…zum 1. Jänner 1987 angesetzt wurde, zugrunde gelegt. Die Baubewilligung für diese Kleingarage wurde von der Baubehörde unter Vorbehalt des Widerrufes erteilt und vorgeschrieben, dass diese auf jederzeit mögliches Verlangen der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung oder den Ersatz irgendwelcher Kosten abzutragen wäre, da die…
…wurde der Vorbehalt des Widerrufes verspätet abgegeben und war somit nicht rechtsgültig. Die Bw. weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass der Bescheidbegründung, wenn diese ausführt, dass die Forderung vom Stifter vor dem Widerruf der Privatstiftung nicht beglichen wurde, mangels rechtswirksamen Widerrufs nicht gefolgt…
…oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - gemäß § 294 Abs. 1 BAO nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das…
…der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind (lit. a), oder wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse…
…Abweisung des Nachsichtsansuchens abgewiesen worden, weshalb mit einem Rückstandsabfall nicht mehr habe gerechnet werden können. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betreffe, durch die Abgabenbehörde sei gemäß § 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten…
…oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - gemäß § 294 Abs. 1 BAO nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das…
…der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind (lit. a), oder wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse…
…durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen…
… 294 Abs. 1 BAO - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht…
…Vorbehalts eines Widerrufes die Privatstiftung mit Eintragung im Firmenbuch entsteht und erst mit der Eintragung der Beendigung der Abwicklung zu löschen ist (§ 37 PSG). Trotz der Möglichkeit, die Privatstiftung zur Beendigung zu bringen, hat also die rechtliche und wirtschaftliche Änderung bereits stattgefunden. Der Gedanke des…
…eine vorherige schriftliche Genehmigung durch das FA voraus. Diese wird von den FÄ i. d. R. unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes gewährt. Wurde ohne bzw. vor Ergehen einer solchen Genehmigung bereits nach § 18 Abs. 7 UStG 1972 vorgegangen, bleibt dies in der Praxis ohne nachteilige…
…bzw. Sonderausgaben § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 berücksichtigt werden. Dieser Bescheid wurde unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes ausgestellt. Weiters mussten verschiedene im Bescheid näher genannte Bedingungen eingehalten werden. Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr hat mit Bescheiden vom 23. April 2010 bzw. 25. Mai…
…der Bundesabgabenordnung ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgt. Die Voraussetzungen der lit. d und e sind von der jeweiligen Einrichtung durch einen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilten Bescheid der Finanzlandesdirektion nachzuweisen. ..." Diese gesetzliche Regelung ist - wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 9. Juli 1997…
…Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf…
…Festsetzung maß geblich waren. Solche Gründe lagen auch tatsächlich nicht vor, weil im Zeitpunkt der Erlassung der vorläufigen Bescheide für die Finanzverwaltung keinerlei Anlass bestand, einen Vorbehalt hinsichtlich des Umfangs der Abgabepflicht zu machen. Die Stattgebung der Berufung erfolgte auf der Basis einer sorgfältig durchgeführten…
…Wirtschaftsprüfungsbericht 2009 war der Vorhaltsbeantwortung beigelegt. Der Vorhalt samt Antwortschreiben wurde in der Folge der Amtspartei iSd Parteiengehörs übermittelt. In der Stellungnahme vom 8. November 2010 hielt die Amtspartei u.a. fest, dass der Widerruf des Bescheides aufgrund der nicht entsprechenden tatsächlichen Geschäftsführung erfolgt sei…
…Gründung des Vereines erfolgte bereits im Jahr 1999 und war dem Bw. nach Erfüllung der Voraussetzungen der damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. e EStG idF StRefG 1993 ab 16. Jänner 2001 ein Spendenbegünstigungsbescheid, unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs…
…hingegeben sind keine Vermögenswidmungen aufgrund des Stiftungsgeschäftes nach §3(1)7 ErbStG, sondern Schenkungen nach §3(1)1 ErbStG. Da nach dem ErbStG jeder Tatbestand für sich zu besteuern ist, muss sich der Stifter bei der Nachstiftungsvereinbarung ausdrücklich für diese spezielle Zuwendung das Widerrufsrecht vorbehalten…
…12/0097; VwGH 30.9.2004, 2004/16/0098). Nebenbestimmungen sind Teile des Spruchs; sie haben kein Einzelschicksal. Dazu gehören Bedingungen, Auflagen, Befristungen und der Vorbehalt des Widerrufs. Erledigungen ohne Spruch und damit ohne normativen Inhalt sind keine Bescheide. Dies auch dann nicht, wenn sich…
…auch bei Schenkungen der Vorbehalt des Widerrufs möglich, könnten aufgrund der Vertragsfreiheit doch vertragliche Widerrufgründe vereinbart werden. Der Schenkungssteuer unterliege gemäß § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG nämlich auch eine freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert werde…