…vorsichtshalber; ein gebühren- bzw. schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand werde nicht realisiert, da die dortige Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes aus ehelicher Versorgungspflicht erfolge. Laut Vereinbarung hat der Bw als Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ 1024 GB K. (Einfamilienhaus, Adresse AB 5 in K.) seiner Gattin CR am Wohnhaus, welches…
…auch nicht vermietet. Der Wohnsitzwechsel (Hauptwohnsitz zu Nebenwohnsitz) sei der Tatsache geschuldet, dass ihn das Haus in Deutschland viel mehr in die Versorgungspflicht nehme als der Wohnsitz in Österreich. Der gegenständliche PKW Fiat Scudo sei primär für die Heimfahrten nach Deutschland angeschafft worden. Von den…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436)." Bei der eingewendeten "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…übermittelt und ausgeführt: Die Anzeige erfolge lediglich vorsichtshalber; ein gebühren- bzw. schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand werde nicht realisiert, da die dortige Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes aus ehelicher Versorgungspflicht erfolge. Laut Vereinbarung hat der Bw als Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ 1024 GB K. seiner Gattin CR am Wohnhaus…
…000,-- (wertgesichert nach VPI 1986) zukommen zu lassen. Im besagten Übergabsvertrag wurden als weitere Versorgungspflichten des Übernehmers die Beistellung einer entsprechenden Verpflegung (drei warme Mahlzeiten täglich) sowie die Leistung einer alters- und krankheitsbedingten Pflege vereinbart. Diese vertraglich vereinbarten Lasten wurden als Reallast grundbücherlich sichergestellt und…
…a. aus, dass seine beiden Kinder 1 und 2 nicht automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung 2006 berücksichtigt worden seien. Er habe zwei versorgungspflichtige Kinder, diese wolle er im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung des genannten Jahres melden und steuerlich geltend machen. Angemerkt wird, dass das Finanzamt am 26…
…könnten, da die Beibehaltung des zweiten Wohnsitzes im Ausland privat veranlasst sei. Da die Ehegattin kein aktives Einkommen beziehe, die Kinder nicht mehr versorgungspflichtig seien und kein Antrag auf Familienzusammenlegung gestellt worden sei, sei die Berufung abzuweisen. Im Vorlageantrag brachte der Bw. im Wesentlichen vor…
…Recht aus der Gesetzeslage resultiere und der Vertrag lediglich der Verdinglichung des Wohnrechtes diene. Bei der "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem…
…9 ErbStG, wonach Zuwendungen ua. zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes des Bedachten steuerbefreit sind. Bei der "Versorgungspflicht im Rahmen des Familienrechtes" handelt es sich um die eheliche Beistandspflicht und die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ehegatten nach den Bestimmungen des ABGB, die wie folgt geregelt sind: Gem. …
…2003 argumentiere. Gleichzeitig ergäbe sich aus dem Gesetz - was hier nicht außer Acht gelassen werden darf - dass das von diesem Leistungsverhältnis zu unterscheidende Grundverhältnis - betreffend die Versorgungspflicht - ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis sei. Es könnten also zwischen denselben Beteiligten gleichzeitig zwei verschiedene Rechtsverhältnisse bestehen (vgl. Raschauer…
…eine Schenkung bzw. freigebige Zuwendung, demgegenüber jedoch keine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht bzw. ehelichen Versorgungspflicht dar. Der Bw wendet weiters ein, im Falle einer Schenkungssteuerpflicht sei ein Steuerbefreiungsgrund gegeben, da die Wohnrechtsverschaffung zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten gedient habe. Es wird…
…haben daher einerseits einem ihrem Alter, ihrer Ausbildung, ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten, ihren Versorgungspflichten sowie den Verhältnissen am Arbeitsmarkt entsprechenden Erwerb nachzugehen, können aber umgekehrt zu keinen höheren Unterhaltsleistungen verhalten werden, als es ihrer Leistungsfähigkeit entspricht Smutny in Kletecka/Schauer, ABGB-ON 1.01…