…den Konsortialführer liegt eine Verwaltung von Krediten gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 vor, wenn der Konsortialführer eine der Konsortialbanken ist. Die Steuerbefreiung für die Gestionsprovisionen kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob es sich beim Empfänger der Leistung um den Kreditnehmer…
…sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co KG den Betriebsgegenstand "Verwaltung von Immobilien". An der Gesellschaft sind Dr. B…
…dass Umsätze für die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber steuerfrei seien. Allein die gesetzlichen Bestimmungen sollten daher ausreichen, um die Zinsen für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewährte Zwischenfinanzierung umsatzsteuerfrei zu halten. Aus dem Hinweis…
…sei. Sowohl bei der Bürgschaft für die C-GmbH) als auch beim Darlehen an die B-GmbH seien offensichtlich betriebliche Interessen im Vordergrund gestanden. Die in der Berufungsvorentscheidung angesprochene reine Verwaltung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern liege eindeutig nicht vor, da der Bw immer aktiv (Sanierung, Geschäftsführung…
…Beschwerde auf die in Rede stehenden Entgelte auch (alternativ) die Steuerbefreiungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 (für Umsätze aus der Verwaltung von Krediten durch den Kreditgeber) anzuwenden gewesen wäre (vgl. dazu etwa Hahne/Hamacher, UR 10/2003, 474 (481 f))…
…eine von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedliche Anwendung der Befreiungen vermieden werden soll. Dies spricht gegen eine Ableitung des Vermittlungsbegriffs aus dem jeweiligen nationalen Zivilrecht. Zudem ist die nach Art. 13 Teil B Buchs. D. Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie befreite Leistung (Vermittlung von Krediten…
…mitversicherten Familienangehörigen, die Versorgungsberechtigten oder die Hilfeempfänger oder die zum Ersatz von Fürsorgekosten Verpflichteten; 8. a) die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber, b) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das…
…dass Umsätze für die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber steuerfrei seien. Allein die gesetzlichen Bestimmungen sollten daher ausreichen, um die Zinsen für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewährte Zwischenfinanzierung umsatzsteuerfrei zu halten. Aus dem Hinweis…
…dass Umsätze für die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber steuerfrei seien. Allein die gesetzlichen Bestimmungen sollten daher ausreichen, um die Zinsen für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewährte Zwischenfinanzierung umsatzsteuerfrei zu halten. Aus dem Hinweis…
…Da die Bw. nicht Kreditgeberin sei, sei das Verwalten von Krediten bei ihr nicht steuerbefreit. Die Tätigkeiten die sie gegenüber T GmbH erbringe könnten nicht als Nebenleistung zu einer steuerfreien Kreditgewährung (die seitens der A1-Bank nicht mehr vorliege) gesehen werden, vielmehr seien sie als…
…von S 150.000,- pro Jahr als verdeckte Ausschüttung erfolgte solcherart zu Recht. Vorsteuerabzug Gem. § 6 Z 8 lit a UStG 1972 bzw. § 6 Abs. 1 Z 8 lit a UStG 1994 ist die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten…
…a und lit. c UStG 1994 die Gewährung und die Vermittlung von Krediten, die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber sowie die Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen. Laut Artikel 9 Abs. 2 lit…
…wurde im Jahr 1979 gegründet. Der Unternehmensgegenstand umfasst die Durchführung von Treuhandgeschäften und die treuhändige Verwaltung von Vermögen aller Art unter Ausschluss jeder Tätigkeit, die aufgrund der WTBO den Wirtschaftstreuhändern vorbehalten ist; die Vermittlung von Krediten und Darlehen aller Art; die Beratung in Finanzierungsangelegenheiten insbesondere…
…aus der Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten unecht von der Steuer befreit. Ein Kredit iS dieser Vorschrift liegt vor, wenn jemand einem anderen befristet die Nutzung von Kapital ermöglicht. Dieser Kreditbegriff deckt auch das Darlehen ab und…
…die Verwaltung der Körperschaft durch A nicht dazu kommen, dass diese zu einem Investmentunternehmen nach § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG wird. 8.5. Finanzvermögen (§ 60 GMSG) Rz 58: Der Begriff des Finanzvermögens iSd § 60 Abs. 1 GMSG erstreckt sich nicht auf sämtliche Arten von…
…OZ 154 bzw. TS09/027) Die *****[Bank1]***** *****[Bank1a]***** schrieb am 12. 10. 2005 der Bf betreffend "Übernahme von Krediten der *****[B2]***** Wohnungssanierungsgesellschaft m.b.H.": [...] Beilage ./H Schreiben Bf an FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 1. 9. 2018 (OZ 155 bzw. TS09/028…
…absoluter Steuervorteil auf dem Gebiet der Umsatzsteuer geschaffen werden und nicht nur eine gestaffelte Entrichtung analog zum EuGH Urteil. Die betroffenen Leasingnehmer seien Kreditinstitute. Gemäß Art 135 Abs. 1 lit b der MWStSysRL sei die Gewährung und die Verwaltung von Krediten durch den Kreditgeber steuerbefreit…
…Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). Steuerfrei ist die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber (§ 6 Abs 1 Z 8. lit a UStG 1994), Eine innergemeinschaftliche Lieferung…
…eingeräumten Darlehen von € 142.500 (10.4.2013) und € 60.000 (30.7.2013) wurde im genannten Vertrag vom 15.5.2014 festgehalten, dass der Bf und die AM GmbH bei der ***A*** GmbH einen Antrag auf Gewährung eines Equity Kredites iHv €…
…mitversicherten Familienangehörigen, die Versorgungsberechtigten oder die Hilfeempfänger oder die zum Ersatz von Fürsorgekosten Verpflichteten; 8. a) die Gewährung und die Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber, b) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das…