…Der Verdacht auf vorsätzliches Handeln besteht nicht zuletzt auf Grund des Umstandes, dass eine nicht unbedeutende Anzahl von Feststellungen der diesem Strafverfahren vorangegangenen Prüfungen sich auf die Ausscheidung privater Aufwendungen bezogen hat. Die Vielzahl der Feststellungen deutet darauf hin, dass der Bf. bewusst versucht hat…
…zu den steuerlichen Feststellungen im Detail Folgendes ausgeführt werde: Tz 1 Einnahmen Altersteilzeit, der den größten Hinzurechnungsbetrag darstelle Diese Einnahmen seien ursprünglich in den Aufzeichnungen der Bf. als Einnahme erfasst gewesen - nachträglich aber von der Kanzlei SP mit dem Argument herausgenommen worden, dass Beihilfen gem. …
…bis 2000. Die Betriebsprüfung wurde am 14. Mai 2003 auf die Einkommensteuer 1996 und 1997 ausgedehnt. Anlässlich dieser Betriebsprüfung wurde eine Vielzahl von Prüfungsfeststellungen getroffen. Mit Ausfertigungsdatum 12. Jänner 2004 ergingen (neue) Verfahrensbescheide, ein Einkommensteuerbescheid 1996 sowie Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2000. Zur Begründung…
…Barrechnungsblöcken der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen zugrunde gelegt worden und es sei eine Abstimmung der Barerlöse mit den Bankeingängen erfolgt. Für eine Vielzahl von Eingängen auf dem Bankkonto wären auch Barrechnungsquittungen ausgestellt worden. Es sei dabei durch die Betriebsprüfung eine Abstimmung zur Vermeidung der Doppelerfassung erfolgt…
…noch weitere Kosten für den Ausbau von ca 1 Million getragen hätte, ist entgegenzuhalten, dass weder die konkreten Arbeiten (Bauaufträge) sowie die diese Arbeiten ausführenden Firmen bekannt gegeben wurden, noch trotz Aufforderung Rechnungen darüber jemals vorgelegt werden konnten. Der Nennung einer Vielzahl von Privatpersonen bzw…
…VwGH vom 10. 11. 2004, 2003/13/0018, kumulativ gegeben sein und waren grundsätzlich als gleichwertig anzusehen. Zum Vorliegen dieser Merkmale bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des VwGH; auf die Zusammenfassung in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 22…
…habe der Bw. ein schuldhaftes Verhalten in Abrede gestellt, obwohl letztlich im Zuge der Verhandlung vor dem Spruchsenat die Prüfungsfeststellungen von ihm als zutreffend bezeichnet hätten werden müssen. Nach Zitierung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, dass das Verhalten des Bw. das vom Gesetz…
…anerkannt. Schließlich wurden die betriebliche Kilometerleistung des PKWs überstiegene Benzinkosten gekürzt und belegmäßig nicht nachgewiesene Tankrechnungen sowie unter der Position "Schadensfälle Y" als Betriebsausgaben geltend gemachte Kreditrückzahlungen, bei welchen es sich um Rückzahlung von Fremdwährungskrediten handelte, nicht anerkannt. In der Stellungnahme des Bf vom 6…
…der H. eingereicht, aus der zu entnehmen ist, dass Herr MPS. bei der Ausarbeitung des Gutachtens nur im Innenbereich durch Analysieren einer Vielzahl von Unterlagen mitgewirkt habe. Den Besuch vor Ort habe Herr RF. , der allerdings Ende 1993 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, alleine durchgeführt…
…übermittelt, aus der zu entnehmen ist, dass Herr Si. bei der Ausarbeitung des Gutachtens nur im Innenbereich durch Analysieren einer Vielzahl von Unterlagen mitgewirkt habe. Den Besuch vor Ort habe Herr F., der allerdings Ende 1993 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, alleine durchgeführt. er habe…
…dass die nachträgliche Rekonstruktion einer Vielzahl von Geschäftsfällen mehrerer Jahre aus dem Gedächtnis ohne geeigneter schriftlicher Unterlagen unglaubwürdig und zur Erhellung des Sachverhaltes nicht geeignet sei, sei hingewiesen worden. Infolge Nichtvorlage von Unterlagen müsse der Abzug als Betriebsausgabe sowie der Vorsteuerabzug mangels Leistungserbringung durch die…
…dass Wareneinkäufe steuerlich nicht erfasst worden seien. Entsprechend den Prüfungsfeststellungen sei die Schätzung gemäß § 184 BAO im erfolgten Ausmaß der Ermittlung (Kalkulation) und der Höhe nach als angemessen anzusehen. Von der Bw. wurde fristgerecht ein Antrag auf Vorlage der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide und Feststellungsbescheide…
…BP eine Vielzahl von Indizien vorlägen, die den angenommenen Sachverhalt bewiesen und spätestens ab dem Jahr 1997 die Nichtabzugsfähigkeit des Zinsenaufwandes rechtfertigten. Abschließend würden die einzelnen Sachverhaltselemente, die die Nichtanerkennung der Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgabe begründen, punktuell dargestellt: - Abfluss von Geldmitteln zur Abdeckung von Altlasten des…
…angeführte, im Spruchsenatserkenntnis nicht berücksichtigte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer Finanzvergehen liegt infolge Verfahrenseinstellung zu den anderen Anlastungen nicht vor. Bei der Vielzahl von Milderungsgründen konnte die nach § 33 Abs. 5 FinStrG zu verhängende Geldstrafe von € 2.000,00 nahe an der Mindeststrafe bemessen werden…
…Der Rechtfertigung des Beschuldigten zum Tatvorwurf nach § 33 Abs. 1 FinStrG, es gäbe eine Vielzahl von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, wonach bei teils privater und teils betrieblicher Nutzung die gesamte Vorsteuer in Abzug zu bringen sei, wird entgegnet, diese Rechtsprechung sei erst ab 2004 anzuwenden…
…Verwaltungsgerichtshof im genannten Erkenntnis unter Hinweis auf eine Vielzahl von Erkenntnissen festhält, liegt Unternehmerwagnis nur dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der persönlichen Geschicklichkeit sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens abhängt und der Steuerpflichtige…
…Eigentümer einer Wohnung ist, in der er zwar selbst nicht gemeldet ist, aber eine Vielzahl von Personen gemeldet war und ist. Dazu wurde Kontakt mit einem der Mieter aufgenommen und dabei festgestellt, dass zumindest in den Jahren 2001 bis 2006 Mietzahlungen auf ein Bankkonto des…
…Eigentümer einer Wohnung ist, in der er zwar selbst nicht gemeldet ist, aber eine Vielzahl von Personen gemeldet war und ist. Dazu wurde Kontakt mit einem der Mieter aufgenommen und dabei festgestellt, dass zumindest in den Jahren 2001 bis 2006 Mietzahlungen auf ein Bankkonto des…
…aus den mangelhaft geführten Einnahmenaufzeichnungen (Differenzen der Eintragungen in den Kassaeingangsbelegen und in den DIN-A5 Heften) sei eine genauere Honorarberechnung nicht möglich gewesen. Nachdem eine Vielzahl von Kassaeingangsbelegen aus den vorhandenen Kassaeingangsbüchern entfernt worden seien bzw. nicht sämtliche Kassaeingangsbücher vollständig vorgelegt werden hätten können…
…seien, könne man nicht von " bei der Fa. X. für die so genannten Schwarzlieferungen üblichen Vorgangsweisen" auf die Zuordnung der "Dummykundin X-GmbH" zur B-OEG schließen, zumal diesbezüglich sowohl im Abgabenverfahren als auch im laufenden Finanzstrafverfahren eine Vielzahl von Ungereimtheiten aufgezeigt worden seien. Selbst…