…Die Möglichkeit des Verzichtes zu Gunsten des anderen Elternteiles besteht somit ausschließlich dann, wenn ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern gehört. Im vorliegenden Berufungsfall steht aber, wie bereits eingangs ausgeführt, außer Streit, dass die beiden Elternteile nicht in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben und…
…abgibt (Aussagen des Zeugen am 3.3.2011, S. 2 -5). Fruchtgenuss bedeutet, dass der Eigentümer eines Wirtschaftsgutes auf dessen Nutzung zu Gunsten einer anderen Person, des Fruchtnießers, verzichtet (vgl. VwGH 85/14/0133). Daher erscheint es nur als konsequent und glaubhaft, dass die Bw…
…der sich zugunsten einer anderen Person entschlägt, hinsichtlich seines gesamten Anfalles voll erbschaftssteuerpflichtig wird und zwar auch dann, wenn dem Begünstigten bei vorbehaltloser Entschlagung durch Akkreszenz ein Teil davon von Todes wegen zugefallen wäre. Eine Aufspaltung der Schenkung in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Teil ist…
…der Einfuhr nicht zu anderen Zwecken als der unmittelbaren Wiederausfuhr vermietet, verliehen oder zur Verfügung gestellt werden oder, wenn sie zum Zeitpunkt der Einfuhr vermietet, verliehen oder zur Verfügung gestellt waren, im Zollgebiet der Gemeinschaft weiter- oder untervermietet, weiterverliehen oder einer anderen Person zur Verfügung…
…der Einfuhr nicht zu anderen Zwecken als der unmittelbaren Wiederausfuhr vermietet, verliehen oder zur Verfügung gestellt werden oder, wenn sie zum Zeitpunkt der Einfuhr vermietet, verliehen oder zur Verfügung gestellt waren, im Zollgebiet der Gemeinschaft weiter- oder untervermietet, weiterverliehen oder einer anderen Person zur Verfügung…
…durch Annahmeerklärung anzunehmen oder darauf zu verzichten. Die geschenkte Sache bleibe bis zur Erfüllung im Nachlass. Es erfolge kein ipso iure Eigentumserwerb des Geschenknehmers mit dem Tod des Erblassers. Bis zum Verfügungsgeschäft gehöre die Sache zum Nachlass. Das Rechtsgeschäft einer Schenkung auf den Todesfall habe…
…der Treuhänder) Rechte übertragen erhält, die er im eigenen Namen, aber auf Grund einer besonderen obligatorischen Bindung zu einer anderen Person (dem Treugeber) nur in einer bestimmten Weise ausüben soll. Nach außen hin ist der Treuhänder vollberechtigter Eigentümer des Treugutes, er übt eigene Rechte im…
…der Treuhänder) Rechte übertragen erhält, die er im eigenen Namen, aber auf Grund einer besonderen obligatorischen Bindung zu einer anderen Person (dem Treugeber) nur in einer bestimmten Weise ausüben soll. Nach außen hin ist der Treuhänder vollberechtigter Eigentümer des Treugutes, er übt eigene Rechte im…
…2 der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden. Gemäß § 25 FLAG 1967 sind Personen, denen Familienbeihilfe…
…einen Unternehmer, der ein gemischt genutztes Gebäude hat, hinsichtlich des Vorsteuerabzuges mit einer anderen Person, die über eben jene unternehmerische Tätigkeit nicht verfügt, zu vergleichen. Es ist eben das Grundprinzip der Mehrwertsteuer, dass dem Unternehmer der Vorsteuerabzug zusteht. Dass dieser Vorsteuerabzug auch für einen dem…
…Verzichtes besteht, sind die Rechte des überlebenden Partners am Anteil des Verstorbenen auf jene eines Verwalters (§ 837 ABGB) beschränkt. 5. Erwirbt der überlebende Partner den Anteil des Verstorbenen nach Z 1 oder geht dieser Anteil aufgrund einer Vereinbarung nach Z 2 auf eine andere Person…
…anderen Person (in casu: klagende Partei) zu überlassen, liegt ein Nachlegat iSd § 652 ABGB vor (Eccher in Schwimann2, § 650 ABGB Rz 1). Obwohl die klagende Partei sich in ihrem Vorbringen, erkennbar folgend dem Inhalt der letztwilligen Verfügung, auch als "Auflageberechtigte" bezeichnete, ist nicht von einer…
…die alle Unternehmer in ähnlicher Lage treffen würden, rechtfertige eine Nachsicht nicht. Bei der Ausübung des Ermessens sei zu berücksichtigen, ob sich eine Nachsicht und der damit verbundene Verzicht durch die Abgabenbehörde ausschließlich zu Gunsten anderer Gläubiger des Abgabepflichtigen, wie im gegenständlichen Fall, auswirken würde…
…GmbH abgegolten (LStR, Rz 637). 10.EStR 4015: Verzicht auf Einnahmen: Der Verzicht auf eine nichtbetriebliche Forderung einer natürlichen Person gegenüber einer anderen natürlichen Person führt ebenso wie der Verzicht auf künftige Einnahmen zwischen diesen Personen nicht zu einem Einnahmenzufluss beim Gläubiger, da Zufluss und…
…nicht bei einem anderen Steuersubjekt zu einer Einkommensminderung führe. Letztlich führe der Verzicht auf Geschäftsführerbezüge zu Gunsten einer juristischen Person auch zu keinem Zufluss irgendeines wie immer gearteten Betrages bzw. Entgeltes beim Bw. Unter Hinweis auf diese Ausführungen komme es daher zu einer Doppelbesteuerung bei…
…94/16/0258). Gleiches gilt auch, wenn - wie im gegenständlichen Fall - auf bereits eingeräumte Rechte zu Gunsten eines anderen Erbberechtigten verzichtet wird und dies in Erwartung der Zuwendung eines anderen Vermögenswertes durch die Eltern erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG 1955 richtet sich die Bewertung…
…worden. Dabei sei hervorgekommen, dass eine Kaufoption zu Gunsten der S tatsächlich nie zustande kam, weil der Bw das Protokoll über die (wie in allen anderen Fällen auch) von ihm besuchte Sitzung des Beirates der S vom 1. März 1991 gar nicht unterschrieben hatte, und…
…Bw. versucht den Entgeltcharakter des Forderungsverzichts durch den Hinweis zu belegen, dass sie die Fa. A. - trotz derer Zusatzaufgaben - gegenüber anderen Geschäftspartnern in Hinblick auf die Höhe des Rohaufschlags nicht bevorzugt habe, dass jedoch eine Abgeltung der Leistungen in anderer Weise von Nöten gewesen sei…
…mit Schriftsatz vom 20.4.2009 fristgerecht berufen und als Begründung folgendes vorgebracht: Mit Erklärung vom 13.6.2008 habe die Kindesmutter auf ihren Anspruch zu Gunsten des Kindesvaters verzichtet. Es handle sich daher um nichts anderes als eine Abtretung der Ansprüche an den Bw…
…Liegenschaft mit einem Fruchtgenussrecht zu Gunsten von Herrn M. E. sen. belastet. Herr M. E. sen. verzichtet auf das ihm zustehende Fruchtgenussrecht und bereichert daher ebenfalls aus dem Titel der Gesellschaftereinlage die Bw. Die Sacheinlage des Herrn M. E. sen. besteht in dem Verzicht auf…