…des Kinderbetreuungsgeldgesetzes unsachlich und verfassungswidrig sei. Der Bescheid der Behörde erster Instanz sei jedoch davon abhängig gewesen, ob die zugrunde liegende Norm (§ 18 KBGG) verfassungskonform oder verfassungswidrig sei. Über diese Vorfrage sei nachträglich, nämlich nach Beendigung des gegenständlichen Verfahrens, durch den Verfassungsgerichtshof insofern entschieden worden…
…1961/194 idgF, sind die Abgabenbehörden, sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22 BAO…
…habe. Das in der Zwischenzeit ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (mit welchem klargestellt wurde, dass sein Anspruch im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer durchgesetzt werden müsse) stelle die Klärung einer Vorfrage iSd § 303 Abs 1 lit c BAO dar und damit einen Wiederaufnahmsgrund für das Veranlagungsverfahren…
…vorhanden ist, nicht von einer gemischten Schenkung auszugehen sei. Diese geänderte Judikatur, welche auch auf den gegenständlichen Fall der Bw. angewendet werden könne, stelle als anders gelöste Vorfrage einen Wiederaufnahmsgrund nach § 303 Abs. 1 lit. c Bundesabgabenordnung (BAO) dar. Es werde daher beantragt, das Verfahren…
…vorhanden ist, nicht von einer gemischten Schenkung auszugehen sei. Diese geänderte Judikatur, welche auch auf den gegenständlichen Fall des Bw. angewendet werden könne, stelle als anders gelöste Vorfrage einen Wiederaufnahmsgrund nach § 303 Abs. 1 lit. c Bundesabgabenordnung (BAO) dar. Es werde daher beantragt, das Verfahren…
…begründet: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (1) c BAO (Vorfragentatbestand). Der gegenständliche Bescheid ist abhängig von der Entscheidung des UFS Feldkirch hinsichtlich der eingebrachten Berufung betreffend Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuernummer xxxxx. Nachdem der UFS das Rechtsmittel hinsichtlich…
…und 2002 festzusetzen, nicht verjährt ist. Der Hinterziehungstatbestand richtet sich nach § 33 Finanzstrafgesetz (FinStrG). Ob eine Abgabe gemäß § 33 leg. cit. hinterzogen ist, ist eine Vorfrage (vgl. Ritz, BAO³, § 207 Tz 15). Dh., diese Frage ist von der Behörde selbst zu beurteilen. Gemäß § 33 Abs…
…§ 33 Abs. 4 Z. 1 und 2 Abs. 2 EStG ist eine Vorfrage, die vom Finanzamt im Veranlagungsverfahren der B. (dieselbe Behörde in einem anderen Verfahren) mit den an sie gerichteten Einkommensteuerbescheid 2006 als Hauptfrage entschieden wurde. Im Veranlagungsverfahren des Bw. sind daher die Abgabenbehörden…
…Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2001 und 2002 festzusetzen, nicht verjährt ist. Der Hinterziehungstatbestand richtet sich nach § 33 Finanzstrafgesetz (FinStrG). Ob eine Abgabe gemäß § 33 leg.cit. hinterzogen ist, ist eine Vorfrage (vgl. Ritz, BAO³, § 207 Tz 15). Dh., diese Frage ist von der Behörde selbst…
…kein Abgabenbescheid vorangegangen, gibt es eine solche Bindung nicht. In einem solchen Fall ist die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden (vgl. zB VwGH 19. 12. 2002, 2000/15…
…im Wiederaufnahmeantrag zum Vorsteuerabzug für zulässig erachtet, zum anderen deshalb weil, wie sich bereits aus der oben ausgeführten Definition der "Vorfrage" ergibt, eine solche im gegenständlichen Fall gar nicht vorliegt: im Zeitpunkt der Erlassung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 1998 hatte die Behörde…
…solche Bindung nicht. Ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist in diesem Fall als Vorfrage im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden (VwGH 19.4.2007, 2005/15/0129). Im gegenständlichen Fall wurden der Bescheid vom 2. August 2005…
…2. Dezember 2004 als unbegründet abgewiesen wurde. In der Begründung der Berufungsvorentscheidung wurde die Begründung des Wiederaufnahmsbescheides vom 8. Oktober 2003 insoweit ergänzt, als ausgeführt wurde, die amtswegige Wiederaufnahme stütze sich auf den Vorfragentatbestand des § 303 Abs. 1 lit. c BAO. Sie sei zulässig, da…
…wurde erwogen: Der VwGH hat das vom UFS in seiner BE bejahte Vorliegen jener Gründe, auf die das Finanzamt die Verfahrenswiederaufnahme gestützt hatte - einerseits Vorfragen- und andererseits Neuerungstatbestand - mit eingehender Begründung verneint. Der UFS hat den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand unverzüglich herzustellen (Vollstreckungsgebot, …
…Gesellschafterin B Sn namhaft gemacht wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Der gegenständlichen Berufungsentscheidung wird der eingangs geschilderte, unstrittige Sachverhalt zu Grunde gelegt. 1. Prüfung des Vorliegens hinterzogener Abgaben als Vorfrage Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide sind außerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO ergangen…
"Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraftfähig (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 1995, 93/15…
…1247-W/08, GZ. 1248-W/08, hat der Unabhängige Finanzsenat darauf hingewiesen, dass die Frage, ob eine Abgabe gemäß § 33 FinStrG hinterzogen ist, eine Vorfrage darstellt (Ritz, BAO3, § 207 Tz 15; Stoll, BAO-Kommentar, S 2169). Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige…
…gegenständliche Verjährungsproblematik näher einzugehen (wobei freilich anzumerken ist, dass die Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, eine Vorfrage darstellt (die Beurteilung der Vorfrage hat in der Begründung des Bescheides zu erfolgen); die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über…
…ertragsteuerlichen Anerkennung des Schenkungsvorganges 1991, mit dem Hinweis darauf, dass das Objekt bereits damals aus dem Betriebsvermögen des Bw entnommen wurde und mit der Absage an eine Gewinnzurechnung beim Bw über eine Vorfrage iSd § 303 Abs 1 lit c BAO entschieden, worin gleichfalls ein Wiederaufnahmegrund…
…der GPLA-Prüfung", sei dem Finanzamt seit längerem bekannt gewesen. Die Wiederaufnahme erscheine verfrüht, da eine Entscheidung in der Vorfrage (gemeint offenbar: das die Lohnsteuer bzw. Dienstgeberbeiträge betreffende Berufungsverfahren beim UFS) noch nicht ergangen sei. "Mangels Vorliegen der geforderten gesetzlichen Bestimmungen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt…