkte der steuerliche Vertreter zu den Passagen dieser Textziffer, welche nichts mit einer Vorfragenbeurteilung gemäß § 116 BAO zu tun hätten, an: | 1) | Es seien keinerlei Zusagen an die Kunden getätigt worden…
…Verwaltungsbehörden oder von Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Eine Verpflichtung zur Vorfragenbeurteilung besteht nicht. Liegt hingegen eine bereits rechtskräftige Vorfrageentscheidung vor, so ist die Abgabenbehörde entsprechend der…
…übrigen Mitgliedstaaten ausgreifen (vgl. dazu etwa EuGH 21.1.2010, C-444/07, MG Probud). Von daher (quasi nach einer Vorfragenbeurteilung) wäre zu vertreten, dass nach der österreichischen Rechtslage (BAO und UStG) ein Abgabenbescheid unabdingbar ist. Ein bloßer Feststellungsbescheid in sinngemäßer Anwendung des § 92 Abs…
…2007, 2005/16/0066). Die Verlängerungswirkung von Pkt. B wird auch von der Bf. nicht bestritten, es handelt sich hier um eine angestrebte Vorfragenbeurteilung durch die zuständige Behörde (§ 116 Abs.1 BAO). Abweichend von der Rechtsmeinung der Bf. ist die in Pkt. C besprochene, im…
… 165 Abs. 1 lit. b (neu hervorgekommene Tatsachen) oder c (geänderte Vorfragenbeurteilung) [ergänze: FinStrG] zu subsummieren sei, wäre letzten Endes nicht von Belang. Mit Bescheid vom 7. November 2011 hat das Finanzamt Graz-Stadt einem von der Einschreiterin in Einem eingebrachten Antrag auf Strafaufschub nach…
…weil die angelastete Tat nicht erwiesen werden könne. Damit hat aber die für die Vorfragenbeurteilung zuständige Behörde in einer für das gegenständliche Verfahren bindenden Weise ausgesprochen, dass von einer Hinterziehung von Umsatz- und Körperschaftsteuer der Jahre 1999 und 2000 nicht ausgegangen werden kann. Die Kapitalertragsteuer…
…Würdigung, die nur in der Begründung des Bescheids (Urteils) zum Ausdruck kommt, liegt keine tatsächliche Vorfrage vor, da es an dem Erfordernis der Entscheidung fehlt (Stoll, Vorfragenbeurteilung im Abgabenverfahren, Bindung der Abgabenbehörden an Entscheidungen anderer Behörden und an Entscheidungen der Gerichte, ÖStZ 1967, 7. Kralik…
…durch Bescheid zu beurteilen. In einem Verfahren nach § 10 ALSAG werden im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen als Hauptfragen von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde entschieden. Eine Verpflichtung zur Vorfragenbeurteilung besteht nicht. Liegt hingegen eine bereits rechtskräftige Vorfrageentscheidung vor, so ist die Abgabenbehörde entsprechend der begrifflichen Einheit der staatlichen…
…Die streitgegenständlichen Kraftfahrzeuge seien Lkw. im Sinn der Kombinierten Nomenklatur und somit nicht NoVA - pflichtig. Da die Bescheide infolge unrichtiger Vorfragenbeurteilung rechtswidrigerweise von einer Hinterziehungsverjährungsfrist ausgehen würden, ohne dass entsprechende Nachweise für hinterzogene Abgaben erbracht werden konnten, seien sie deshalb und insofern von einer sachlich…
…zu entnehmen, als jene, dass mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden sei, die Verjährungsfrist beginne. Bei der Vorfragenbeurteilung, ob und inwieweit Abgaben hinterzogen seien, liege die Beweislast bei der Abgabenbehörde, welche unter anderem die Unschuldsvermutung und Schuldausschließungsgründe zu berücksichtigen habe. Die Behörde…
…unrichtige rechtliche Beurteilung qualifizierte. Auf Grund dessen stellte der Pflichtige mit Schreiben vom 17. November 2008 einen Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 aus dem Titel einer abweichenden Vorfragenbeurteilung, der vom Finanzamt abgewiesen wurde. Gegen diesen Bescheid erhob…