…UFS vom 29. März 2007, GZ RV/0202-F/07 wird verwiesen - und mehr als drei Monate seit der Verwirkung der zweiten Säumniszuschläge vergangen sind, wurden der Berufungsführerin zu Recht dritte Säumniszuschläge vorgeschrieben. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 12. April 2007
…da die Vorgangsweise der Bw. bei ihrer Selbstbemessung mit der Finanzverwaltung abgesprochen worden sei, unbeachtlich ist, da ein Verschulden für die Verwirkung des Säumniszuschlages nicht vorausgesetzt ist. Wenn die Bw. weiters meint, die Nachforderungen seien zum Zeitpunkt der Fälligkeiten nicht bekannt gewesen, so übersieht sie…
…Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um nur einen Tag führt zwingend zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs ist eine objektive Folge der verspäteten Antragstellung und sind die Gründe, die dazu geführt haben unmaßgeblich. Dies…
…haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages auch kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 25. März 2003
…verspätet erfolgte Antragstellung auf Überrechnung durch die S-AG zuzurechnen. Einem auf Vorliegen einer lediglich irrtümlich verspäteten Einbringung gerichteten Parteienvorbringen wäre jedoch kein Erfolg beschieden, da die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraussetzt (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286) und die Gründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems an der Donau betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch WTH., Graz, vom 12. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 7. Oktober 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für 2002 und Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO entschieden: Die Berufungen werden als…
…323 Abs. 8 erster Satz BAO). Da hierunter jene Abgaben zu verstehen sind, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages führt, ist nicht der Zeitpunkt der Verwirkung des Säumniszuschlages, sondern der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruchs für die Stammabgabe maßgebend (vgl. Ritz, SWK 2001, S 346…
…1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Im Übrigen wird auf die sehr ausführliche und zutreffende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes verwiesen. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß …
…bezahlt worden sei, werde um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Dezember 2008 unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwirkung eines Säumniszuschlages abgewiesen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 23. Dezember 2008. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217…
…bezahlt worden sei, werde um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2008 unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwirkung eines Säumniszuschlages abgewiesen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 23. Dezember 2008. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217…
…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…
…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…
…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…
…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…
…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…
…7 BAO zu prüfen gehabt, ob dem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden treffe bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruhe. Ein grobes Verschulden im Sinne dieser Gesetzesstelle wäre dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung…
…b BAO i. V. m. § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht im Sinn des § 230 Abs. 3 BAO ist ein Zahlungserleichterungsansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (z. B…
…abgewiesen worden sei. Die Berufung gegen den Bescheid sei am 29. November 2011 ebenfalls abgewiesen worden. Die Vorschreibung von Säumnisfolgen sei eine objektive Säumnisfolge. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Daher seien auch Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich…
…die Zahlungshöhe und die Zahlungsfrist zu erhalten. Mit dem Bescheid vom 26. März 2012 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. als unbegründet ab. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setze kein Verschulden der Abgabepflichtigen voraus, weshalb die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich seien…