…Bw. dem Mängelbehebungsauftrag nach § 303 a BAO hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 und 2003 zur Gänze entsprochen hat und daher im vorliegenden Verfahren lediglich zu Prüfen ist, ob die Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 Abs. 1…
…E-Mail) vorgelegen hätten. Eine Einreichung von rumänischen Bilanzen im österreichischen Firmenbuch sei gesetzlich nicht vorgesehen und könne deshalb auch nicht als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer a.o. Beteiligungsabschreibung gelten. Darüber hinaus liege auch hier kein Wiederaufnahmegrund vor, weil zwischen Berufungsvorentscheidung am 21…
…hätte aber eine Wiederaufnahme von vorneherein nicht erfolgen dürfen, die Rechtswidrigkeit ist damit nicht nur geringfügig. Das Prinzip der Rechtsrichtigkeit verlangt, dass gesetzliche Voraussetzungen bei der Erlassung von Verfahrensbescheiden eingehalten werden. Steuerpflichtige müssen sich darauf verlassen können, dass die Finanzbehörde eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur…
…der Abgabepflichtigen mit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die "Gewährung von Familienheimfahrten" nicht vorliegen würden, da die Einkünfte des Ehegatten aus der Landwirtschaft in Bezug auf das gesamte Familieneinkommen nur von untergeordneter Bedeutung seien. Es werde daher keine Wiederaufnahme von Amts wegen durchgeführt. Ergänzend teilte…
… 22 Abs. 1 ErbStG nicht erfüllt hat. Der Unabhängige Finanzsenat kann daher im angefochtenen Wiederaufnahmebescheid aufgrund der Erfüllung aller Voraussetzungen des Neuerungstatbestandes keine Rechtswidrigkeit erkennen. II.) Erbschaftssteuerfestsetzung: Hinsichtlich der Abgabenberechnung ist festzustellen, dass von der Bw erst in der mündlichen Verhandlung die zusätzlich Kosten dem…
…RV/815-W/04 zu entnehmen. Für 1998 beantragte der Berufungswerber (Bw.), das Verfahren wiederaufzunehmen, da auch in diesem Jahr zu Unrecht ein Sachbezug angesetzt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO - sei es auf Antrag…
…wurde (vgl. VwGH 22.11.2006, 2006/15/0173). Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist, dass es sich um Tatsachen oder Beweismittel handelt, die dem Antragsteller im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides unbekannt und die auch der entscheidenden Behörde nicht zugänglich waren (vgl. VwGH…
…Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes…
…Erschleichungstatbestand", noch der "Neuerungstatbestand", noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes der bestehenden Rechtslage entspricht und die dagegen gerichtete Berufung…
…Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes…
…Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes…
…Jahr 2001 rechtmäßig erfolgte oder ob sie nicht vielmehr auf Tatsachen beruht, die dem Finanzamt bereits bekannt waren und die einer Wiederaufnahme des Verfahrens entgegen gestanden wären. Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit…
…Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes…
…Sachverhalt muss der unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. In den gegenständlichen Verfahren liegen rechtskräftige Bescheide vor, sodass diese Voraussetzung für eine Wiederaufnahme der Verfahren erfüllt ist. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass einer der im Gesetz genannten Tatbestände gegeben ist…
…das Ermessen mitzuberücksichtigen. Das gilt vor allem für diesen Fall mit seiner Vorgeschichte. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Unseres Erachtens ist keine einzige dieser eben genannten Voraussetzungen hier erfüllt. Das gilt es im Folgenden zu zeigen. 1. Ein Wiederaufnahmegrund liegt beim Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 4 iVm…
…BAO und auch die Voraussetzungen des § 308 BAO verwirklicht. Da die Wiedereinsetzungsfrist gemäß der Bestimmung des § 308 Abs 3 noch offen sei, stellte der der Bw. den Antrag, "ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragstellung zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu…
…vor der Zuwendung vom 12. Dezember 1997 in den Jahren 1993 und 1995 Schenkungen gegeben hat. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO liegt bei Zutreffen der im Absatz 4 umschriebenen Voraussetzungen im Ermessen der Behörde. Die zu treffende Ermessensentscheidung ist…
…vor der Zuwendung vom 12. Dezember 1997 in den Jahren 1993 und 1995 Schenkungen gegeben hat. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO liegt bei Zutreffen der im Absatz 4 umschriebenen Voraussetzungen im Ermessen der Behörde. Die zu treffende Ermessensentscheidung ist…
…Erschleichungstatbestand, noch der "Neuerungstatbestand", noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes der bestehenden Rechtslage entspricht und die dagegen gerichtete Berufung…