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UFSF RV/0224-F/07Verwirkung von dritten Säumniszuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…UFS vom 29. März 2007, GZ RV/0202-F/07 wird verwiesen - und mehr als drei Monate seit der Verwirkung der zweiten Säumniszuschläge vergangen sind, wurden der Berufungsführerin zu Recht dritte Säumniszuschläge vorgeschrieben. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 12. April 2007

UFSW RV/4026-W/09Zeitpunkt der Verwirkung eines Säumniszuschlages bei Umsatzsteuer; Unbeachtlichkeit von Einwendungen gegen die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenfestsetzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009

…da die Vorgangsweise der Bw. bei ihrer Selbstbemessung mit der Finanzverwaltung abgesprochen worden sei, unbeachtlich ist, da ein Verschulden für die Verwirkung des Säumniszuschlages nicht vorausgesetzt ist. Wenn die Bw. weiters meint, die Nachforderungen seien zum Zeitpunkt der Fälligkeiten nicht bekannt gewesen, so übersieht sie…

UFSG RV/0909-G/09Ein verspäteter Antrag auf Erstattung von Vorsteuern führt zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um nur einen Tag führt zwingend zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs ist eine objektive Folge der verspäteten Antragstellung und sind die Gründe, die dazu geführt haben unmaßgeblich. Dies…

UFSW RV/0143-W/03Entrichtung bei Überrechnung; Wahrnehmung eines Terminverlustes für Verwirkung eines Säumniszuschlages;Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages auch kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 25. März 2003

UFSW RV/4215-W/02Zeitpunkt der Einbringung eines elektronischen Antrages, Gefahrtragung bei Überrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…verspätet erfolgte Antragstellung auf Überrechnung durch die S-AG zuzurechnen. Einem auf Vorliegen einer lediglich irrtümlich verspäteten Einbringung gerichteten Parteienvorbringen wäre jedoch kein Erfolg beschieden, da die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraussetzt (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286) und die Gründe…

UFSW RV/0293-W/03Säumniszuschlag, Entrichtung durch Abtretung von Gehaltsforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems an der Donau betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…

UFSG RV/0462-G/06Versagung der Investitionszuwachsprämie im Falle der Geltendmachung nach Einreichung der Körperschaftsteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch WTH., Graz, vom 12. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 7. Oktober 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für 2002 und Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO entschieden: Die Berufungen werden als…

UFSI RV/0620-I/02Abweisung eines Antrages auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2003

…323 Abs. 8 erster Satz BAO). Da hierunter jene Abgaben zu verstehen sind, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages führt, ist nicht der Zeitpunkt der Verwirkung des Säumniszuschlages, sondern der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruchs für die Stammabgabe maßgebend (vgl. Ritz, SWK 2001, S 346…

UFSW RV/0161-W/12Säumniszuschlag im Falle einer Berufung gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Im Übrigen wird auf die sehr ausführliche und zutreffende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes verwiesen. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß …

UFSW RV/0464-W/09Grobes Verschulden, einmaliges Fehlverhalten einer Mitarbeiterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…bezahlt worden sei, werde um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Dezember 2008 unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwirkung eines Säumniszuschlages abgewiesen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 23. Dezember 2008. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217…

UFSW RV/0468-W/09grobes Verschulden, einmaliges Fehlverhalten einer Mitarbeiterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…bezahlt worden sei, werde um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2008 unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwirkung eines Säumniszuschlages abgewiesen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 23. Dezember 2008. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217…

UFSW RV/0150-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/0149-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/0148-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/0147-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/0146-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Einzige Voraussetzung für die Vorschreibung des Säumniszuschlages ist, dass eine konkrete Abgabenschuld spätestens bis zum Fälligkeitstag nicht bzw. nicht zur Gänze entrichtet worden ist. Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/2210-W/12Säumniszuschlag bei Nichtentrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung und verspäteter Veranlagung einer Umsatzsteuergutschrift bei rechtzeitiger Vorlage der Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…7 BAO zu prüfen gehabt, ob dem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden treffe bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruhe. Ein grobes Verschulden im Sinne dieser Gesetzesstelle wäre dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung…

UFSI RV/0511-I/12Kein Säumniszuschlag bei zeitgerechtem Stundungsansuchen und Berufung innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

…b BAO i. V. m. § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht im Sinn des § 230 Abs. 3 BAO ist ein Zahlungserleichterungsansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (z. B…

UFSW RV/2061-W/12Säumniszuschlag, obwohl fristgerecht Ansuchen um Zahlungserleichterung gestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…abgewiesen worden sei. Die Berufung gegen den Bescheid sei am 29. November 2011 ebenfalls abgewiesen worden. Die Vorschreibung von Säumnisfolgen sei eine objektive Säumnisfolge. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Daher seien auch Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich…

UFSG RV/0413-G/12Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO: Grobes Verschulden an der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer zum Fälligkeitstag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013

…die Zahlungshöhe und die Zahlungsfrist zu erhalten. Mit dem Bescheid vom 26. März 2012 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. als unbegründet ab. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setze kein Verschulden der Abgabepflichtigen voraus, weshalb die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich seien…