…Kindesmutter bis Februar 1999 bezogen. Mit dem Antrag der Kindesmutter auf Gewährung der Familienbeihilfe ab März 1999 hat das Finanzamt angenommen, die durch gesetzliche Vermutung nach § 2a Abs. 1 FLAG 1967 als überwiegend haushaltsführende und somit vorrangig anspruchsberechtige (damalige) Ehefrau des Bw. habe ihren Verzicht…
…unterfertigt. Auf Grund der vorliegenden Verzichtserklärung sei die Kindesmutter für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht anspruchsberechtigt gewesen. Er habe jedenfalls auch für diesen Zeitraum für seinen Sohn die Unterhaltskosten überwiegend getragen. Erst mit Wirksamkeit ab Jänner 2005 habe die Kindesmutter ihren Verzicht widerrufen. Der Berufung war…
…29. April 2004 nicht mit einer Zahlung der Beihilfen auf das Konto des Bw. einverstanden gewesen wäre - was jedoch vehement bestritten wird -, dann wäre sie gehalten, in einem ordentlichen Gerichtsverfahren allfällige Regressansprüche gegen den Bw. durchzusetzen. Selbst wenn es gegenständlich einen Verzicht der Kindesmutter nach …
…10. Dezember 2009 Kenntnis von den ausbezahlten Zuschüssen erlangt. Weiters ersuchte der Bw. zu berücksichtigen, dass er bereits seit November 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge im Ausmaß von € 855,00 an seine ehemalige Frau leiste. Er ersuche um entsprechende Reduktion bzw. um Verzicht der Forderung, da…
…seiner Berufungsschrift behauptete Verzicht der Kindesmutter auf die Beantragung des Mehrkindzuschlages für die strittigen Kalenderjahre konnte jedenfalls nicht glaubhaft dargestellt und mittels eindeutiger schriftlicher Erklärungen etc. belegt werden. Auch die Argumentation, der Mehrkinderzuschlag sei in allen Jahren zur Bestreitung des Lebensunterhaltes der Familie verwendet worden…
…einschließlich Juni 2011 verzichtet") habe. Gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) hat, hat wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Laut Verwaltungsgerichtshoferkenntnis vom 28.10.2009, 2008/15/0329, normiert § 26 Abs. 1 FLAG eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe…
…tatsächlich die Familienbeihilfe bezogen. Der an den Berufungswerber gerichtete Rückforderungsbescheid erweist sich daher auch aus diesem Grund als verfehlt. Abgesehen davon liegt kein Nachweis dafür vor, dass die Kindesmutter auf ihren Beihilfenanspruch verzichtet hatte. Das Finanzamt konnte aufgrund der bereits erfolgten Skartierung des seinerzeitigen Beihilfenantrages…
…Mit Erklärung vom 13.6.2008 habe die Kindesmutter auf ihren Anspruch zu Gunsten des Kindesvaters verzichtet. Es handle sich daher um nichts anderes als eine Abtretung der Ansprüche an den Bw. Ungeachtet dessen werde bekanntgegeben, dass der Einschreiter die Unterhaltskosten für das Kind im…
…Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe an die Kindesmutter ab Oktober 2005 erfüllt sind, ist die Rückforderung für den Zeitraum von Oktober 2005 bis Oktober 2006 unabhängig davon zu Recht erfolgt, wer die überwiegenden Kosten des Unterhalts getragen hat. Ein Verzicht des anderen Elternteils auf…
…Ort besucht; Beschluss vom 28. Oktober 2005 des Bezirksgerichtes Frohnleiten: Die Obsorge gegenüber dem mj. C wird der Kindesmutter X entzogen und dem Kindesvater Name übertragen; Schuljahr 2005/2006: Das Schuljahr 2005/2006 absolviert C an der Handelsschule für Informationstechnologie, PLZ-Ort; Ab 25. September…
…€ 3.410,54, festgesetzt. Entscheidungsgründe Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung haben Frau B und Herr F (= Berufungswerber, Bw) am 7. Juni 2010 einen gerichtlichen Vergleich auszugsweise folgenden Inhaltes geschlossen: " I. Ehegattenunterhalt Frau B verzichtet ihrerseits auch für den Fall unverschuldeter Not, geänderter Verhältnisse…
…der Kindesmutter vom 9. August 2001 auf Gewährung von Familienbeihilfe erfolgt. Aus dem Umstand, dass nach § 2a Abs. 2 FLAG ein rückwirkender Verzicht nur für Zeiträume abgegeben werden kann, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde, kann geschlossen werden, dass auch der Widerruf der…
…verlegt hat. Da auch die Kindesmutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichtet hat, erfüllte der Bw. im Zeitraum Oktober bis Dezember 2005 sämtliche für österreichische Staatsbürger geltenden Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe und hat daher entsprechend dem in Artikel 3 der Verordnung Nr. 1408/71…
…500.- ergeben sollte. MN verzichtet auch in diesem Fall bei einem monatlichen Durchschnittsbezug von MS von bis zu € 3.500.- auf jegliche Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung 7.--- 8.--- 9. Das Recht an der Ehewohnung in P steht künftig MS alleine zu.---- 10. Während aufrechter…
…Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer und seine minderjährige Tochter, vertreten durch ihre Mutter, schlossen folgenden Vertrag ab: "Auf Grund dieses Vertrages überlässt der [Berufungsführer] [...] seiner [Tochter] [...] (auf den Zusatz vertreten durch die Kindesmutter [...] wird in den nachfolgenden Ausführungen verzichtet…
…eine unrichtige rechtliche Beurteilung zu Grunde gelegt. Der Berufungswerber ist zwar Ende Jänner 2009 aus dem gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter ausgezogen, faktisch sucht er aber nach wie vor, wenn auch in einem geringeren Ausmaß als zuvor, regelmäßig in der Woche (Wochenende) die eheliche Wohnung…
…von der Unterhaltsbemessungsgrundlage auf Seiten des Kindesvaters in Höhe von EUR 250,00 für die Fahrtkosten vorgenommen wird sowie ein unterhaltsrelevantes Einkommen des Zweitantragstellers und Kindesvaters in Höhe von EUR 2.395,00 (inklusive Sonderzahlungen). Kindesunterhaltsrückstände werden einvernehmlich verneint. 4.) Ehegattenunterhalt: Beide Antragsteller verzichten wechselseitig…
…werden Obsorge, Kindesunterhalt und Besuchsrecht, in Punkt II. wird der wechselseitige Verzicht auf Unterhalt vereinbart. Im Punkt III. wird die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und im Punkt IV. wird die Kostentragung geregelt. Aus der Vorhaltsbeantwortung geht hervor, dass die Exgattin des Berufungsführers 70.000,00…
…Ihnen lebe. Der gegenseitige Verzicht auf Unterhaltsleistung geht auch aus dem Schreiben des Stadtgerichtes vom 24. September 2009 hervor. Auf dem Formular E 401 sind Sie und Ihre Tochter V. in P. unter derselben Adresse (J1) angeführt; die Kindesmutter wohnt aber jedenfalls auch in P. …
…der Berufungswerberin, sodass gemäß § 2 a Abs. 1 FLAG der Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe der Berufungswerberin als Kindesmutter zugestanden sei. Aufgrund des gemeinsamen Kontos, das jedoch auf den Namen des Kindesvaters gelautet habe, sei die Berufungswerberin von Seiten des Finanzamtes aufgefordert worden, einen formalen "Verzicht…