…sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co KG den Betriebsgegenstand "Verwaltung von Immobilien". An der Gesellschaft sind Dr. B…
…dass Umsätze für die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber steuerfrei seien. Allein die gesetzlichen Bestimmungen sollten daher ausreichen, um die Zinsen für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewährte Zwischenfinanzierung umsatzsteuerfrei zu halten. Aus dem Hinweis…
…sei. Sowohl bei der Bürgschaft für die C-GmbH) als auch beim Darlehen an die B-GmbH seien offensichtlich betriebliche Interessen im Vordergrund gestanden. Die in der Berufungsvorentscheidung angesprochene reine Verwaltung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern liege eindeutig nicht vor, da der Bw immer aktiv (Sanierung, Geschäftsführung…
…Beschwerde auf die in Rede stehenden Entgelte auch (alternativ) die Steuerbefreiungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 (für Umsätze aus der Verwaltung von Krediten durch den Kreditgeber) anzuwenden gewesen wäre (vgl. dazu etwa Hahne/Hamacher, UR 10/2003, 474 (481 f))…
…dass Umsätze für die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber steuerfrei seien. Allein die gesetzlichen Bestimmungen sollten daher ausreichen, um die Zinsen für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewährte Zwischenfinanzierung umsatzsteuerfrei zu halten. Aus dem Hinweis…
…dass Umsätze für die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber steuerfrei seien. Allein die gesetzlichen Bestimmungen sollten daher ausreichen, um die Zinsen für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewährte Zwischenfinanzierung umsatzsteuerfrei zu halten. Aus dem Hinweis…
…Da die Bw. nicht Kreditgeberin sei, sei das Verwalten von Krediten bei ihr nicht steuerbefreit. Die Tätigkeiten die sie gegenüber T GmbH erbringe könnten nicht als Nebenleistung zu einer steuerfreien Kreditgewährung (die seitens der A1-Bank nicht mehr vorliege) gesehen werden, vielmehr seien sie als…
…von S 150.000,- pro Jahr als verdeckte Ausschüttung erfolgte solcherart zu Recht. Vorsteuerabzug Gem. § 6 Z 8 lit a UStG 1972 bzw. § 6 Abs. 1 Z 8 lit a UStG 1994 ist die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten…
…a und lit. c UStG 1994 die Gewährung und die Vermittlung von Krediten, die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber sowie die Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen. Laut Artikel 9 Abs. 2 lit…
…wurde im Jahr 1979 gegründet. Der Unternehmensgegenstand umfasst die Durchführung von Treuhandgeschäften und die treuhändige Verwaltung von Vermögen aller Art unter Ausschluss jeder Tätigkeit, die aufgrund der WTBO den Wirtschaftstreuhändern vorbehalten ist; die Vermittlung von Krediten und Darlehen aller Art; die Beratung in Finanzierungsangelegenheiten insbesondere…
…sich aber hauptsächlich auf Transaktionen im Unternehmensverbund beschränkt. Dies gehe aus eigenen reports hervor. Sämtliche Wertpapier- u. Kredittransaktionen sowie der An- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen seien bargeldlos abgewickelt worden. Alle Gesellschaften hätten über Konten bei der Bx verfügt. Außerhalb der ygruppe habe kein Geldfluss stattgefunden…
…von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber unter § 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 fallende Umsätze, die steuerfrei sind. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 79/1998, kann der Unternehmer die von…
…Anlegen und Verwalten des Aktes, von der Auftragserteilung durch V bis zur Abwicklung; und wenn sie dafür einen stets einheitlich bemessenen Anteil an der, V allein zustehenden Vermittlungsprovision erhielt:, so erschöpfte sich die Tätigkeit der V offensichtlich in ihrer Stellung als jeweils allein verantwortlicher Kreditvermittlerin…
…die Beteiligung zu verwalten und den Treugebern allen Nutzen aus dieser Beteiligung herauszugeben. Die Treugeber waren berechtigt, alle ihre Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag an andere Personen zu übertragen. Die G AG als Treuhänderin hatte die von der B KG erhaltenen Gewinnausschüttungen und Entnahmen…
…den An- und Verkauf sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und den An- und Verkauf sowie Tausch ausländischer Geldsorten und Reiseschecks, mit Ausschluss jedes spekulativen Geschäftes, c) den Betrieb einer Sporttotoannahmestelle, Klassenlotteriestelle, Brieflotteriestelle, Lottokollektur, ÖAMTC-Dienststelle. 3) Kredite und Darlehen aller Art dürfen im…
…werde, "die Verwaltung meiner Anteile an der Liegenschaft EZ 7xx des Grundbuches 2xxxxB., Bezirksgericht W., mit den Grundstücken 9xxx Garten und 8xxx Baufläche, Grundstücksadresse Adresse durchzuführen. Für die Ausgestaltung dieser Liegenschaft sind umfangreiche Umbauarbeiten notwendig, für die auch die Aufnahme von Krediten notwendig ist. Die…
…806,00 | -- | -- Die Bemessungsgrundlagen sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im berufungsgegenständlichen Zeitraum war die Bw. u.a. in der Erzeugung von und dem Handel mit Industriekeramikprodukten tätig. Tochterunternehmen befanden sich in Österreich, Deutschland…
…war im Zeitpunkt 1989 gerade ein (1) Kredit eingetragen: Wie konnte man 1989 schon absehen, dass nach dem Tod des Erblassers "nichts übrig bleibt"?" Zeuge: "Weil der Erblasser schon vorher meiner ungefähren Erinnerung nach weitgehend von Krediten und dem Erlös des Verkaufes des Gutsbesitzes in…
…Wir erwarten, dass ausschließlich aus eigenen Interessen die Gutsverwaltung Dr.K.D. mit ihrem Wissen, Willen und Fähigkeiten Einfluss nehmen wird auf die Verwaltung von ALB d.d. L, dass ihre Vorschläge in die Tat umgesetzt werden, und vor allem die erlangte Erfahrung in der…
…Stiftungszusatzurkunde werde geregelt: "Die stiftungsgemäße und zum Teil auch ertragreiche Verwertung der Liegenschaften erfolgt wahlweise durch Verpachtung oder durch unentgeltliche Zurverfügungstellung an die Stifter und deren Angehörige (Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebensgefährten). Dieser Personenkreis wird von den Stiftern und dem Stiftungsvorstand jeweils bestimmt." Dieser…