…bei dieser Bestimmung festgelegt, dass der Dritte dieses Recht im Zweifel erwirbt, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen soll. Diese Regel gilt aber nicht für die Frage, wann der Begünstigte das unmittelbare Recht aus dem Vertrag zugunsten Dritter erwirbt, sondern für die Frage…
…zu § 1). Wenn daher gegenständlich der Vater Liegenschaftsvermögen an die Tochter I übergibt und diese offenkundig unmittelbar im Gegenzug (uno actu) ein eigenes Grundstück an die Bw als begünstigte Dritte unentgeltlich zuwendet bzw. zuzuwenden hat, so ist hierin ein Vertrag zugunsten Dritter zu erblicken, wodurch…
…der Bw den gesetzlichen Unterhalt zu sichern, weshalb eine Bereicherungsabsicht nicht vorliegen würde. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Vertrag zugunsten Dritter: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Steuer nach diesem Bundesgesetz der Erwerb von Todes wegen. Nach…
…RStBl. 1928, S 336 (StuW 1929 Nr. 19) die Haftung des Erben bei einem Erwerb von Todes wegen durch einen Vertrag zugunsten Dritter ausgeschlossen und zum Ausdruck gebracht, dass einem derartigen Fall eine rechtliche Besonderheit zugrunde liegt, da der Gegenstand eines solchen Erwerbes niemals im…
…Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Ein solcher Vertrag zugunsten Dritter setzt voraus, dass sich jemand eine Leistung an einen Dritten versprechen lässt. Im Berufungsfall sind die Tatbestandsmerkmale des …
…zugunsten Dritter dar (JBl 1955, 405). Er ist eine verfrühte Erbfolge, eine lebzeitige Vermögensabhandlung und enthält zahlreiche erb- und familienrechtliche Bestandteile (Dittrich - Tades, ABGB, E 41 zu § 881). Übergabsverträge, in denen auch die weichenden Geschwister bedacht werden, sind in der Regel echte Verträge zugunsten Dritter…
…zugunsten Dritter dar (JBl 1955, 405). Er ist eine verfrühte Erbfolge, eine lebzeitige Vermögensabhandlung und enthält zahlreiche erb- und familienrechtliche Bestandteile (Dittrich - Tades, ABGB, E 41 zu § 881). Übergabsverträge, in denen auch die weichenden Geschwister bedacht werden, sind in der Regel echte Verträge zugunsten Dritter…
…Für das Entstehen des Forderungsrechtes sieht der Vertrag keine weiteren Bedingungen vor und wurde bloß die Fälligkeit der einzelnen Teilleistungen hinausgeschoben. Daher hat die Bw. mit Abschluss dieses Vertrages zu Gunsten Dritter zwischen dem Vater und dem Bruder eine rechtsverbindliche und durchsetzbare Forderung gegenüber ihrem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 27. Mai 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 28. April 1998 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den bisherigen…
…Abrechnung entrichtet worden. Selbst dann, wenn man von einer Schenkung ausgehen wollte, liege aber eine Schenkung vom Erblasser an die Bw (Vertrag zugunsten Dritter, Schenkung auf den Todesfall) vor. Zudem sei - unter Verweis auf bundesdeutsche Literatur - kein österreichisches Inlandsvermögen übertragen worden, weshalb es nicht in…
…zur Verfügung stehen sollte. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Inanspruchnahme der Bw. als Steuerschuldnerin gerechtfertigt war oder nicht. Die Verpflichtung zur Leistung von Erbsentfertigungsbeträgen stellt einen Vertrag zu Gunsten Dritter dar, der nach dem Ersatztatbestand des § 3 Abs…
…zur Verfügung stehen sollte. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Inanspruchnahme der Bw. als Steuerschuldnerin gerechtfertigt war oder nicht. Die Verpflichtung zur Leistung von Erbsentfertigungsbeträgen stellt einen Vertrag zu Gunsten Dritter dar, der nach dem Ersatztatbestand des § 3 Abs…
…Erwerbe zusammenzurechnen, das heißt, da die Bw. sowohl Erbin als auch Bezugsberechtigte aus dem Lebensversicherungsvertrag war, sind der Erbanfall und der aus dem Vertrag zu Gunsten Dritter auf Ableben resultierende Betrag in die Berechnung der Erbschaftssteuer einzubeziehen (Fellner, Kommentar zum ErbStG, zu § 20 ErbStG, TZ…
…für die Ehegattin des Bw., die nicht selbst Eigentümerin und daher auch nicht Übergeberin der Gewerbebetriebe war, ausbedungene Rente zu beurteilen ist, ist die diesbezügliche Vereinbarung zwischen Übergeber und Übernehmer ein Vertrag zugunsten Dritter, nämlich der Ehegattin des Bw., im Sinne des § 881 ABGB. Mit…
…einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Danach wird der Erwerb von Vermögensvorteilen auf Grund von Verträgen zugunsten Dritter, die der spätere Erblasser schon zu Lebzeiten geschlossen hat, den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen zugerechnet. Insbesondere Lebensversicherungsverträge zugunsten eines Dritten begründen…
…nicht freigebig im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG. Im Gegenstandsfalle liegt zunächst unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich der Übergeber in Zusammenhang mit der Übergabe seines Liegenschaftsvermögens an die Tochter von dieser u.a. nicht nur die Einräumung eines unentgeltlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Schenkungssteuer (Mitzahlungsbescheid) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…82/16/0110). Bei einer solchen Gutsübergabe treten neben die Leistungen an den Übergeber vielfach Leistungen an Dritte, beispielsweise Abfindungen an weichende potentielle Erben. Im Gegenstandsfalle liegt unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich die Übergeberin in Zusammenhang mit der Übergabe ihres landwirtschaftlichen Betriebes…
…Vorgang zu sehen, im Zuge dessen der Berufungswerberin mit dem Tod ihres Gatten ein Vermögensvorteil angefallen ist. Dem Anfall liegt der - Jahre zuvor - zwischen übergebendem Vater und übernehmenden Sohn abgeschlossene Vertrag zugunsten Dritter zugrunde. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen. Sie erfasst…
… vom 19.5.1983, 82/15/0110). Im Gegenstandsfalle liegt zunächst unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich der Bw in unmittelbarem Konnex mit der Zuwendung von Sparvermögen an den Sohn und der dadurch überwiegenden Finanzierung dessen Liegenschaftserwerbes (siehe dazu auch die eingangs dargelegten…