…als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet wurde. Gemäß § 154 Abs. 2 AußStrG ist das Vermögen zu verteilen: 1. zunächst in sinngemäßer Anwendung der §§ 46 und 47 KO; 2. sodann an den Sachwalter des Verstorbenen, soweit ihm für das letzte Jahr Beträge zuerkannt wurden; 3…
…im Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung, da auch die Zinsen laut Tabelle erst mit Ablauf der Laufzeit des Vermögensparkontos fällig werden. [Grafik] Entscheidende Frage ist, ob der Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle eine Rückstellung oder Verbindlichkeit darstellt…
…Wie aus den Regelungen über die Abwicklung und Verteilung des Vermögens nach Widerruf der Privatstiftung hervorgeht, besteht kein Zweifel daran, dass eine solche Abwicklung ex nunc und nicht ex tunc erfolgt. Das bedeutet, dass unbeschadet des Vorbehalts eines Widerrufes die Privatstiftung mit Eintragung im Firmenbuch…
…Post mit dem Zusatz "ungeachtet der verfügten Postsperre unmittelbar zustellen" zugestellt ( laut Einsichtnahme in den Konkursakt der Bw.). Nach Verteilung des Massevermögens wurden das Konkursverfahren sowie alle die freie Verfügung der Gemeinschuldnerin beschränkenden Maßnahmen mit Beschluss vom 02.07.2007 aufgehoben. Mit am 17.11…
…unter der St.Nr. A, geführt wird. 4. (...) Zur Feststellung des übertragenen Vermögens wurde der Geschäftsherr um die Erstellung einer Zwischenbilanz zum 30. September 1993 ersucht. Zum 1. Jänner 1993 betrug der Einheitswertanteil (Kapital einschließlich Darlehen) der Frau IS 24,475.771,00 S. Im…
…welche beim Finanzamt für den 1. Bezirk, 1010 Wien, unter der St.Nr. A, geführt wird. 4. (...) Zur Feststellung des übertragenen Vermögens wurde der Geschäftsherr um die Erstellung einer Zwischenbilanz zum 30. September 1993 ersucht. Zum 1. Jänner 1993 betrug der Einheitswertanteil (Kapital einschließlich Darlehen…
…im Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung, da auch die Zinsen laut Tabelle erst mit Ablauf der Laufzeit des Vermögensparkontos fällig werden. [Grafik] Entscheidende Frage ist, ob der Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle eine Rückstellung oder Verbindlichkeit darstellt…
…im Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung, da auch die Zinsen laut Tabelle erst mit Ablauf der Laufzeit des Vermögensparkontos fällig werden. [Grafik] Entscheidende Frage ist, ob der Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle eine Rückstellung oder Verbindlichkeit darstellt…
…ein "Technologieunternehmen" in dem das selbst geschaffene Know How die wesentliche Betriebsgrundlage darstelle. Da wesentliche Teile des Vermögens bis dato noch nicht veräußert worden seien (es wären lediglich diesbezügliche Verhandlungen im Laufen), könne die Betriebsaufgabe frühestens 2010 erfolgen und nicht bereits 2008 erfolgt sein. Vereinzelt…
…Beschluss vom 4.7.2002 wird die Schließung des Unternehmens bewilligt und der Betrieb (Transportunternehmen) mit August 2002 eingestellt. Das vorhandene Anlagevermögen wird noch im Jahre 2002 verkauft. Das lnsolvenzverfahren wird am 16.8.2004 Verteilung des vorhandenen Massevermögens und nach rechtskräftiger Bestätigung eines Zahlungsplans…
…sodass der endgültige Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit aufgebaut wird. Damit wird zum einen der Ansatz der Verbindlichkeit in Höhe der fiktiven Erfüllung zum Abschlussstichtag, zum anderen eine periodengerechte Verteilung des Zinsaufwandes sichergestellt (Bertl/Deutsch/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch, Seite 333 f). Eine Einstellung zukünftig zu…
…sodass der endgültige Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit aufgebaut wird. Damit wird zum einen der Ansatz der Verbindlichkeit in Höhe der fiktiven Erfüllung zum Abschlussstichtag, zum anderen eine periodengerechte Verteilung des Zinsaufwandes sichergestellt (Bertl/Deutsch/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch, Seite 333 f). Eine Einstellung zukünftig zu…
…sodass der endgültige Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit aufgebaut wird. Damit wird zum einen der Ansatz der Verbindlichkeit in Höhe der fiktiven Erfüllung zum Abschlussstichtag, zum anderen eine periodengerechte Verteilung des Zinsaufwandes sichergestellt (Bertl/Deutsch/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch, Seite 333 f). Eine Einstellung zukünftig zu…
…ist. Die vom Bw bzw dessen Vertreter beantragten Beweisaufnahmen konnten unterbleiben, da die Tatsache, dass dem Bw im Zuge der Abwicklung des Konkursverfahrens keine Vermögensgegenstände aus der Masse zugekommen sind, ohnehin als erwiesen angesehen wurde. Die Berufung erweist sich somit insgesamt als unbegründet und…
…AG, GmbH, Genossenschaften) oder - gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln (GmbH), - Ausschüttungen auf Genussrechte und Partizipationskapital sowie - verdeckten Ausschüttungen. Auf einem Leistungsaustausch beruhende Mittelzuflüsse der Körperschaft an ihre Anteilsinhaber (zB an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) sind somit - Fremdüblichkeit vorausgesetzt - keine Verteilung des erzielten Einkommens, sondern Betriebsausgabe (Renner, a…
…nicht möglich gewesen sei, lägen zweifelsfrei Einlagen im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988 vor. Diese erhöhten die Anschaffungskosten der Beteiligung und wirkten sich so bei einer Anteilsveräußerung bzw. der Verteilung des Vermögens bei der Beendigung der GmbH durch eine Verminderung des Veräußerungsgewinnes aus…
…angemeldet worden. Die Aufstockung der anteiligen Darlehenssumme von 47.922,00 € auf 54.082,95 € ergebe sich aus der Verteilung des ausgefallenen Darlehensanteiles von Darlehensgeber-1 als Darlehensgeber auf die verbleibenden Darlehensgeber (laut der dem Berufungswerber nicht mehr vorliegenden Zusatzvereinbarung vom 11. November…
…Richtig sei vielmehr, dass bei Abfassung des Kaufvertrages der steuerliche Vertreter nicht hinzugezogen worden sei. Die Amtpartei hielt dem entgegen, die steuerliche Vertretung sei im Berufungsverfahren betreffend die Umsatzsteuer 2006 sehr wohl davon ausgegangen, dass das Fischereirecht zum betrieblichen Vermögen zähle. Darüber hinaus sei festzuhalten…
…die Verteilung des Massevermögens zu verstehen, sondern die gänzliche Verwertung des Vermögens der Gesellschaft. Das gesamte Anlagevermögen der GS sei verkauft, die gemieteten Objekte zurückgestellt worden, sämtliche Dienstnehmer seien ausgetreten, das Unternehmen sei kurz nach Konkurseröffnung geschlossen worden. Es komme nicht auf die tatsächliche Verteilung…
…2002 über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet worden sei, das am 26. März 2003 nach Verteilungstagsatzung gemäß § 139 KO nach Verteilung des Vermögens mit einer Quote von 0,536% aufgehoben worden sei. Die Gesellschaft gelte nach Aufhebung des Konkurses als aufgelöst und vermögenslos…