…Einkommens nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 2)." Der gegenständliche entgeltliche Verzicht auf das Wohnrecht stellt eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG dar. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung wird verwiesen. Da im angefochtenen Bescheid davon ausgegangen wurde, dass es sich um wiederkehrende Bezüge…
…eine positive Leistung zu erblicken wäre. Unabhängig von vorstehenden Betrachtungen stellt jedoch nach dem Dafürhalten des UFS die Entlassung aus einer für eine fremde Schuld eingegangenen Haftung - entgegen der Ansicht des Finanzamtes - keine positiv zu erbringende Leistung, sondern vielmehr den Verzicht auf eine allenfalls im…
…der entgeltliche Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts als eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 zu werten ist, belegt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juli 2003, 99/15/0003. Nach der Lehre gewährt die Option (, unter der ein Vertrag verstanden…
…Forderungsverzicht eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung darstellt zu befassen (so zB: (UFS RV/2391/-W/10 oder UFS RV//0543/-K/07) So hat der unabhängigen Finanzsenat in seiner Entscheidung GZ RV/2391/-W/10 nach ausführlichster Darstellung zusammengefasst: "Verzichtet der Gesellschafter gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Zahlung von S 8.085.000,00 an den Bw. für den Verzicht auf die Ausübung eines Optionsrechtes als Entgelt für eine sonstige Leistung gemäß § 29 Z. 3 EStG zu qualifizieren ist…
…15/0003, wurde der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht gegen Entgelt als Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 qualifiziert. Im Erkenntnis des VwGH vom 30.9.1999, 98/15/0117, hat der Beschwerdeführer eine Abgeltung für die Unterlassung der Durchführung eines Projektes erhalten, die als…
…Optionsablöse" würde diese lediglich für den Verzicht auf das Optionsrecht geleistet worden sein. Wie ist die Einstufung in der Berufungsschrift in diesem Zusammenhang einzuordnen? 10. Laut Berufungsschrift der GesbR vom 23. September 2003 würde bei konkreten Verhandlungen mit mehreren Interessenten ein "Kaufpreis" von 10,5…
…Optionsablöse" würde diese lediglich für den Verzicht auf das Optionsrecht geleistet worden sein. Wie ist die Einstufung in der Berufungsschrift in diesem Zusammenhang einzuordnen? 10. Laut Berufungsschrift der H.undMitbesitzer vom 23. September 2003 würde bei konkreten Verhandlungen mit mehreren Interessenten ein "Kaufpreis" von 10…
…15/0003, wurde der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht gegen Entgelt als Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 qualifiziert. Im Erkenntnis des VwGH vom 30.9.1999, 98/15/0117, hat der Beschwerdeführer eine Abgeltung für die Unterlassung der Durchführung eines Projektes erhalten, die als…
…15/0003, wurde der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht gegen Entgelt als Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 qualifiziert. Im Erkenntnis des VwGH vom 30.9.1999, 98/15/0117, hat der Beschwerdeführer eine Abgeltung für die Unterlassung der Durchführung eines Projektes erhalten, die als…
…auf Rechte, die Ausfluss seiner Eigentümerposition sind, oder überträgt er solche Rechte (Verzicht oder Beschränkung von Nutzungsmöglichkeiten), bleibt aber ansonsten sein Vermögen in der Substanz ungeschmälert, so liegt eine Leistung nach § 29 Z 3 EStG 1988 vor; dementsprechend unterliegen auch Entgelte für den Verzicht, einen…
…einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Nicht unter § 29 Z 3 EStG fallen Leistungen, die sich auf die Übertragung von Wirtschaftsgütern oder den Ausgleich von Vermögensnachteilen beziehen (Jakom /Kanduth-Kristen EStG, 2011, § 29 Rz 39, mwN). Nach der Rechtsprechung ist der entgeltliche Verzicht auf…
…Veräußerung eines Vermögensgegenstandes oder eine einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung anzusehen ist. In diesem Zusammenhang war Folgendes zu berücksichtigen: Die Dienstbarkeit der Wohnung wird im Zweifel als höchstpersönliche, für die Lebensdauer des Berechtigten wirksame Befugnis eingeräumt. Der Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht ist eine Leistung im…
…S? Gab es hier Gespräche bzw. Berechnungen (Vorlage des entsprechenden Schriftverkehrs)? Weshalb wurde der Ablösebetrag nicht der Umsatzsteuer unterzogen (Verweis auf SWK 1994, A 361 - Entgelt für eine erbrachte Leistung, nämlich den Verzicht auf die Ansprüche aus der Optionsvereinbarung)? b. Befragung des Herrn Ing. N…
…könne auf diesen auch nicht verzichtet werden. Die Unverzinslichkeit der unbaren Entnahme sei Teil des gesamten Einbringungsvertrages und in die Bewertung der gewährten Anteile eingeflossen. Es könne daher in dieser Vereinbarung keine steuerpflichtige freiwillige Leistung der Gesellschafter gesehen werden. Ohne vorherige Erlassung einer Berufungsvorentscheidung legte…
…streitgegenständlichen Wohnrechtes vereinbarungsgemäß auf sein bisheriges Wohnrecht im Haus A verzichtet, dann stellt der Wert des von ihm "eingesetzten" Wohnrechtes die von ihm zu erbringende wirtschaftliche Leistung dar, um das neue Wohnrecht zu erhalten. Das Finanzamt ist daher zu Recht von einer entgeltlichen Dienstbarkeitseinräumung und…
…Herr CS eine Leistung mit seinem Unternehmen für seinen Vater erbringen, wäre diese Leistung der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer zu unterziehen, würde er dann aus privaten Gründen auf diese Forderung verzichten, würde dies weder eine Umsatzsteuerberichtigung noch einen Aufwand darstellen, sondern wäre dieser Verzicht als…
…weist aber ebenfalls darauf hin, dass der Bw nicht vermittelt, sondern mit den Webmastern im eigenen Namen in eine Leistungsbeziehung getreten ist. Auf Grund der Abweichungen zu den archivierten Versionen bzw. der Tatsache, dass die behauptete Vermittlerrolle mit dem sonstigen Inhalt der Website nicht in…
…eines Vorkaufrechtes ist nach Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, ESt-HB, § 29, Tz 14, zu unterscheiden, ob diese Rechte gegen Entgelt an jemand anderen weitergegeben werden (Übertragung von Wirtschaftsgütern) oder ob diese Rechte nicht weitergegeben, sondern nur auf ihre Ausübung verzichtet wird (dann Tatbestand der Leistung…
…auf ein Wohnrecht an einem anderen Objekt. Die Tatsache, dass das Entgelt im Verzicht auf ein Wohnrecht an einem anderen Objekt bestehe, ändere nichts an der Gebührenpflicht, weil die gesetzliche Bestimmung die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäftes nicht davon abhängig mache, welche Art von Entgelt zu leisten…